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725/X. - Bebauungsplan Nr. 1-255-1 für den Bereich Hagsche Straße/ Böllenstege


hier: Einleitung und Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer725/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-255-1 für den Bereich Hagsche Straße/ Böllenstege einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 1-255-1 für den Bereich Hagsche Straße/ Böllenstege gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Bereich des Bebauungsplans 1-255-1 umfasst einen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 1-255-0 für den Bereich Hagsche Poort, Böllenstege, Hagsche Straße, Stechbahn (Mittelstadt), welcher am 27.02.2003 Rechtskraft erlangt hat.

Ziel des Bebauungsplans Nr. 1-255-1 ist es, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan 1-255-0 in der Hinsicht zu überarbeiten, dass die gegenwärtigen Zielsetzungen der Stadtentwicklung eingearbeitet werden und dieser Bereich der Innenstadt auf einen aktuellen Stand der Rechtsprechung gebracht wird. Insbesondere die Aussagen des Einzelhandelskonzeptes sowie des Vergnügungsstättenkonzeptes sollen im Bebauungsplan Nr. 1-255-1 mit berücksichtigt werden. Diese Konzepte wurden vom Rat der Stadt am 12.02.2014 und 22.05.2013 als städtebauliche Entwicklungskonzepte beschlossen. Weiterhin wird die Gestaltungssatzung der Klever Innenstadt mit berücksichtigt, welche der Rat der Stadt am 09.04.2014 beschlossen hat. Ein weiteres Ziel ist es, den Einzelhandel in der Hagschen Straße zu schützen und zu stärken. Da die Konzepte sich insbesondere auf die Hagsche Straße beziehen, wird nur ein Teil des Bebauungsplan entlang der Hagschen Straße geändert.

Im Bebauungsplan Nr. 1-255-1 wird ein Kerngebiet entlang der Einkaufsstraße Hagsche Straße ausgewiesen sowie im gesamten rückwärtigen Bereich der Kirchstraße. Für das Kerngebiet ist eine geschlossene Bebauung sowie eine Außenwandhöhe festgesetzt, so wird die innenstadttypische vorhandene Bebauungsstruktur gesichert. Da die Hagsche Straße insbesondere im Bereich des Einzelhandels gestärkt werden soll, sind im Erdgeschoss nur Einzelhandel und einzelhandel-affine Unternehmen zulässig. Ab dem ersten Obergeschoss werden keine weiteren Einschränkungen aufgenommen. Die Vergnügungsstätten sind gem. dem Vergnügungsstättenkonzept auch erst ab dem ersten Obergeschoss zulässig. Durch diese Einschränkungen wird der Einzelhandel gestärkt und unterstützt.

Um den Einzelhandel ab der Mittelstadt zu stärken und um die vom Rat der Stadt Kleve beschlossenen Konzepte und Zielsetzungen der Stadtentwicklung in den Bebauungsplan aufzunehmen, ist eine Überarbeitung dieses Innenstadtbereiches aus städtebaulicher Sicht zu empfehlen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 27.09.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV. Fuchs meldet für ihre Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 11.10.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-255-1 für den Bereich Hagsche Straße/ Böllenstege einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 1-255-1 für den Bereich Hagsche Straße/ Böllenstege gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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