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1054/X. - Bebauungsplan Nr. 1-053-3 für den Bereich Stadionstraße/ Lindenallee


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer1054/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-053-3 für den Bereich Stadionstraße/ Lindenallee bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 18.12.2018 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-053-3 für den Bereich Stadionstraße/ Lindenallee einzuleiten und hat zeitgleich den Beschluss der Offenlage gefasst. Die Offenlage fand vom 19.02.2019 bis einschließlich 22.03.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.02.2019 um ihre Stellungnahme gebeten.

Der Antragsteller beabsichtigt, im Bereich Stadionstraße/ Lindenallee auf dem Flurstück 711 in der Flur 35 der Gemarkung Kleve ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan, welcher am 10.06.2018 Rechtskraft erlangt hat, sieht für diesen Bereich jedoch Einfamilien-, Reihen- oder Doppelhäuser mit je einer Wohneinheit vor. Jedoch grenzt das Baufenster an die Lindenallee, die entsprechend größere Häuser mit mehr Wohneinheiten aufweist. Daher ist es städtebaulich verträglich diesen Bereich städtebaulich zu betonen und ein Mehrfamilienhaus zuzulassen. Der Bebauungsplanentwurf übernimmt die Festsetzungen Allgemeines Wohngebiet, offene Bauweise, Grundflächenzahl sowie die festgesetzte maximale Gebäudehöhe. Jedoch werden die maximalen Wohneinheiten auf 8 zulässige erhöht und die Beschränkung auf Einfamilien-, Reihen-, und Doppelhäuser herausgenommen.

Während der Offenlage sind verschiedene Anregungen eingegangen, welche eine Präzisierung der Festsetzungen fordern. Deshalb hat die Verwaltung sich entschieden folgende Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen:
Festlegung einer Dachneigung – hier 18-30 Grad,
Festlegung einer Giebelständigkeit in Richtung Lindenallee,
Festlegung der Unzulässigkeit von Balkonen und Großgauben in Richtung Stadionstraße,
Festlegung einer Erschließungsfläche.
Die Änderungen betreffen ausschließlich die Eigentümer des Flurstückes 711.
Aufgrund der Betroffenheit lediglich eines Eigentümers wird auf eine erneute Offenlage verzichtet und stattdessen eine Betroffenenbeteiligung durchgeführt. Der Betroffene wurde durch die Stadtverwaltung am 26.04.2019 postalisch über die notwendigen Änderungen informiert und um Stellungnahme gebeten. Sollten Anregungen eingehen, kann eine Ergänzungsdrucksache bis zum Bau- und Planungsausschuss erstellt werden.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 02.05.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV Schnütgen bezieht sich auf den Ausschluss von Balkonen und Dachgauben. Sie finde dass die Ausführungen in der Drucksache bzgl. der Größe widersprüchlich seien.

Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass keine Gauben vorgesehen seien.

StV Dr. Meyer-Wilmes fragt, ob man den vorgestellten Planungen des Investors trauen könne.

Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass die Gespräche mit dem Architekten und Investor vertrauenswürdig gewesen seien. Er ergänzt, dass der Bebauungsplan zunächst nur den Rahmen der Bebauung setze und dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens weitere Details zu entscheiden seien.

StV Ricken fragt, ob die Bürgerfragen bei der Planung berücksichtigt worden seien.

Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass die Anregungen für den Bereich im Bebauungsplan größtenteils berücksichtigt seien.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei drei Gegenstimmen, so wie in der Drucksache Nr. 1054/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 08.05.2019
Wortbeitrag:
StV. Gebing teilt die Zustimmung seiner Fraktion mit. Er verweist auf die Beratung im Bau- und Planungsausschuss, dass Balkone und Gauben zur Stadionstraße sowie Staffelgeschosse nicht gewünscht und daher die Höhen festzusetzen seien, die sich im Bebauungsplan aber nicht wiederfänden.

Technischer Beigeordneter Rauer sagt Prüfung und Ergänzung bis zum Rat zu.

StV. Schnütgen äußert, dass sie davon ausgehe, dass Außen- und Firsthöhe festgesetzt würden.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.

Hinweis zur Niederschrift:
Der redaktionelle Fehler im Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 1-053-3 für den Bereich Stadionstraße/ Lindenallee wurde behoben. Die Höhenfestsetzungen sind nun wieder Bestandteil der textlichen Festsetzungen des Planentwurfs, der der Drucksache als Anlage beigefügt ist.
Rat, 15.05.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei 11 Gegenstimmen und vier Enthaltungen, den Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung in den Bau- und Planungsausschuss zurückzuverweisen.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer entschuldigt sich für den redaktionellen Fehler und teilt mit, dass die Höhenfestsetzungen nun enthalten, Gauben in Gänze ausgeschlossen seien und den Hauptanliegen der Nachbarschaft weitestgehend entsprechen worden sei.

StV. Schnütgen beantragt die Rückverweisung in den Bau- und Planungsausschuss. Die Festsetzungen müssten deutlicher hinsichtlich der Dachneigung, die nach wie vor ein Staffelgeschoss zulasse, sowie der Gestaltung zum neuen Baugebiet hin gefasst werden. Darüber hinaus erwarte sie vom Bauherrn eine Visualisierung der Planungen.
Bau- und Planungsausschuss, 06.06.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV Kumbrink beantragt Fraktionsberatung.
Haupt- und Finanzausschuss, 12.06.2019
Wortbeitrag:
StV. Gebing meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 26.06.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-053-3 für den Bereich Stadionstraße/ Lindenallee bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Planungen einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.



Die Sitzung wird um 18.44 Uhr unterbrochen. Fortsetzung der Sitzung um 18.59 Uhr.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die angepassten Planungen.

StV. Gebing meint, dass die Planungen nun durchaus verträglich seien und durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gesichert werden sollten. StV. Dr. Meyer-Wilmes schließt sich dem an.

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