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485/X. - Bebauungsplan Nr. 1-167-1 für den Bereich Spyckstraße/ Ludwig-Jahn-Straße/ Hafenstraße/ Kavarinerstraße


hier: Einleitung des Verfahrens und frühzeitige Beteiligung

Vorlagennummer485/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-167-1 für den Bereich Spyckstraße/ Ludwig-Jahn-Straße/ Hafenstraße/ Kavariner Straße zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-276-8 für den Bereich Flutstraße/ Ludwig-Jahn-Straße und zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplanes 1-260-0 für den Bereich Hafenstraße einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung mit Durchführung einer Umweltvorprüfung des Einzelfalls gem. § 2 Abs. 4 Nr. 3 BauGB angewendet. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Der Bereich des Bebauungsplanes befindet sich in fußläufiger Entfernung zum Innenstadtbereich. Der südliche Teil des Plangebietes liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 1-260-0 für den Bereich Hafenstraße, der östliche Teil im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 1-276-8.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine innerstädtische Brachfläche zu entwickeln sowie die gegenwärtigen Zielsetzungen der Stadtentwicklung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes in dem Bereich festzusetzen. Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung in Kleve, wurden vom Rat der Stadt verschiedene Konzepte beschlossen. Insbesondere die Aussagen des Einzelhandelskonzeptes sowie des Vergnügungsstättenkonzeptes sollen im Bebauungsplan Nr. 1-167-1 mit berücksichtigt werden. Diese Konzepte wurden vom Rat der Stadt am 12.02.2014 und 22.05.2013 als städtebauliche Entwicklungskonzepte beschlossen.

Als Art der baulichen Nutzung wird zum einen ein Allgemeines Wohngebiet und zum anderen ein Mischgebiet festgesetzt. Das Allgemeine Wohngebiet befindet sich entlang der Flutstraße sowie der Spyckstraße und sichert damit insbesondere den vorhandenen Bestand ab. Im rückwärtigen Bereich dieses Wohnbestandes werden weitere Bauflächen ausgewiesen. Um hier keine Nutzungskonflikte hervorzurufen, wird dort ebenso ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Das Mischgebiet befindet sich entlang der Hafenstraße und der Ludwig-Jahn-Straße sowie im inneren Bereich angrenzend an die ausgewiesenen Mischgebiete. Der Bereich entlang der Hafenstraße ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1-260-0 für den Bereich Hafenstraße als Kerngebiet ausgewiesen. Da das Einzelhandelskonzept den zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt jedoch insbesondere entlang der 'Große Straße' sowie der Kavarinerstraße ausweist und in diesem Bereich weiterhin die Ansiedlung von Handel forciert werden soll, wird die Änderung in ein Mischgebiet vorgenommen. Weiterhin wird die Festsetzung getroffen, dass Einzelhandelsbetriebe, welche sich innerhalb dieses Mischgebietes ansiedeln, keine zentren- oder nahversorgungsrelevanten Kernsortimente aufweisen dürfen. Mit dieser Änderung wird man den Zielaussagen des vom Rat der Stadt Kleve beschlossenen Einzelhandelskonzeptes gerecht.

Eine weitere Steuerung der städtebaulichen Entwicklung wird durch das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Kleve erreicht. Im Vergnügungsstättenkonzept wird empfohlen, die Ansiedlung von Vergnügungsstätten auf bestimmte Bereiche der Stadt Kleve zu konzentrieren. Für den Bereich der Innenstadt ist die Große Straße als Zulässigkeitsbereich im beschlossenen Vergnügungsstättenkonzept abgegrenzt worden. Da sich dieser Zulässigkeitsbereich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1-167-1 befindet, wird die Ansiedlung von Vergnügungsstätten in den ausgewiesenen Mischgebieten ausgeschlossen.

Erschlossen wird das Plangebiet über die Flutstraße, die Spyckstraße, die Ludwig-Jahn-Straße, die Kavarinerstraße sowie die Hafenstraße. Zur Erschließung des inneren Bereiches werden Planstraßen von der Spyckstraße und der Ludwig-Jahn-Straße aus festgesetzt. Des Weiteren wird eine Stichstraße mit Wendehammer zur Erschließung des inneren Mischgebietes dargestellt.

Um eine innenstadtnahe brachliegende Fläche für eine Wohn- sowie Mischgebietsnutzung zugänglich zu machen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-167-1 aus städtebaulicher Sicht zu empfehlen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 15.09.2016
Wortbeitrag:
Die Tagesordnungspunkte Nr. 11 und Nr. 12 werden gemeinsam beraten.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksachen.

Stadtverordneter Gebing beantragt Fraktionsberatung.

Die Drucksache wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 21.09.2016
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. StV. Cosar übernimmt den Vorsitz.

Es wird auf die Beratungen zum vorherigen Tagesordnungspunkt verwiesen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, die Einleitung des Verfahrens zu beschließen. Die frühzeitige Beteiligung soll zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden.
Rat, 28.09.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-167-1 für den Bereich Spyckstraße/ Ludwig-Jahn-Straße/ Hafenstraße/ Kavariner Straße zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-276-8 für den Bereich Flutstraße/ Ludwig-Jahn-Straße und zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplanes 1-260-0 für den Bereich Hafenstraße einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung mit Durchführung einer Umweltvorprüfung des Einzelfalls gem. § 2 Abs. 4 Nr. 3 BauGB angewendet.
Wortbeitrag:
Da sie in der Spyckstraße wohnhaft ist, nimmt Bürgermeisterin Northing an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. StV. Schmidt ist ebenfalls in der Spyckstraße wohnhaft, erklärt sich aber für nicht befangen und übernimmt den Vorsitz.

Technischer Beigeordneter Rauer weist darauf hin, dass lediglich die Einleitung des Verfahrens nicht aber die frühzeitige Beteiligung entsprechend der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden solle.

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