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264/X. - Bebauungsplan Nr. 1-276-8 für den Bereich Flutstraße/ Ludwig-Jahn-Straße


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer264/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-276-8 für den Bereich Flutstraße / Ludwig-Jahn-Straße bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 17.06.2015 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-276-8 für den Bereich Flutstraße/ Ludwig-Jahn-Straße im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB einzuleiten und der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Daher ist es Ziel des Bebauungsplans Nr. 1-276-8 die Entwicklung der Hochschule mit Studentenwohnheimen weiter zu unterstützen, das vorhandene Gewerbe planungsrechtlich abzusichern und die Voraussetzungen für die Straßensanierung zu schaffen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 14.07.2015 bis 30.07.2015 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.07.2015 um Stellungnahme gebeten.

Der Rat der Stadt hat nun über die weiteren schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 20.08.2015
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache. Für den Rat der Stadt Kleve liege eine Abwägungserfordernis vor. Es sei eine Anregung eines von der Planung betroffenen Betriebes eingegangen, welcher die Möglichkeit, seinen Standort in zentraler Lage von Kleve zu erweitern, durch die Planung eingeschränkt sehe.

Stadtverordneter Lichtenberger erkundigt sich, wie weit die Planungen des Straßenverlaufs den an der Ecke Flutstraße/ Ludwig-Jahn-Straße befindlichen Baum betreffen würden.

Technischer Beigeordneter Baum erläutert, dass der geplante Straßenverlauf einen Erhalt des Baumes unmöglich mache. An dieser Stelle sei eine Änderung des Straßenverlaufs erforderlich, um den vorhandenen Durchgangsverkehr flüssig zu gestalten. Die Planung sei in Absprache mit dem Fachbereich Tiefbau erfolgt. Demzufolge sei der Baum in die Planung nicht integrierbar.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 264/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 03.09.2015
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 09.09.2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-276-8 für den Bereich Flutstraße / Ludwig-Jahn-Straße bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

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