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826/X. - Bebauungsplan Nr. 1-089-11 für den Bereich Kapitelstraße/ Von-Galen-Straße


hier: Einleitung des Verfahrens sowie Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer826/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-089-11 für den Bereich Kapitelstraße/ Von-Galen-Straßen einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 1-089-11 für den Bereich Kapitelstraße/ Von-Galen-Straße gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Bereich Kapitelstraße/ Von-Galen-Straße liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 1-089-2 für den Bereich Stechbahn/ Große Straße/ Schloßstraße/ Schloßtorstraße/ Prinzenhof/ Nassauermauer/ Hagsche Poort, der im Jahr 1991 rechtskräftig wurde.
Der Bebauungsplan Nr. 1-089-2 sieht entlang der Kapitelstraße eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Jugendheim“ vor, die eine dreigeschossige Bebauung zulässt. Nordwestlich schließt sich an die Gemeinbedarfsfläche ein Kerngebiet an. Dieses Kerngebiet setzt ebenfalls eine dreigeschossige, geschlossene Bebauung fest. Zusätzlich ist eine Grundflächenzahl von 1,0 sowie eine Geschossflächenzahl von 2,0 festgesetzt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1-089-2 entsprechen jedoch nicht mehr dem heutigen Gebietscharakter.
Die Gemeinbedarfsfläche soll nun für andere Nutzungen neu entwickelt werden. Hierfür ist ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt wurden. Um die Pläne umzusetzen, ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. Im Gewinnerentwurf ist ein neues Pfarrheim sowie neue Wohngebäude geplant. Die Geschosse sind von zwei bis drei gestaffelt, so dass entlang der Kapitelstraße ein harmonisches Bild von zwei bis drei Geschossen entsteht. Hier ist das neue Pfarrheim geplant. Die neuen Wohngebäude entlang der Nassauermauer sollen dreigeschossig mit Tiefgarage errichtet werden.

Um die kirchliche Fläche einer neuen Nutzung zuführen zu können sowie die angrenzenden Bereich städtebaulich sinnvoll zu ordnen, schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan Nr. 1-089-11 für den Bereich Kapitelstraße/ Von-Galen-Straße aufzustellen. Anstelle der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Jugendheim“ und einem Kerngebiet werden die Fläche als Mischgebiete ausgewiesen. So können sich in der innenstadtprägenden Lage sowohl Handelsbetriebe, Dienstleistungen, nichtstörendes Gewerbe als auch Wohnen ansiedeln.
Desweiteren werden im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1-089-11 die Baufenster neu gegliedert. Die Festsetzungen bezüglich der zulässigen Geschosszahl, der Grundflächenzahl sowie der Bauweise werden an die Vorgaben für Mischgebiete, unter Einbezug der umliegenden Strukturen, angepasst.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 01.03.2018
Wortbeitrag:
StV. Heyrichs nimmt an der Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt nicht teil.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV. Fuchs äußert, dass in diesem Bereich Bedarf für günstige Wohnungen gegeben sei. Nach ihren Informationen solle hier Wohnen für den gehobenen Bedarf entstehen.

Technischer Angestellter Posdena verdeutlicht, dass das Thema Wohnen im Rahmen des Wettbewerbs nur am Rande betrachtet worden sei. Er schlage vor, die vorhandenen Entwürfe nach Rücksprache mit dem Eigentümer in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorzustellen.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 826 /X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 07.03.2018
Wortbeitrag:
StV. Heyrichs nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

StV. Gebing teilt die Zustimmung seiner Fraktion mit und macht aber deutlich, dass über die Entwicklung der Flächen im südlichen Teil des Bebauungsplangebietes noch zu sprechen sei.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 14.03.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-089-11 für den Bereich Kapitelstraße/ Von-Galen-Straßen einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet.
den Bebauungsplan Nr. 1-089-11 für den Bereich Kapitelstraße/ Von-Galen-Straße gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
StV. Heyrichs nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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