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706/X. - Bebauungsplan Nr. 1-279-2 für den Bereich Minoritenplatz


hier: Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer706/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-279-2 für den Bereich Minoritenplatz gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 29.06.2016 beschlossen, das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 1-279-2 für den Bereich Minoritenplatz einzuleiten. Die frühzeitige Beteiligung wurde durch eine Öffentlichkeitsbeteiligung am 18.09.2016 durchgeführt, zusätzlich dazu wurde eine zweiwöchige Auslegung vom 01.03.2017 bis 17.03.2017 einschließlich durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden am 08.02.2017 schriftlich beteiligt.

Ziel des eingeleiteten Verfahrens ist es, den Bereich um den Minoritenplatz in der Klever Innenstadt neu zu ordnen und einer, der Zentrumslage angemessenen, Bebauung zuzuführen. Nach Vorgaben der Fraktionen des Klever Rates wurden Eckpunkte für eine Entwicklung des Minoritenplatzes aufgestellt. Aus diesen Eckpunkten wurden Bebauungsvarianten erarbeitet.
In der frühzeitigen Beteiligung wurden drei verschiedene Bebauungsmöglichkeiten vorgestellt.
Der erste Entwurf (Bebauungsmöglichkeit A) zeigt drei verschiedene Baufenster in unterschiedlichen Größen und weist einen Rathausplatz von ca. 800 m² auf. Der zweite Entwurf (Bebauungsmöglichkeit B) weist ein Baufenster auf und stellt einen 4.000 m² großen Rathausplatz dar. Der letzte Entwurf (Bebauungsmöglichkeit C) stellt zwei Baufenster und einen ca. 1.800 m² großen Rathausplatz dar.

Zusammen mit den eingegangenen Anregungen wurde nun ein neuer Entwurf erarbeitet. Dieser Entwurf zeigt eine verlängerte und verbreiterte Wallgrabenzone, die hier als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist, auf. Die verbliebenen zwei Baufenster (ca. 1.200 m² und ca. 1.400 m² Grundfläche) wurden hinter die innere historische Stadtmauer zurückgesetzt. Damit nimmt die Bebauung die Altstadtstruktur wieder auf. Der historische Zwischenraum zwischen innerer und äußerer Stadtmauer wird als öffentliche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung wieder aufgenommen, hier soll eine Wegeverbindung zwischen Haus Koekkoek und dem ehemaligen Bensdorpgelände aufgenommen und neu geschaffen werden. Zusätzlich wird hier auch die Verbindung zur Hochschule gestärkt.
Hinter der äußeren Stadtmauer soll die vorhandene öffentliche Grünfläche (Wallgrabenzone) verlängert und bis an die äußere Stadtmauer verbreitert werden. Die Wallgrabenzone soll als Erholungsfläche und Treffpunkt der Öffentlichkeit dienen. Eine genaue Gestaltung der öffentlichen Grünfläche ist im Bebauungsplan nicht vorgesehen, Möglichkeiten zur Festlegung der Grünflächengestaltung bestehen aber in nachfolgenden Verfahren.
Der Minoritenplatz mit ca. 1.800 m² Fläche bietet genügend Platz für Veranstaltungen und Aktionen, der Platz am Netelenhorst bietet dem Denkmal ausreichend Platz und verbindet so die neuen Baufenster mit der Herzogstraße.

Als Gebietscharakter wurde ein Kerngebiet gewählt. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie zentraler Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. So können verschiedenste innenstadttypische Nutzungen entstehen. Der Bebauungsplanentwurf weist derzeit eine dreigeschossige Bebauung mit Dachgeschoss auf. Die Höhe wurden entsprechend festgesetzt.
Aus dem alten Bebauungsplan Nr. 1-279-1 wurden zusätzlich die Lärmkontingentierungen übernommen, diese werden jedoch noch über ein neues Gutachten überprüft werden. Die Denkmäler wurden durch textliche sowie zeichnerische Festsetzungen geschützt, so dass weitere Abstimmungen mit der Unteren Denkmalbehörde sowie mit dem LVR - Amt für Bodendenkmalpflege auch im Baugenehmigungsverfahren vorgesehen sind.

Die eingereichten Anregungen sowie die Stellungnahmen aus der zweiwöchigen Offenlage sind als Anlage der Drucksache beigefügt. Die Anregungen aus der Bürgerbeteiligungsveranstaltung wurden von Herrn Prof. Wachten von der RWTH Aachen begleitet und schriftlich zusammengefasst.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 14.09.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV. Kumbrink teilt mit, dass die SPD-Fraktion finde, dass der Plan die Vorgaben durch die Beratungen, die Eingaben aus der Beteiligung und das Eckpunktepapier gut umsetzt. Eine Zulassung von Einzelhandelsnutzungen im ersten Obergeschoss sei noch erwünscht.

StV. Ricken stimmt den Aussagen von Herrn Kumbrink zu und beantragt gemeinsam mit StV. Kumbrink Fraktionsberatung. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 27.09.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die geringfügige Änderung der Planung den Abstand zum Gebäude an der Skala betreffend.

StV. Kumbrink verweist auf seinen Antrag aus der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, auch im ersten Obergeschoss Einzelhandel zuzulassen.

