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825/X. - Bebauungsplan Nr. 1-031-8 für den Bereich Friedrich-Ebert-Ring


hier: Einleitung des Verfahrens sowie Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer825/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-031-8 für den Bereich Friedrich-Ebert-Ring einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 1-031-8 für den Bereich Friedrich-Ebert-Ring gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1-031-8 umfasst lediglich drei Flurstücke im Bereich Friedrich-Ebert-Ring. Derzeit liegen die Flurstücke im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1-031-0I für den Bereich Triftstraße (Kindergarten) der am 26.09.1991 beschlossen worden ist.

Derzeit setzt der Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet mit zwei Baufenstern fest. Zusätzlich ist eine offene Bauweise sowie eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8 bei zwei Vollgeschossen vorgesehen. Das südliche Flurstück ist als öffentliche Grünfläche mit Fußweg festgesetzt. Es liegen der Verwaltung nun für zwei Flurstücke jeweils Anträge auf Bebauungsplanänderung vor. Im nördlichen Bereich liegt ein Antrag für ein Mehrfamilienhaus vor, im Süden ist lediglich ein Gebäude mit einer Wohneinheit geplant. Das dritte Flurstück ist städtisch und kann im Zuge des Verfahrens auch entwickelt werden.

Die neuen Baufenster sollen größtenteils vom Friedrich-Ebert-Ring erschlossen werden. Das vorhandene Baufenster im Flurstück 407 wurde reduziert, so dass eine verträgliche Verdichtung in dem Bereich stattfinden kann. Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und eine sinnvoll Innenstadtentwicklung voranzutreiben. Die südlichen Baufenster sind als Einfamilienhäuser mit einer Wohneinheit konzipiert, hier werden die meisten vorhandenen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans beibehalten. Das nördliche Baufenster soll als Mehrfamilienhaus erbaut werden, die Wohneinheiten wurden dementsprechend festgesetzt. Die festgesetzte Grünfläche soll in ein Allgemeines Wohngebiet geändert und mit Baufenster beplant werden. Das Gebäude Nassauerallee 140 ist ein Denkmal und wird auch so im Bebauungsplan gekennzeichnet.

Um diesen Bereich einer Wohnnutzung zugänglich zu machen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-031-8 aus städtebaulicher Sicht zu empfehlen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 01.03.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV.Meyer-Wilmes äußert Bedenken in Bezug auf das 6- Familienhaus und die Optik im Hinblick auf die hochwertige Bebauung in der Umgebung. Außerdem weist sie auf die Stellplatzsituation in dem Bereich hin.

Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass kein Antrag vorliege. Die Stellplätze seien auf dem Grundstück nachzuweisen. Die nähere Umgebung sei geprägt vom Geschossbau.

StV. Gietemann möchte wissen, ob der vorhandene Weg zwischen Friedrich-Ebert Ring und Albersallee erhalten bleibe.
Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass der Weg sich auf einem städtischen Grundstück befinde und dies eine Entscheidung des Rates sei. Jedoch befinden sich in zumutbarer Nähe weitere Querverbindungen zur B9.

StV. Fuchs hat Bedenken hinsichtlich der Verträglichkeit der Innenverdichtung.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei 3 Gegenstimmen, so wie in der Drucksache Nr. 825 /X zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 07.03.2018
Wortbeitrag:
Auf Nachfrage von StV. Gebing erläutert Tariflich Beschäftigter Posdena die Gründe für die Ausweisung der unterschiedlichen Wohneinheiten und deren Anzahl im übrigen Bebauungsplangebiet.

StV. Dr. Meyer-Wilmes äußert, dass dieses Unverhältnis der Grund für die Ablehnung ihrer Fraktion sei.

Erster Beigeordneter Haas sagt ergänzende Informationen in der nichtöffentlichen Sitzung zu.

StV. Tekath beantragt daraufhin Fraktionsberatungen.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 14.03.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei acht Gegenstimmen,
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-031-8 für den Bereich Friedrich-Ebert-Ring einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet.
den Bebauungsplan Nr. 1-031-8 für den Bereich Friedrich-Ebert-Ring gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
StV. Schnütgen erläutert, warum ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag aufgrund der unterschiedlichen Ausweisung der Wohneinheiten nicht zustimmen werde.

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