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812/X. - Bebauungsplan 4-295-0 für den Bereich Materborner Allee / Querallee im Ortsteil Materborn


hier: Beschluss der Offenlage und Beschluss der Vergrößerung des Plangebiets

Vorlagennummer812/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4-295-0 für den Bereich Materborner Allee / Querallee zu vergrößern und den Bebauungsplan Nr. 4-295-0 für den Bereich Materborner Allee / Querallee gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 12.02.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-295-0 für den Bereich Materborner Allee/ Querallee im Ortsteil Materborn einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung fand vom 21.04.2015 bis einschließlich 05.05.2015 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.04.2015 bzw. 13.04.2015 um Ihre Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplans Nr. 4-295-0 ist es, städtebauliche Fehlentwicklungen für den Bereich zu verhindern und eine städtebauliche Ordnung durch die Aufstellung eines Bebauungsplans herzustellen und zu sichern. Festgesetzt ist ein Mischgebiet, so dass die vorhandene Struktur mit nicht störendem Gewerbe und Wohnen weiterentwickelt werden kann.

Weiterhin ist eine Vergrößerung des Geltungsbereiches städtebaulich sinnvoll, um an den östlich angrenzenden Bebauungsplan anzuschließen.

Zur Erschließung des Mischgebietes wird eine Planstraße mit Wendemöglichkeit festgesetzt. Diese schließt an die festgesetzte Erschließungsstraße im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 4-286-1 an. Somit erfolgt die Erschließung des Plangebietes über die Querallee.

Der Rat der Stadt hat über die weiteren schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 25.01.2018
Wortbeitrag:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 812./X zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 31.01.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer informiert darüber, dass am heutigen Tage eine Stellungnahme des Vereins Siegfried Materborn eingegangen und abzuwägen sei. Die Verwaltung werde versuchen, zeitnah eine entsprechende Ergänzungsdrucksache vorzulegen. Die Maßnahme werde den Verein nicht beeinträchtigen.

StV. Gebing stellt die Position seiner Fraktion dar und macht abschließend deutlich, dass die Sportstätte zu optimalen Bedingungen hergerichtet werden solle.

Auf Nachfrage von StV. Dr. Merges erläutert Tariflich Beschäftigter Posdena den Umgang mit möglichen Lärmentwicklungen und Beschwerden, die diesbezüglich eingehen könnten.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung zur Entscheidung an den Rat verwiesen.
Rat, 07.02.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4-295-0 für den Bereich Materborner Allee / Querallee zu vergrößern und den Bebauungsplan Nr. 4-295-0 für den Bereich Materborner Allee / Querallee gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Ergänzungsdrucksache Nr. 812a/X. und weist noch einmal darauf hin, dass der Verein durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werde.

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