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431/X. - Bebauungsplan Nr. 1-279-2 für den Bereich Minoritenplatz


hier: Einleitung des Verfahrens

Vorlagennummer431/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-279-2 für den Bereich Minoritenplatz einzuleiten. Es wird das Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung angewendet.

Sachverhalt:


Grundsätzliches Ziel der Planung für den Minoritenplatz war und ist eine nachhaltige Fortentwicklung der Klever Innenstadt durch Ergänzungen, die im Sinne einer Stärkung der mittelzentralen Funktion der Gesamtstadt erfolgt. Bezogen auf den städtebaulichen Zusammenhang soll durch die geplante Entwicklung die räumliche und funktionale Anbindung des neuen Hochschulstandorts, unmittelbar nördlich des Plangebiets, an die Innenstadt erfolgen.

Um dieses Ziel zu erreichen, soll nun ein neues Verfahren eingeleitet werden. Dieses Verfahren soll in Zusammenarbeit mit der Politik sowie mit der Öffentlichkeit erarbeitet werden. Die von der Politik erarbeiteten Eckpunkte der Bebauung des Minoritenplatzes sollen nun eingearbeitet und mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.
Um eine transparente Planung zu ermöglichen wird hier noch kein Geltungsbereich dargestellt sowie einen Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Dies soll in der frühzeitigen Beteiligung gemeinsam erarbeitet werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 09.06.2016
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 431 /X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 15.06.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 29.06.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-279-2 für den Bereich Minoritenplatz einzuleiten. Es wird das Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung angewendet.

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