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928/X. - Bebauungsplan Nr. 1-031-8 für den Bereich Friedrich-Ebert-Ring


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer928/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-031-8 für den Bereich Friedrich-Ebert-Ring bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat die Einleitung des Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 1-031-8 für den Bereich Friedrich-Ebert-Ring am 14.03.2018 eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 11.07.2018 bis einschließlich 17.07.2018 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.07.2018 um Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und eine sinnvoll Innenstadtentwicklung voranzutreiben. Das vorhandene Wohngebiet soll verdichtet werden, so dass verträgliche neue Wohnbebauung entstehen kann.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 13.09.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache. Er führt insbesondere zu dem im Plan befindlichen Denkmal weiter aus, dass dieses durch die Eintragung als Denkmal geschützt sei. Die Verlagerung des Baufensters sei nur eine vorbeugende Maßnahme falls es zu einer Zerstörung des Gebäudes komme.

StV Dr. Meyer-Wilmes fragt an, warum die Anregung eines Eigentümers von benachbarten Grundstücken in einem neuen Verfahren behandelt werde. Ein neues Verfahren würde zu zusätzlichen Kosten für den Antragsteller führen.

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass dies eine Empfehlung der Verwaltung sei, damit das laufende Verfahren zum Abschluss gebracht werden könne.

Technische Angestellte Rohwer ergänzt weiter, dass die Grundstücke in einem anderen Bebauungsplan liegen und die Kosten nur entstehen, wenn ein Einzelner privilegiert würde. Sobald ein Gemeinnutzen erkennbar wäre entstehen keine Kosten.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei 3 Gegenstimmen, so wie in der Drucksache Nr. 928/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 26.09.2018
Wortbeitrag:
StV. Dr. Meyer-Wilmes teilt mit, dass ihre Fraktion der Drucksache nicht zustimmen könne, weil sie die Bebauung als zu massiv erachte und nicht nachvollziehen könne, wieso dieses separierte Verfahren durchgeführt werde.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 10.10.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt mehrheitlich bei neun Gegenstimmen und einer Enthaltung aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-031-8 für den Bereich Friedrich-Ebert-Ring bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.
Wortbeitrag:
StV. Dr. Meyer-Wilmes teilt mit, dass ihre Fraktion der Drucksache nicht zustimmen könne, weil sie die Bebauung als zu massiv erachte und die weiteren Anregungen im Verfahren keine Berücksichtigung gefunden hätten.

StV. Fuchs schließt sich dem an. Sie äußert weiter, dass sie es als respektlos empfinde, ein Baufenster über ein denkmalgeschütztes Gebäude zu legen.

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