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1053/X. - Bebauungsplan Nr. 1-279-2 für den Bereich Minoritenplatz


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer1053/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-279-2 für den Bereich Minoritenplatz bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 29.06.2016 beschlossen, das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 1-279-2 für den Bereich Minoritenplatz einzuleiten.
Ziel des eingeleiteten Verfahrens ist es, den Bereich um den Minoritenplatz in der Klever Innenstadt neu zu ordnen und einer, der Zentrumslage angemessenen, Bebauung zuzuführen. Nach Vorgaben der Fraktionen des Klever Rates wurden Eckpunkte für eine Entwicklung des Minoritenplatzes aufgestellt. Aus diesen Eckpunkten wurden Bebauungsvarianten erarbeitet. Grundsätzliches Ziel des Bebauungsplans ist es, eine harmonische und verträgliche Erweiterung der Innenstadt zu ermöglichen.
In der frühzeitigen Beteiligung wurden drei verschiedene Bebauungsmöglichkeiten vorgestellt. Die frühzeitige Beteiligung wurde durch eine Öffentlichkeitsbeteiligung am 18.09.2016 durchgeführt, zusätzlich dazu wurde eine zweiwöchige Auslegung vom 01.03.2017 bis 17.03.2017 einschließlich durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden am 08.02.2017 schriftlich beteiligt.
Der erste Entwurf (Bebauungsmöglichkeit A) zeigt drei verschiedene Baufenster in unterschiedlichen Größen und weist einen Rathausplatz von ca. 800 m² auf. Der zweite Entwurf (Bebauungsmöglichkeit B) weist ein Baufenster auf und stellt einen 4.000 m² großen Rathausplatz dar. Der letzte Entwurf (Bebauungsmöglichkeit C) stellt zwei Baufenster und einen ca. 1.800 m² großen Rathausplatz dar.

Zusammen mit den eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung wurde nun ein neuer Entwurf aus der Bebauungsmöglichkeit C für die Offenlage erarbeitet. Der Rat hat dazu am 11.10.2017 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die Offenlage fand in der Zeit vom 13.08.2018 bis einschließlich 24.09.2018 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 02.08.2018 um Stellungnahme gebeten.

Der erarbeitet Entwurf weist eine verlängerte und verbreiterte Wallgrabenzone, die als öffentliche Grünfläche festgesetzt wurde, auf. Die verbliebenen zwei Baufenster (ca. 1.200 m² und ca. 1.400 m² Grundfläche) wurden hinter die innere historische Stadtmauer zurückgesetzt. Der historische Zwischenraum zwischen innerer und äußerer Stadtmauer wurde als öffentliche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung wieder aufgenommen, hier soll eine Wegeverbindung zwischen Haus Koekkoek und dem ehemaligen Bensdorpgelände geschaffen werden. Zusätzlich wird hiermit auch die Verbindung zur Hochschule gestärkt.
Hinter der äußeren Stadtmauer soll die vorhandene öffentliche Grünfläche (Wallgrabenzone) verlängert und bis an die äußere Stadtmauer verbreitert werden. Die Wallgrabenzone soll als Erholungsfläche und Treffpunkt der Öffentlichkeit dienen. Eine genaue Gestaltung der öffentlichen Grünfläche ist im Bebauungsplan nicht vorgesehen, Möglichkeiten zur Festlegung der Grünflächengestaltung bestehen aber in nachfolgenden Verfahren.
Der Minoritenplatz mit ca. 1.800 m² Fläche bietet genügend Platz für Veranstaltungen und Aktionen, der Platz am Netelenhorst bietet dem Denkmal ausreichend Platz und verbindet so die neuen Baufenster mit der Herzogstraße.

Als Gebietscharakter wurde ein Kerngebiet gewählt. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie zentraler Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. So können verschiedenste innenstadttypische Nutzungen entstehen. Der Bebauungsplanentwurf sieht derzeit eine Höhenfestsetzung vor, die der Umgebung entspricht. Für das Verfahren wurden verschiedene Gutachten erstellt. Neben dem Einzelhandelsgutachten und dem Verkehrsgutachten, wurden auch ein Lärmgutachten sowie ein Bodengutachten erarbeitet.
Die Denkmäler wurden durch textliche sowie zeichnerische Festsetzungen geschützt. Weitere Abstimmungen mit der Unteren Denkmalbehörde sowie mit dem LVR - Amt für Bodendenkmalpflege sind im Baugenehmigungsverfahren vorzusehen.

Im Zuge der Beteiligungen sind Stellungnahmen eingegangen, insbesondere zu den Themen Stellplätze, bauliche Ausnutzbarkeit und öffentliche Grünflächen die aber zu keiner Änderung des Planentwurfs führen.
Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in dieser Drucksache mit Abwägungstabelle beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 02.05.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache. Er führt weiter aus, dass der Bebauungsplan zum Satzungsbeschluss inhaltlich keine Änderung enthalte und dass die Eckpunkte die vom Rat beschlossen wurden, berücksichtigt seien.

Sachk. Bürger Dr. Merges äußert sich zu drei Punkten. Er sehe in der Planung
- keine Hilfe für die lokale Wirtschaft,
- keine Linderung der Wohnungsnot und
- eine Klimaveränderung, da die Bebauung zur Verschlechterung der Stadtbelüftung führe.
Er hoffe, dass der Platz nicht bebaut werde. Er wünsche sich einen Platz mit Aufenthaltsqualität, der insbesondere Klimaaspekte berücksichtige.

StV Schnütgen fragt, weshalb im Bebauungsplan in einem bestimmten Bereich eine Baulinie gezogen wurde.

Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass diese Baulinie eine Sichtbeziehung mit der Großen Straße herstelle.

