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653/X. - Bebauungsplan Nr. 1-173-0 für den Bereich Königsallee/ Bresserbergstraße/ Welbershöhe/ Friedhof


hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer653/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1-173-0 für den Bereich Königsallee/ Bresserbergstraße/ Welbershöhe/ Friedhof einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 1-173-0 für den Bereich Königsallee/ Bresserbergstraße/ Welbershöhe/ Friedhof gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Bebauungsplan Nr. 1-173-0 für den Bereich Köngisallee/ Bresserbergstraße/ Welberhöhe/ Friedhof hat am 02.04.1992 Rechtskraft erlangt.
Das Plangebiet liegt ca. 2 km westlich des Stadtkerns von Kleve zwischen der Welbershöhe sowie der Königsallee. Größtenteils umfasst der Geltungsbereich den städtischen Friedhof. Im nördlichen Bereich ist eine überbaubare Fläche für Tennisplätze sowie für eine Tennishalle festgesetzt. Zusätzlich ist der Bebauungsplan aufgestellt worden, da eine Erweiterungsfläche für den Friedhof gesichert werden sollte. Der Friedhof sowie die Sporthalle sind in einer Grünfläche festgesetzt, der Sportplatz in einer privaten, der Friedhof in einer öffentlichen Grünfläche.

Neben der eigentlichen Nutzung Friedhof und Sport wurden die Zuwege sowie die Parkplätze mit in den Geltungsbereich aufgenommen. Deshalb setzt der Bebauungsplan an der Königsallee sowie an der Welbershöhe eine öffentliche Verkehrsfläche mit der besonderer Zweckbestimmung "Parkplatz" und einen "verkehrsberuhigten Bereich" als Verbindungstraße zwischen Königsallee und Welbershöhe fest.

Der Bebauungsplan wurde 1992 mit dem Ziel aufgestellt, die Erweiterungsflächen für den Friedhof sowie für die Sportanlagen planungsrechtlich zu sichern. Das damalige Planerfordernis ist heute nicht mehr aktuell, die Sporthalle sowie die Tennisplätze sind abgerissen oder werden nicht mehr genutzt und die Erweiterungsfläche für den Friedhof ist im städtischen Besitz, so dass eine planungsrechtliche Sicherung nicht mehr notwendig ist. Durch die Aufhebung des Bebauungsplan entsteht insgesamt wieder ein unbeplanter Innenbereich gem. §34 BauGB.

Da für die damalige Zielsetzung kein Planerfordernis mehr besteht und die Festsetzungen nicht mehr aktuell sind, empfiehlt die Verwaltung das Aufhebungsverfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen. Die betroffene Öffentlichkeit kann während der öffentlichen Auslegung Anregungen und Stellungnahmen bei der Verwaltung einreichen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 18.05.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei einer Enthaltung, so wie in der Drucksache Nr. 653 /X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 07.06.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.

StV. Driever und StV. Schnütgen haben aufgrund von Befangenheit nicht mit abgestimmt.
Rat, 28.06.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1-173-0 für den Bereich Königsallee/ Bresserbergstraße/ Welbershöhe/ Friedhof einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 1-173-0 für den Bereich Königsallee/ Bresserbergstraße/ Welbershöhe/ Friedhof gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
StV. Driever und StV. Schnütgen nehmen an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil

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