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344/X. - Bebauungsplan Nr. 1-053-2 für den Bereich Stadionstraße/Merowingerstraße/Willy-Brandt-Straße


hier: Einleitung des Verfahrens und frühzeitige Beteiligung

Vorlagennummer344/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-053-2 für den Bereich Stadionstraße/Merowinger Straße/Willy-Brandt-Straße zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-053-0 für den Bereich Stadionstraße/ Merowinger Straße einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Der Bereich des Bebauungsplans Nr. 1-053-2 umfasst teilweise den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1-053-0 in der Gemarkung Kleve zwischen Willy-Brandt-Straße, Merowingerstraße, Lindenallee und Stadionstraße. Der Bebauungsplan Nr. 1-053-0 hat am 22.12.2010 Rechtskraft erlangt.

Ziel der Verwaltung ist es, den Bereich des ehemaligen Schlachthofgeländes an der Stadionstraße einer angemessenen Wohnnutzung zuzuführen. Ein gemeinsamer Erfahrungsbericht der Fachbereiche Kämmerei, Planen und Bauen sowie Tiefbau kommt zu dem Schluss, dass die derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1-053-0 nicht mehr zeitgemäß sind und überarbeitet werden sollten. Hier sollen insbesondere verschiedene vermarktbare Modelle für Familien entwickelt werden.

Der Entwurf sieht daher ein Allgemeines Wohngebiet mit einer Bebauung von ein- bis dreigeschossigen Gebäuden vor, welche sich hauptsächlich in drei Teilbereiche gliedern lassen:
Ein Teilbereich nimmt größtenteils die Bestandsgebäude entlang der Merowingerstraße mit der Festsetzung einer Zweigeschossigkeit auf.
Ein weiterer Teilbereich soll die Bebauung von Mehrfamilienhäusern realisieren. Diese werden insbesondere durch die Bestandsgebäude entlang der Lindenallee sowie durch Baufenster entlang der Stadionstraße und dem oberen Bereich der Willy-Brandt-Straße ermöglicht. Um diesen Bereich optimal auszunutzen, wird hier eine Dreigeschossigkeit festgesetzt.
Der dritte Teilbereich befindet sich innerhalb des Plangebietes. Hier sollen durch die ruhigere Lage vor allem Einfamilien- und Doppelhäuser entstehen. Folglich wird hier eine Eingeschossigkeit und Zweigeschossigkeit festgesetzt.

Die verkehrliche Anbindung des Gebietes erfolgt über die Stadionstraße, Merowinger Straße, Lindenallee und der Willy-Brandt-Straße sowie einer neu anzulegenden Erschließungsstraße. Diese ist von der Stadionstraße sowie der Willy-Brandt-Straße aus befahrbar. Durch Stichstraßen sollen die rückwärtigen Grundstücke erschlossen werden. Eine Fußwegeverbindung ist von der Lindenallee und von der Merowinger Straße aus festgesetzt.

Die als öffentlich festgesetzte Grünfläche nimmt den Verlauf der im angrenzenden Gebiet befindlichen Grünfläche auf und dient gleichzeitig als Ausgleichsfläche.

Aus Sicht der Verwaltung ist es notwendig, die nahe der Innenstadt brach liegende Fläche einer gelungenen Entwicklung zuzuführen. Daher wird eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1-053-0 im beschleunigten Verfahren empfohlen. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird bereits im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 02.12.2015
Wortbeitrag:
Stadtverordnete Schnütgen stellt fest, dass im oberen Bereich der Stadionstraße bereits drei dreigeschossige Gebäude mit Staffelgeschoss vorhanden seien. Insbesondere unter Rücksichtnahme auf die vorhandene Bebauung mit Einfamilienhäusern stellt sie den Antrag, für den unteren Bereich der Stadionstraße, in dem Bereich des Flüchtlingsheims, eine zweigeschossige Bauweise festzusetzen.

Stadtverordneter Kumbrink beantragt Fraktionsberatung.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 09.12.2015
Wortbeitrag:
Entsprechend ihrer Ausführungen in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses beantragt StV. Schnütgen im Namen der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN den letzten Satz des Sachverhaltes/ der Begründung wie folgt neu zu fassen:
"Im Bereich untere Stadionstraße und oberer Willy-Brandt-Straße wird eine Zweigeschossigkeit festgesetzt."

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig bei einer Enthaltung, dem Beschlussvorschlag der Drucksache unter Berücksichtigung der von StV. Schnütgen vorgetragenen Änderung zu folgen.
Rat, 16.12.2015
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der von StV. Schnütgen in den Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses vorgetragenen Änderungen dahingehend, im Bereich untere Stadionstraße und oberer Willy-Brandt-Straße eine Zweigeschossigkeit festzusetzen, beschließt der Rat der Stadt Kleve einstimmig, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-053-2 für den Bereich Stadionstraße/ Merowingerstraße/ Willy-Brandt-Straße zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-053-0 für den Bereich Stadionstraße/ Merowingerstraße einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

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