StV Dr. Meyer-Wilmes regt an, dass bei der Planung die Belegung der Gebäude durch öffentliche Einrichtungen wie die Stadtbücherei oder die Volkshochschule zu berücksichtigen sei.

Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass dies sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung sei.

StV Ricken bezieht sich auf die Aussage des Sachk. Bürgers Dr. Merges hinsichtlich der Äußerungen zum Klimawandel. Er erklärt, dass die Befürworter einer Bebauung nicht automatisch klimafeindlich seien.

StV Kumbrink lobt die Arbeit der Verwaltung und teilt mit, dass all diese Diskussionen bereits geführt worden seien und dass die Verwaltung das umgesetzt habe, was die Politik gewünscht hätte.

StV Dr. Meyer-Wilmes beantragt Fraktionsberatung.
Haupt- und Finanzausschuss, 08.05.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass es keine Änderungen gegenüber der Offenlage gegeben habe. Es seien kurzfristig Nach-Denk-Zettel, die auf das Bürgervotum hinweisen würden, eingegangen. Die Eingaben seien verfahrenstechnisch nicht von Belang und stellten keinen neuen Abwägungsgegenstand dar. (Exemplarisch wird ein Zettel gezeigt.)

StV. Gebing teilt für seine Fraktion die Zustimmung mit. Er erinnert in groben Zügen an das bisherige Verfahren, macht deutlich, dass eine Entwicklung und Bebauung dieser Fläche städtebaulich erforderlich sei und stellt klar, dass über die spätere Nutzung noch zu diskutieren sein werde.

StV. Dr. Meyer-Wilmes äußert, dass auch ihre Fraktion dem Bebauungsplan auch mit der dargestellten Baulinie zustimmen könne, wenn sichergestellt sei, dass der Rat bei der Entscheidung über die spätere Nutzung Herr des Verfahrens bleibe.

Auch die SPD-Fraktion werde zustimmen, so StV. Tekath. Da das Eckpunktepapier als Grundlage des Bebauungsplans seinerzeit einstimmig beschlossen worden sei, könne sie ein Ablehnen des Bebauungsplans nicht nachvollziehen. Auch sie macht deutlich, dass hinsichtlich der eigentlichen Entwicklung der Flächen weitere Entscheidungen zu treffen seien.

StV. Dr. Merges teilt mit, dass seine Fraktion den Bebauungsplan ablehnen werde. Sie verfolgten seit Jahren eine eindeutige Linie, hätten ein eigenes Konzept entwickelt, welches sich für die Errichtung eines Ereignisplatzes und gegen eine Bebauung ausspreche.

StV. Dr. Meyer-Wilmes hält dem entgegen, dass die Unabhängigen Klever kürzlich noch die Zusammenlegung von VHS und Stadtbücherei an der Stelle gefordert hätten. Hätten sie eine Grünzone an der Stelle gewollt, so hätten sie diese auch bei der Beratung des Eckpunktepapiers fordern müssen.

StV. Dr. Merges stellt klar, dass die Zusammenlegung von VHS und Stadtbücherei am jetzigen Standort der VHS realisiert werden sollte.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 15.05.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-279-2 für den Bereich Minoritenplatz bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer weist auf die übersandten Nach-Denk-Zettel sowie die weitere Eingabe eines Ehepaares hin, die einer juristischen Prüfung unterzogen werde.

StV. Gebing, StV. Tekath, StV. Rütter und StV. Dr. Meyer-Wilmes teilen die Zustimmung ihrer Fraktionen mit und machen alle deutlich, dass diese Entscheidung noch keine Aussage über die spätere Nutzung treffe.

StV. Gebing äußert weiter, dass mit der Beschlussfassung ein jahrelanger Prozess abgeschlossen und der Minoritenplatz gefasst werde. Die Nach-Denk-Zettel lieferten keine neuen Erkenntnisse, die Argumente seien abgewogen und das städtebauliche Konzept sei auf Grundlage der Eckpunkte abgestimmt worden. Mit der Realisierung der Wallgrabenzone bleibe eine große Grünfläche erhalten.

StV. Tekath verweist ebenfalls auf das von allen Fraktionen beschlossene Eckpunktepapier, das nahezu in Gänze umgesetzt werde. Sie äußert weiter, dass mit der Realisierung der Wallgrabenzone die Grünfläche größer als die Baufenster ausfalle und erinnert an das Projekt Sontowski, das im Gegensatz dazu eine komplette Bebauung der Fläche vorgesehen habe.

StV. Rütter äußert sein Verständnis für die aus der Vergangenheit herrührenden Sorgen, für die es bei dieser Planung aber keinen Anlass mehr gebe.

Auch StV. Dr. Meyer-Wilmes führt aus, dass die Eckpunkte realisiert würden. Sie macht deutlich, dass Wohnbebauung benötigt werde, der Parkplatz beseitigt werden und eine Verbindung zwischen Hochschule, Bahnhof und der Innenstadt geschaffen werde müsse und die Flächen einen ästhetischen Gebäudeabschluss benötigten. Bei den eingereichten Nach-Denk-Zetteln vermisse sie einen klaren Standpunkt, da sowohl eine Bebauung als auch der Parkplatz abgelehnt werde.

StV. Dr. Merges teilt für seine Fraktion die Ablehnung des Bebauungsplans mit, da sie gegen eine Bebauung sei, sich mehr Grün gewünscht hätte und befürchte, dass sich die Planung negativ auf den Innenstadtbereich auswirke. Er verweist auf das erarbeitete Gegenkonzept, das einen Ereignisplatz an der Stelle vorsehe. Auch die Bürger und Händler lehnten diese Planung ab.

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