Login

Passwort vergessen?

Inhalt

484/X. - Bebauungsplan Nr. 1-167-0 für den Bereich Kavariner Straße/ Spyckstraße/ Flutstraße/ Ludwig-Jahn-Straße/ Hafenstraße


hier: Einstellung des Verfahrens

Vorlagennummer484/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-167-0 für den Bereich Kavariner Straße/ Spyckstraße/ Flutstraße/ Ludwig-Jahn-Straße/ Hafenstraße einzustellen. Der Fortführungsbeschluss sowie alle Beschluss im bisherigen Verfahren werden aufgehoben.

Sachverhalt:


Am 12.05.1986 beschloss der Rat der Stadt, das Planverfahren Nr. 1-167-0 einzuleiten. Der Beschluss der öffentlichen Auslegung wurde am 12.10.1988 gefasst. Kurz vor Abschluss des Verfahrens beschloss der Rat der Stadt am 13.12.1989, das Planverfahren ruhen zu lassen. Es solle zunächst eine Gesamtplanung für das Unterstadtgebiet erarbeitet werden. Danach könne durch Einzelbebauungspläne eine Konkretisierung erfolgen.

Am 20.06.1994 beschloss der Rat der Stadt, das Verfahren fortzuführen und eine erneute frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Am 27.09.1995 wurde die öffentliche Auslegung beschlossen und auch durchgeführt. Der Rat fasste am 01.09.1999 einen Satzungsbeschluss. Der Plan umfasste zu diesem Zeitpunkt nur noch die im südwestlichen Bereich liegenden städtischen Grundstücke. Der Satzungsbeschluss wurde nicht veröffentlicht, da ein dringender Handlungsbedarf zur Umstrukturierung des gesamten Bereichs zwischen Kavariner-, Spyck-, Hafen, Flut- und Ludwig-Jahn-Straße zwischenzeitlich auf Grund geänderter Interessenlagen der ansässigen Grundeigentümer nicht mehr gegeben war.

Am 23.09.2009 hat der Rat der Stadt Kleve wiederum die Fortführung des Verfahrens Nr. 1-167-0 sowie die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf wurde vom 29.11.2009 bis 29.12.2009 einschließlich gem. § 3 (1) BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 (1) BauGB am 24.11.2010 schriftlich beteiligt. Das Verfahren wurde danach nicht weitergeführt.

Ziel der Planung war es, für die bislang teils brach liegenden, teils gewerblich genutzten Teilbereiche des Quartiers eine angemessene bauliche Nutzung festzusetzen und somit das städtebaulich bislang untergenutzte Areal entsprechend seiner innerstädtischen Lage aufzuwerten. Dies gilt insbesondere unter der Berücksichtigung der städtebaulich-strategisch wichtigen Lage des Plangebiets in mittelbarer Nähe zum neuen Standort der Hochschule Rhein-Waal im Nordosten sowie zur geplanten Umgestaltung der Unterstadt im Süden des Plangebiets.

Die Ziele für die aktuelle Planung haben sich nicht geändert, da der letzte Beschluss jedoch schon sieben Jahre alt ist, ist es sinnvoll die alten Beschlüsse insgesamt aufzuheben und ein neues Verfahren einzuleiten. Die Verwaltung empfiehlt daher den alten Beschluss aufzuheben und das neue Verfahren mit der neuen Nummer 1-167-1 neu einzuleiten.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 15.09.2016
Wortbeitrag:
Die Tagesordnungspunkte Nr. 11 und Nr. 12 werden gemeinsam beraten.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksachen.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 484/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 21.09.2016
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. StV. Cosar übernimmt den Vorsitz.

StV. Gebing bezieht sich bereits auf den nächsten Tagesordnungspunkt und fragt nach der Notwendigkeit zur Einleitung des Verfahrens.

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass ein Antrag auf Errichtung einer Vergnügungsstätte vorliege. Um dem vom Rat verabschiedeten Vergnügungsstättenkonzept Rechnung tragen zu können, sei ein Aufstellungsbeschluss erforderlich.

Der Haupt- und Finanzausschusses spricht sich zudem dafür aus, zunächst nur die Einleitung des Verfahrens zu beschließen, um noch einmal über die Details des Bebauungsplans, z.B. die Höhe der Bebauung, sprechen zu können.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 28.09.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-167-0 für den Bereich Kavariner Straße/ Spyckstraße/ Flutstraße/ Ludwig-Jahn-Straße/ Hafenstraße einzustellen. Der Fortführungsbeschluss sowie alle Beschlüsse im bisherigen Verfahren werden aufgehoben.
Wortbeitrag:
Da sie in der Spyckstraße wohnhaft ist, nimmt Bürgermeisterin Northing an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. StV. Schmidt ist ebenfalls in der Spyckstraße wohnhaft, erklärt sich aber für nicht befangen und übernimmt den Vorsitz.

nach oben