Login

Passwort vergessen?

Inhalt

478/X. - Bebauungsplan Nr. 1-089-10 für den Bereich Hagsche Straße/ Hagsche Poort (altes Postgebäude)


hier: Beschluss der erneuten Offenlage

Vorlagennummer478/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt den Bebauungsplan Nr. 1-089-10 für den Bereich Hagsche Straße/ Hagsche Poort (altes Postgebäude) gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 17.12.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-089-10 für den Bereich Hagsche Straße/ Hagsche Poort (altes Postgebäude) einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Ziel des Bebauungsplans Nr. 1-089-10 ist es, das ehemalige Postgebäude einer neuen Nutzung zuzuführen und den angrenzenden Bereich städtebaulich sinnvoll zu ordnen. Anstelle der im Bebauungsplan Nr. 1-089-2 ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Post“ und einem Mischgebiet, werden die Flächen des ehemaligen Postgebäudes und die umliegenden Bereiche als Kerngebiet ausgewiesen. So können sich in der innenstadtprägenden Lage sowohl Handelsbetriebe, Dienstleistungen, nichtstörendes Gewerbe und auch Wohnen ansiedeln.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 05.01.2015 bis einschließlich 19.01.2015, die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 29.09.2015 bis 02.11.2015 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.09.2015 um ihre Stellungnahme gebeten.

Aufgrund der wesentlichen, vorgebrachten Anregungen soll der Bebauungsplan in folgenden Punkten geändert werden:
Bedingt durch die Lage im Bereich des Bodendenkmals KLE245- "mittelalterliche und frühneuzeitige Altstadt Kleve" wird textlich festgesetzt, dass Erdarbeiten nur unter der aufschiebenden Bedingung zulässig sind, wenn die vorherige wissenschaftliche Untersuchung, Bergung und Dokumentation archäologischer Funde und Befunde sichergestellt ist. Einzelheiten müssen mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege abgestimmt werden, eine Grabungserlaubnis nach §13 Denkmalschutz Gesetz NW ist erforderlich.

Darüber hinaus ergaben sich im Laufe des Verfahren folgende, wesentliche Änderung:
Höhenfestsetzungen werden als maximale Gebäudehöhe festgesetzt, im MK 1 entlang der Straße "Hagsche Straße" wird die maximale Wandhöhe auf 56,31 Meter über Normal Null begrenzt, diese Höhe orientiert sich am Bestand.
Weiterhin wird für das MK 1 die Festsetzung eines Satteldachs mit 25-40° Neigung getroffen, sowie die Begrenzung zulässiger Dachgauben auf max. 50 % der gesamten Dachlänge. Darüber hinaus sind als oberer Abschluss nur geneigte Dächer zulässig. Untergeordnete und kleinteilige Flachdächer sind unzulässig.
Entlang der Straße "Hagsche Straße" sind oberhalb der Erdgeschosse in den Nutzungsgebieten MK 1 und MK 5 sonstige Wohnungen aus städtebaulichen Gründen zulässig. In den Nutzungsgebieten MK 2 und MK 3 sind, ebenfalls aus städtebaulichen Gründen, sonstige Wohnungen ab dem Kellergeschoss zulässig.

Der Rat der Stadt hat über die weiteren schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 15.09.2016
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Stadtverordneter Kumbrink erkundigt sich nach der Rechtmäßigkeit der Abwägung der Einwendungen von Privat 1.

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, die Verwaltung sei sehr sicher, dass die Abwägung in dieser Form rechtmäßig sei.

Stadtverordnete Schnütgen bittet darum, Ansichten über die Gebäudehöhe und wie sich dieses in die Umgebung einfüge, in die Fraktionen zu geben.

Technischer Beigeordneter Rauer weist darauf hin, dass der Verwaltung hierfür keine Planungen vorliegen würden. Die Verwaltung müsste folglich die entsprechenden Ansichten herstellen und würde sich bemühen, diese spätestens bis zur nächsten Ratssitzung bereit zu stellen.

Stadtverordneter Kumbrink beantragt Fraktionsberatung.

Die Drucksache wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 21.09.2016
Wortbeitrag:
StV. Dr. Meyer-Wilmes fragt nach der erbetenen Visualisierung zur Höhe des Gebäudes.

Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass die Darstellung nicht einfach, die Verwaltung aber bemüht sei, die Ansichten bis zum Rat zur Verfügung zu stellen.

Es werden Fraktionsberatungen für erforderlich gehalten. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 28.09.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung an den Bau- und Planungsausschuss zurückzuverweisen.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass es der Verwaltung nicht möglich gewesen sei, die gewünschte Visualisierung vorzulegen.

StV. Schnütgen beantragt daraufhin die Rückverweisung in den Bau- und Planungsausschuss.
Bau- und Planungsausschuss, 03.11.2016
Wortbeitrag:
Technische Angestellte Rohwer erläutert, die Verwaltung habe Gespräche mit dem Investor bezüglich der Vorstellung der Gebäudeansichten geführt. Derzeit sei es dem Investor nicht möglich diese Ansichten vorzulegen, weshalb er darum bitte, zunächst den Bestand im Bebauungsplan festzusetzen. Hierdurch könne das Verfahren nach einer erneuten Offenlage zum Abschluss gebracht werden. Wenn der Investor neue Planungen und Ansichten habe, werden diese dem Bau- und Planungsausschuss vorgestellt.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt die Gebäudehöhe entsprechend dem Bestand festzusetzen.
Rat, 09.11.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 1-089-10 für den Bereich Hagsche Straße/ Hagsche Poort (altes Postgebäude) gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, dass der Investor derzeit noch keine neuen Ansichten vorlegen könne. Zunächst solle der Bestand festgesetzt werden. Wenn neue Ansichten vorlägen, würden diese dem Bau- und Planungsausschuss vorgestellt.

nach oben