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1010/X. - Bebauungsplan Nr. 1-208-2 für den Bereich Triftstraße


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer1010/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-208-2 für den Bereich Triftstraße einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 1-208-2 für den Bereich Triftstraße gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Geltungsbereich liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1-208-0 für den Bereich Lindenallee/ Beuthstraße/ Weyerstege/ Triftstraße/ Hoffmannallee der seit dem 19.01.1993 rechtsverbindlich ist. Derzeit wird für den Geltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. In dem Allgemeinen Wohngebiet ist eine zwei geschossige und offene Bauweise zulässig. Die Grundflächenzahl ist mit 0,4 und die Geschossflächenzahl mit 0,8 festgesetzt. Für den straßenabgewandten Bereich existiert derzeit kein Baurecht. Angrenzend befindet sich eine Gemeinbedarfsfläche.

Es wird empfohlen, die Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule auf den Geltungsbereich zu erweitern und das Baufenster zu vergrößern. Zusätzlich soll entsprechend des bestehenden Baurechts für die Schule eine dreigeschossige Bauweise zugelassen werden. Der vordere Bereich an der Triftstraße bleibt als Allgemeines Wohngebiet bestehen und ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Rat, 18.12.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-208-2 für den Bereich Triftstraße einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet.
den Bebauungsplan Nr. 1-208-2 für den Bereich Triftstraße gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache

StV. Gebing und StV. Tekath teilen die Zustimmung mit und äußern, dass sie diese Entwicklung ausdrücklich begrüßten.

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