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480/X. - Bebauungsplan Nr. 1-031-7 für den Bereich Stresemannstraße


hier: Beschluss der erneuten Offenlage

Vorlagennummer480/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt den Bebauungsplan Nr. 1-031-7 für den Bereich Stresemannstraße gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 29.06.2016 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplans Nr. 1-031-7 für den Bereich Stresemannstraße einzuleiten und der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 04.07.2016 bis 19.07.2016 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.07.2016 um ihre Stellungnahme gebeten.

Aufgrund der wesentlichen, vorgebrachten Anregungen soll der Bebauungsplan in folgenden Punkten geändert werden:
Die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten wird im Nutzungsgebiet WA 1 auf 2 Wohneinheiten je ausgewiesener überbaubarer Fläche reduziert. Der Bereich südlich der Stichstraße wird in die Nutzungsgebiete WA 2 und WA 3 unterteilt. Hier sind maximal 3 bzw. 5 Wohneinheiten je ausgewiesener überbaubarer Fläche zulässig, die Werte orientieren sich an der Größe der Baufenster.

Der Rat der Stadt hat über die weiteren schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 15.09.2016
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Stadtverordneter Gebing beantragt Fraktionsberatung.

Die Drucksache wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 21.09.2016
Wortbeitrag:
StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion der Drucksache nicht zustimmen könne. Zwar begrüße sie die Teilung des Gebietes in drei Wohnabschnitte, beantrage aber eine Ausweisung wie folgt:
WA 1 eingeschossig mit maximal zwei Wohneinheiten
WA 2 zweigeschossig mit maximal drei Wohneinheiten
WA 3 eingeschossig mit maximal zwei Wohneinheiten
Hintergrund sei die Nachfrage nach Grundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser, der die Stadt derzeit nicht nachkommen könne. Darüber hinaus solle geprüft werden, ob eine Erschließung über die Querallee und nicht über die Stresemannstraße möglich sei, da auch die anderen Seitenstraßen des Friedrich-Ebert-Ringes keine Zufahrt auf die Querallee erlaubten.

Der Haupt- und Finanzausschusses empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der von StV. Gebing vorgetragenen Änderungen zu folgen.
Rat, 28.09.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 1-031-7 für den Bereich Stresemannstraße gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen. Die Ausweisung der Wohnabschnitte wird wie folgt vorgenommen:
WA 1 eingeschossig mit maximal zwei Wohneinheiten
WA 2 zweigeschossig mit maximal drei Wohneinheiten
WA 3 eingeschossig mit maximal zwei Wohneinheiten

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