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625/X. - Bebauungsplan Nr. 1-053-2 für den Bereich Stadionstraße/ Merowingerstraße/ Willy-Brandt-Straße


hier: Beschluss der zweiten erneuten Offenlage

Vorlagennummer625/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-053-2 für den Bereich Stadionstraße / Merowingerstraße / Willy-Brandt-Straße gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 16.12.2015 die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 1-053-2 für den Bereich Stadionstraße/ Merowingerstraße/ Willy-Brandt-Straße beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 29.12.2015 bis einschließlich 15.01.2016 . Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.12.2015 bzw. 18.12.2015 um Stellungnahme gebeten.

Der Rat hat am 09.03.2016 beschlossen den Beschluss der Offenlage zu fassen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 29.03.2016 bis 02.05.2016 einschließlich. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.03.2016 beteiligt.

Der Rat hat am 28.09.2016 beschlossen, den Beschluss der erneuten Offenlage zu fassen. Die erneute Offenlage erfolgte in der Zeit vom 04.10.2016 bis einschließlich 28.10.2016. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.09.2016 um Ihre Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Anregungen und die Stellungnahmen der Verwaltung sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.

Das Plangebiet befindet sich im Bereich des ehemaligen Schlachthofes in Kleve. Derzeit ist für diesen Bereich der Bebauungsplan Nr. 1-053-0 rechtsverbindlich. Die dort getroffenen Festsetzungen sind allerdings nicht mehr zeitgemäß und sollten aus Sicht der Verwaltung überarbeitet werden. Daher wird mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-053-2 das Ziel verfolgt, den Bereich des ehemaligen Schlachthofgeländes einer angemessenen Wohnnutzung zuzuführen.

Im Zuge der erneuten Offenlage sind verschiedene Anregungen an die Verwaltung herangetragen worden, die eingearbeitet zu einer zweiten erneuten Offenlage führen. Folgende Anregungen sind in die Planzeichnung aufgenommen worden:
Verschiebung der Grünfläche Richtung Norden, um eine Trennung zwischen der Mehrfamilienhausbebauung sowie dem Kindergarten entlang der Stadionstraße und den südlich davon befindlichen Gebäuden zu schaffen,
Neustrukturierung des Nutzungsgebietes 2 infolge der Verschiebung der Grünfläche,
Änderung der Gemeinbedarfsfläche Kindergarten in ein Allgemeines Wohngebiet,
Festsetzung der Wohneinheiten in den Nutzungsgebieten 4 und 5 auf maximal sechs Wohneinheiten je Baufenster und
Festsetzung des Gebäudes "Lindenallee 15" als Denkmal.

Auf der Fläche im Bereich des Kindergartens wird das Baufenster derart dimensioniert, dass die derzeitige Planung des Kindergartens dort realisiert werden kann. Sollte dieser Bereich nicht mehr für einen Kindergarten genutzt werden, wird durch die oben erwähnte Festsetzung der maximalen Wohneinheiten je Baufenster eine zu starke Auslastung des Baufensters durch die Festsetzung der maximal zulässigen Wohneinheiten beschränkt.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 16.03.2017
Wortbeitrag:
Stadtverordnete Schnütgen erkundigt sich für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN nach den Möglichkeiten, eine dreigeschossige Bebauung zu verhindern. Der Bebauungsplan sehe eine zweigeschossige Bebauung vor, die neue Landesbauordnung (BauO - NRW) würde allerdings bei dieser Festsetzung ein weiteres, zurückliegendes Geschoss ermöglichen.

Ausschussvorsitzender Gebing erläutert, dass bereits eine Höhenbegrenzung der Außenwände durch den Plan festgelegt sei.

Technischer Beigeordneter Rauer bestätigt die Ausführungen des Ausschussvorsitzenden Gebing und ergänzt, dass hierdurch ein weiteres Geschoss vermieden werde.

Stadtverordnete Schnütgen beantragt Fraktionsberatung.

Die weitere Beratung des Tagesordnungspunktes erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 29.03.2017
Wortbeitrag:
Bezug nehmend auf die Vorstellung der zwei Varianten zum Umgang mit der denkmalgeschützten Gaststätte "Zu den Vier Winden" fragt Technischer Beigeordneter Rauer, welcher Plan in die Offenlage gehen solle.

StV. Gebing meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an. Er sowie StV. Schnütgen teilen für ihre Fraktionen mit, dass sie Geschossbauten aufgrund der Nachfrage für Ein-, Zweifamilien- sowie für Reihenhäuser auf den weiteren Flächen ablehnten.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 05.04.2017
Beschluss:
Auf Grundlage der Ausführungen des Technischen Beigeordneten Rauer zu der geänderten Ausweisung des Bebauungsplanes für Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäuser sowie der Eintragung der Gaststätte "Zu den Vier Winden" beschließt der Rat der Stadt Kleve einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 1-053-2 für den Bereich Stadionstraße/ Merowingerstraße/ Willy-Brandt-Straße gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, dass die Verwaltung den Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Rechnung getragen und den Bebauungsplan dahingehend geändert habe, dass eine Ausweisung für Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäuser vorgenommen und Geschosswohnungsbau ausgeschlossen worden sei. Die Gaststätte "Zu den Vier Winden" sei als zu erhaltendes Denkmal eingetragen. Der geänderte Plan hänge aus.

StV. Gebing, StV. Dr. Meyer-Wilmes und StV. Dr. Merges teilen für ihre Fraktionen die Zustimmung zu dem geänderten Plan mit.

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