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589/X. - Bebauungsplan Nr. 1-085-3 für den Bereich Große Straße/ Kavarinerstraße/ Heideberger Mauer/ Stechbahn/ Großer Markt


hier: Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer589/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-085-3 für den Bereich Große Straße / Kavarinerstraße / Heideberger Mauer / Stechbahn / Großer Markt gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 11.05.2016 beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 1-085-3 für den Bereich Große Straße / Kavarinerstraße / Heideberger Mauer / Stechbahn / Großer Markt einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 25.05.2016 bis zum 08.05.2016 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.05.2016 um ihre Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 1-085-3 ist es, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1-085-0 in der Hinsicht zu überarbeiten, dass die gegenwärtigen Zielsetzungen der Stadtentwicklung eingearbeitet werden und dieser Bereich der Innenstadt auf einen aktuellen Stand der Rechtsprechung gebracht wird. Insbesondere die Aussagen des Einzelhandelskonzeptes sowie des Vergnügungsstättenkonzeptes sollen im Bebauungsplan Nr. 1-085-3 mit berücksichtigt werden. Diese Konzepte wurden vom Rat der Stadt am 12.02.2014 und 22.05.2013 als städtebauliche Entwicklungskonzepte beschlossen. Weiterhin wird die Gestaltungssatzung der Klever Innenstadt mit berücksichtigt, welche der Rat der Stadt am 09.04.2014 beschlossen hat. Die Verwaltung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Innenstadtpläne, sofern notwendig, Schritt für Schritt entsprechend anzupassen.

Der Rat der Stadt hat nun über die schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 26.01.2017
Wortbeitrag:
Stadtverordneter Kumbrink übernimmt den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt. Die Mitglieder Gebing, van Ackeren und Fuchs sind bei diesem Tagesordnungspunkt befangen.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Sachkundiger Bürger Merges äußert, dass der Plan in seiner Größe nicht sinnvoll sei. Ein heutiger Bestand könne nicht für die Zukunft festgesetzt werden. Eine Zustimmung bei diesem Tagesordnungspunkt könne nicht erfolgen.

Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, dass der Bebauungsplan zurzeit Vergnügungsstätten in Erdgeschossen zulasse. Dies solle verhindert werden.

Technischer Angestellter Posdena ergänzt, dass hier eine Rechtsgleichstellung erfolgt, wenn der Beschluss neu gefasst werde.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve mehrheitlich, bei einer Gegenstimme sowie drei Enthaltungen, so wie in der Drucksache 589/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 01.02.2017
Wortbeitrag:
StV. Gebing nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 08.02.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei vier Gegenstimmen, den Bebauungsplan Nr. 1-085-3 für den Bereich Große Straße/ Kavarinerstraße/ Heideberger Mauer/ Stechbahn/ Großer Markt gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
StV. Gebing nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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