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828/X. - Bebauungsplan Nr. 1-083-3 für den Bereich Karl-Leisner Straße


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer828/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-083-3 für den Bereich Karl-Leisner Straße bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 11.05.2016 beschlossen, dass Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 1-083-3 für den Bereich Karl-Leisner Straße einzuleiten und hat zeitgleich beschlossen, der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung fand vom 25.05.2016 bis einschließlich 08.06.2016 statt. Am 21.12.2016 hat der Rat der Stadt Kleve den Beschluss der Offenlage gefasst. Die Offenlage fand vom 22.05.2017 bis einschließlich 30.06.2017 statt. Während der Offenlage sind Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung des Bebauungsplans bewirkten. Daher wurde am 20.12.2017 vom Rat der Stadt Kleve die erneute Offenlage beschlossen. Die erneute Offenlage fand vom 04.01.2018 bis einschließlich 22.01.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.12.2017 informiert.

Ziel des Bebauungsplans ist es, eine Nachverdichtung und Innenentwicklung in diesem Bereich zu ermöglichen. Da dies auf Grund der derzeitigen Grundstückseinteilung nicht möglich ist, ist bei der Verwaltung der Stadt Kleve ist ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-083-0 für den Bereich Hoffmannallee/Südstraße/Sackstraße/Albersallee eingegangen. Daraufhin wurde eine Verschiebung sowie Neustrukturierung der überbaubaren Flächen im Geltungsbereich vorgenommen sowie eine Planstraße zur Erschließung des Geltungsbereiches festgesetzt.

Im Zuge der erneuten Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung des Planentwurfs führen.
Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 01.03.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV. Fuchs beantragt Fraktionsberatungen.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat gegeben.
Haupt- und Finanzausschuss, 07.03.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 14.03.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-083-3 für den Bereich Karl-Leisner Straße bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

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