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558/X. - Bebauungsplan Nr. 1-031-7 für den Bereich Stresemannstraße


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer558/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 1-031-7 für den Bereich Stresemannstraße bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 29.06.2016 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplans Nr. 1-031-7 für den Bereich Stresemannstraße einzuleiten und der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 04.07.2016 bis 19.08.2016 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.07.2016 um ihre Stellungnahme gebeten. Während der Offenlage wurden verschiedene neue Belange angesprochen, die auch in die Planzeichnung aufgenommen worden sind. Der Rat der Stadt Kleve hat am 28.09.2016 daher die erneute Offenlage beschlossen. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 04.10.2016 bis 28.10.2016 einschließlich statt. Die Träger wurden mit dem Schreiben vom 29.09.2016 beteiligt.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Nachverdichtung im Bereich der Stresemannstraße sicherzustellen.
Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 01.12.2016
Wortbeitrag:
Stadtverordneter Ricken beantragt Fraktionsberatung. Die Drucksache wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Wortbeitrag:
StV. Dr. Meyer-Wilmes fragt, ob mit dem Kreis noch einmal die Frage der Erschließung erörtert worden sei.

Tariflich Beschäftigter Posdena bejaht diese Frage. Der Kreis sei bereit zu prüfen, ob eine Erschließung über die Querallee möglich sei.

Es werden Fraktionsberatungen für erforderlich gehalten. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 21.12.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, diesen Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung in die kommende Sitzung des Bau- und Planungsausschusses im Januar 2017 zurückzuverweisen.
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigter Posdena teilt mit, dass es der Verwaltung nicht gelungen sei, eine Klärung mit dem Kreis in diesem Jahr herbeizuführen. Er gehe davon aus, dass die Ergebnisse zur kommenden Sitzung des Bau- und Planungsausschusses Ende Januar vorlägen. Er richtet die Frage an die Politik, ob mit dem Kreis besprochen werden solle, das außerhalb des Bebauungsplanes liegende Bauvorhaben oder den gesamten Bebauungsplan an die Querallee anzuschließen. Sofern der Bebauungsplan gemeint sei, könne über diesen am heutigen Tage beschlossen werden.

StV. Gebing antwortet, dass es um das Gebäude außerhalb des Bebauungsplans gehe. Eine Erschließung des Gebäudes über die Querallee sei seiner Fraktion deshalb so wichtig, weil diese im Zusammenhang mit dem erreichten Kompromiss mit den Anwohnern im Bebauungsplanverfahren stehe.

Tariflich Beschäftigter Posdena erklärt, dass das Bauvorhaben sowohl über die Querallee als auch über die Stresemannstraße erschlossen sei. Eine Erschließung von der Stresemannstraße zur Querallee sei nicht möglich, da dort lediglich ein Leitungsrecht vorhanden sei. Sofern eine Durchfahrt von der Stresemannstraße zur Querallee verhindert werden solle, seien verkehrsordnerische Maßnahmen erforderlich.

Erster Beigeordneter Haas meint, dass mit dem Kreis auch die Absicherung eines Fahr-, Geh- und Leitungsrechts thematisiert werden müsse.

StV. Dr. Meyer-Wilmes stellt klar, dass ihre Fraktion dem Bauvorhaben seinerzeit unter der Voraussetzung der Erschließung über die Querallee zugestimmt habe und diese daher auch entsprechend umgesetzt werden solle.
Bau- und Planungsausschuss, 26.01.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Technischer Angestellter Posdena ergänzt die Ausführungen des Technischen Beigeordneten Rauer. Es habe bei dem Genehmigungsverfahren des Bauvorhabens Vehreschild ein Missverständnis zwischen Stadt und Träger gegeben. Eine Erschließung des Gebäudes sei sowohl von der Stresemannstraße als auch von der Querallee aus möglich gewesen. Aufgrund einer missverständlichen Stellungnahme sei die Baugenehmigung mit der Auflage erteilt worden, das Gebäude so zu bauen, dass keine Erschließung von der Querallee zulässig sei. Dies entspreche jedoch nicht den Tatsachen.
Mittlerweile sei jedoch mit dem Bauvorhaben begonnen worden, und der Bauherr habe entsprechend der Baugenehmigung die Tiefgarage so angelegt, dass die Erschließung über die Stresemannstraße erfolge.

Ausschussvorsitzender Gebing teilt mit, dass sichergestellt werden müsse, dass keine Verbindung zwischen der Stresemannstraße und der Querallee entstehe, um ein zu hohes Verkehrsaufkommen auf der Stresemannstraße zu vermeiden. Eine derartige Verbindung sei im Bebauungsplan nicht vorgesehen.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, so wie in der Drucksache 558/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 01.02.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig bei einer Enthaltung, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 08.02.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 1-031-7 für den Bereich Stresemannstraße bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung als Satzung.
Wortbeitrag:
StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion der Drucksache schweren Herzens zustimmen werde. Sie hätte eine Erschließung an der Querallee auch über die Querallee gewünscht. Er bittet darum, derartige Missverständnisse künftig zu vermeiden.

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