StV. Fuchs verliest folgende Stellungnahme der Fraktion Offene Klever:
"Wie jetzt bekannt wurde, liegt der Bauverwaltung seit vier Monaten ein Konzept vor, das eine Alternative zur Minoritenplatzgestaltung darstellen würde. Es handelt sich um ein Architektenteam aus Xanten. Dem Rat als Entscheidungsgremium hat die Bauverwaltung diese Alternative - gibt es noch andere? - vorenthalten. Die Offenen Klever verlangen die Offenlage aller eingereichten Alternativen und verwahren sich gegen eine manipulative Vorauswahl."

Bürgermeisterin Northing unterbricht StV. Fuchs und weist den Vorwurf der Manipulation energisch zurück.

StV. Fuchs fährt fort: "Wir sind weiterhin gegen eine Bebauung, aber die Baupläne der Stadtverwaltung und die Gesamtkonzeption des Xantener Büros gehören in eine Bürgerveranstaltung und müssen vorgestellt werden. Erst in einer Gegenüberstellung aller Möglichkeiten können wir uns ein Meinungsbild machen. Die Offenen Klever beantragen, das Verfahren in den Bau- und Planungsausschuss und den Kultur und Stadtgestaltungsausschuss zurückzuverweisen. Es ist ein Unding, dass wir keine Kenntnis über einen Plan haben, der seit vier Monaten vorliegt, wenn wir nicht zufällig Kenntnis über andere Kanäle erlangt hätten. Das finde ich ziemlich grenzwertig."

StV. Tekath, StV. Cosar, StV. Dr. Meyer-Wilmes sowie Erster Beigeordneter Haas stellen klar, dass ein investorenunabhängiger Bebauungsplan aufzustellen sei und Investoren sich an den Festlegungen des Bebauungsplans orientieren müssten.

StV. Rütter bestätigt, dass die Pläne des Xantener Architekturbüros ansprechend seien und vergewissert sich, dass dieser Bebauungsplan sämtliche Möglichkeiten offen lasse.

Technischer Beigeordneter Rauer bejaht dies und weist den Vorwurf der Manipulation ebenfalls deutlich zurück.

Anmerkung der Verwaltung zur Niederschrift:
Das atelier3architekten hat die Fraktionen mit Email vom 12.09.2017 über ihre Planungen informiert.

Bürgermeisterin Northing lässt über den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung des Antrags von StV. Kumbrink auf Zulassung von Einzelhandel im ersten Obergeschoss abstimmen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei einer Gegenstimme, dem Beschlussvorschlag der Drucksache unter Berücksichtigung des Antrags von StV. Kumbrink zu folgen.
Rat, 11.10.2017
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der Ergänzung der Zulassung von Einzelhandel im ersten Obergeschoss beschließt der Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei 12 Gegenstimmen, den Bebauungsplan Nr. 1-279-2 für den Bereich Minoritenplatz gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing weist darauf hin, dass der Bereich dieses Bebauungsplans künftig als Minoritenparkplatz oder Minoritenareal bezeichnet werde, um Missverständnisse bezüglich der neuen Adresse des Rathauses zu vermeiden.

StV. Dr. Meyer-Wilmes beantragt im Namen ihrer Fraktion die Rückverweisung in den Bau- und Planungsausschuss, da sie zwischenzeitlich Gespräche geführt habe und nun der Auffassung sei, dass die Diskussion noch nicht beendet sei und ihr die eingetragenen Baulinien den Spielraum für mögliche Planungen nähmen.

StV. Gebing hält dem entgegen, dass lange genug diskutiert worden sei, der Plan nun in die Offenlage gehen solle und der Grundsatz aufrechterhalten werden solle, dass sich die Planungen von Investoren an den Festsetzungen des Bebauungsplans zu orientieren hätten.

StV. Dr. Merges teilt mit, dass seine Fraktion die Offenlage ablehne, da die Baufelder bereits eine Richtung vorgäben und weiterer Einzelhandel, den Einzelhandel in der Innenstadt schwächen würde.

StV. Tekath teilt die Zustimmung der SPD-Fraktion zur Drucksache mit und weist darauf hin, dass Anregungen bis zum Satzungsbeschluss vorgetragen werden könnten und im Bebauungsplan lediglich die maximal bebaubare Fläche festgelegt werde.

Unter Bezugnahme auf die vorgestellten Planungen des Xantener Büros schließt sich StV. Rütter den Ausführungen von StV. Dr. Meyer-Wilmes an.

Es folgt eine Diskussion über das Gebaren des Xantener Büros den Fraktionen gegenüber, die Rolle der Verwaltung und die Souveränität des Rates.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Hintergründe für die Wahl der Baulinien und geht dabei speziell auf den Antrag von StV. Schnütgen auf Änderung der roten in eine blaue Baulinie gegenüber der Skala ein. Er macht weiter deutlich, dass die Verwaltung mit diesem Bebauungsplanentwurf die Wünsche der Politik umgesetzt habe.

StV. Stefan Welberts stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte und Abstimmung.

StV. Rütter äußert formale Gegenrede.

Bürgermeisterin Northing lässt daraufhin über den Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei 12 Gegenstimmen den Schluss der Debatte und Abstimmung.

Bürgermeisterin Northing lässt dann über den Beschlussvorschlag der Drucksache mit der Ergänzung der Zulassung von Einzelhandel im ersten Obergeschoss abstimmen.

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