Login

Passwort vergessen?

Inhalt

432/X. - Bebauungsplan Nr. 1-089-10 für den Bereich Hagsche Straße/ Hagsche Poort (altes Postgebäude)


hier: Beschluss der erneuten Offenlage

Vorlagennummer432/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-089-10 für den Bereich Hagsche Straße/ Hagsche Poort (altes Postgebäude) gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 17.12.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-089-10 für den Bereich Hagsche Straße/ Hagsche Poort (altes Postgebäude) einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Ziel des Bebauungsplans Nr. 1-089-10 ist es, das ehemalige Postgebäude einer neuen Nutzung zuzuführen und den angrenzenden Bereich städtebaulich sinnvoll zu ordnen. Anstelle der im Bebauungsplan Nr. 1-089-2 ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Post“ und einem Mischgebiet, werden die Fläche des ehemaligen Postgebäudes und die umliegenden Bereiche als Kerngebiet ausgewiesen. So können sich in der innenstadtprägenden Lage sowohl Handelsbetriebe, Dienstleistungen, nichtstörendes Gewerbe und auch Wohnen ansiedeln.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 05.01.2015 bis einschließlich 19.01.2015, die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 29.09.2015 bis 02.11.2015 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.09.2015 um ihre Stellungnahme gebeten.

Aufgrund der wesentlichen, vorgebrachten Anregungen soll der Bebauungsplan in folgenden Punkten geändert werden:
Bedingt durch die Lage im Bereich des Bodendenkmals KLE245- "mittelalterliche und frühneuzeitige Altstadt Kleve" wird textlich festgesetzt, dass Erdarbeiten nur unter der aufschiebenden Bedingung zulässig sind, wenn die vorherige wissenschaftliche Untersuchung, Bergung und Dokumentation archäologischer Funde und Befunde sichergestellt ist. Einzelheiten müssen mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege abgestimmt werden, eine Grabungserlaubnis nach §13 Denkmalschutz Gesetz NW ist erforderlich.

Darüber hinaus ergaben sich im Laufe des Verfahren folgende, wesentliche Änderung:
Höhenfestsetzungen werden als maximale Gebäudehöhe festgesetzt, im MK 1 entlang der Straße "Hagsche Straße" wird die maximale Gebäudehöhe auf 16,50 Meter begrenzt, diese Höhe orientiert sich am Bestand.
Entlang der Straße "Hagsche Straße" sind oberhalb der Erdgeschosse in den Nutzungsgebieten MK 1 und MK 5 sonstige Wohnungen aus städtebaulichen Gründen zulässsig. In den Nutzungsgebieten MK 2 und MK 3 sind, ebenfalls aus städtebaulichen Gründen, sonstige Wohnungen ab dem Kellergeschoss zulässig.

Der Rat der Stadt hat über die weiteren schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 09.06.2016
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Stadtverordnete Schnütgen beantragt Fraktionsberatung.

Die Drucksache wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 15.06.2016
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigte Rohwer führt aus, dass entsprechend dem Auftrag aus der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses eine neue Baugrenze eingezogen worden sei. Darüber hinaus sei die Höhenfestsetzung dahingehend verändert worden, dass der vordere Teil zur Hagschen Straße eine Dreigeschossigkeit und der hintere Teil eine Viergeschossigkeit aufweise. Die Baugrenze springe 1,5 m zurück.

StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion eine Viergeschossigkeit in diesem Bereich ablehne und die Höhe auf maximal drei Geschosse begrenzt werden solle.

StV. Gietemann meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

StV. Schnütgen hält die Angabe der Zahl der Vollgeschosse mit drei bis vier für nicht konkret genug. Eine Geschossflächenzahl von 3,0 führe beinahe zu vier Geschossen, so dass eine Anpassung im Bebauungsplan erforderlich sei.

Tariflich Beschäftigte Rohwer bestätigt, dass die Geschossflächenzahl anzupassen sei, wenn eine Viergeschossigkeit vermieden werden solle.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 29.06.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 1-089-10 für den Bereich Hagsche Straße/ Hagsche Poort (altes Postgebäude) zurück in Bau- und Planungsausschuss zu verweisen
Wortbeitrag:
StV. Gebing teilt mit, dass die CDU-Fraktion keine vier Geschosse und auch kein Staffelgeschoss möchte. Er stellt den Antrag auf Rückverweisung in den Bau- und Planungsausschuss.

nach oben