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626/X. - Bebauungsplan Nr. 1-293-0 für den Bereich Bahnhofsumfeld/ Bahnhofsplatz


hier: Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer626/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-293-0 um die Flächen nördlich der Bahntrasse zu reduzieren.
Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-293-0 für den Bereich Bahnhofsumfeld / Bahnhofsplatz gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat die Einleitung des Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 1-293-0 für den Bereich Bahnhofsumfeld / Bahnhofsplatz am 16.10.2013 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 16.03.2015 bis einschließlich 31.03.2015 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.03.2015 um Stellungnahme gebeten.
Die eingereichten Anregungen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind als Anlage der Drucksache beigefügt.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans sind weitreichende Veränderungen im Bereich des Bahnhofsumfeldes, welche die Chance bieten, den Bereich neu zu strukturieren, zu gestalten und aufzuwerten, so dass ein neuer Eingangsbereich in die Innenstadt entsteht. Erste Maßnahmen konnten in 2016 bereits umgesetzt bzw. angestoßen werden.
Seit der frühzeitigen Beteiligung haben sich aufgrund von eingegangenen Stellungnahmen aber auch der Diskussion mit den potenziellen Investoren, der BEG und der Politik Veränderungen in der Planzeichnung ergeben. Die Wesentlichen werden im Folgenden erläutert:
1. Änderung des Geltungsbereichs
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-293-0 wurde verkleinert, die Grenze bildet nun die Bahntrasse im Norden. Bei der Einleitung des Verfahrens wurde der P&R Parkplatz nördlich der Bahnlinien mit in das Plangebiet aufgenommen. Zwischenzeitlich wurde jedoch der Bebauungsplan Nr. 2-305-0 ins Verfahren gegeben, der den Bereich des P&R Parkplatzes sowie die angrenzenden Bereiche der ehemaligen Margarine Union und der Bensdorp-Fabrik mit überplant. In diesem Bereich werden weitreichende Umstrukturierungen geplant, die auch den P&R Parkplatz betreffen. So ist der Bereich des P&R-Parkplatzes durch einen anderen Bebauungsplan planungsrechtlich abgesichert und kann aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1-293-0 herausgenommen werden.

2. Bahnhofgebäude
Das ehemalige Bahnhofgebäude wurde an einen privaten Investor veräußert und kann nun einer neuen Nutzung zugeführt werden. Daher wird das Gebäude in der Planzeichnung als Mischgebiet (MI 2) festgesetzt. Da das Gebäude zu weiten Teilen unter Denkmalschutz steht, bleibt es erhalten. Geplant ist aktuell dort bahnhofaffine Nutzungen wie z.B. Gastronomie / Bäckerei und Büro der Nord-West-Bahn anzusiedeln. Die nicht geschützten Anbauten wurden bzw. werden entfernt. An der westlichen Seite ist ein kleiner eingeschossiger Neubau geplant, der beispielsweise einen Kiosk und Fahrkartenverkauf beherbergen könnte. Ergänzend ist auf der östliche Seite des Bahnhofgebäudes ein dreigeschossiger Neubau geplant, welcher die Höhe des denkmalgeschützten Gebäudes nicht überschreitet. Um einen ausreichenden Abstand zwischen dem Neubau und dem Denkmal sicherzustellen, wurde zwischen den Baufenstern ein Abstand von 5 m festgesetzt. Die Höhe des Neubaus wurde der Höhe des Denkmals (maximale Gebäudehöhe) angepasst.
3. Öffentliche Grünflächen

Der erste Entwurf des Bebauungsplans sah eine starke Verdichtung im Bereich des Bahnhofumfeldes vor. Die bisherigen Beratungen haben gezeigt, dass eine zu starke Verdichtung nicht gewünscht ist. Daher wurde nun im östlichen Bereich gegenüber dem Bahnhofgebäude die überbaubare Fläche entfernt und stattdessen eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. So können auch die vorhandenen Bäume erhalten werden. Der Platz vor dem Bahnhofgebäude bleibt weiterhin als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung Fußgängerbereich erhalten. Beide Flächen sollen aber in Abstimmung entwickelt werden.
Der westliche Bereich (MI 1) wurde neu gegliedert. Um die bestehenden Grünstrukturen in Teilen erhalten zu können und eine etwas aufgelockerte Bebauung zu ermöglichen wurde nun ein kleineres Baufenster festgesetzt, welches an beiden Seiten von öffentlichen Grünflächen flankiert wird.

Der Rat der Stadt hat über die schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 16.03.2017
Wortbeitrag:
Stadtverordneter Ricken beantragt Fraktionsberatung. Er weist erneut darauf hin, dass die CDU Fraktion einer Bebauung gegenüber des Busbahnhofs nicht zustimmen könne. Die Dreiecksfläche im Bereich vor dem Busbahnhof solle frei von jeglicher Bebauung bleiben.
Weiterhin solle der Investor des Bahnhofgebäudes angepasst an dessen Gebäudegröße bauen. Einer großzügigen Bebauung in diesem Bereich könne seine Fraktion nicht zustimmen. Die Bebauung in diesem Bereich sei keine einfache Entscheidung.

Stadtverordneter Gietemann spricht sich für die SPD Fraktion ebenfalls gegen eine Bebauung im Bereich des Bahnhofsvorplatzes und gegen die Ausweisung eines Baufensters in der Dreiecksfläche vor dem Busbahnhof aus. Dem Abstand des neuen Gebäudes zum Bahnhofsgebäude sowie der Höhe des Gebäudes könne seine Fraktion, wie im Bebauungsplanentwurf dargestellt, zustimmen.

Stadtverordnete Dr. Meyer-Wilmes sieht die Entwicklung des Neubaus für die Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN in direktem Zusammenhang mit dessen zukünftiger Nutzung. Der Argwohn sei geblieben.

Technischer Beigeordneter Rauer weist darauf hin, dass im Rahmen der Bauleitplanung nur begrenzte Möglichkeiten gegeben seien, die Gestaltung des Gebäudes zu steuern. Weitere Möglichkeiten der Einflussnahme seien im Rahmen des Denkmalschutzes oder im Rahmen des Liegenschafts- und Steuerausschusses zu prüfen.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 29.03.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer kündigt diesbezüglich Informationen in der nichtöffentlichen Sitzung an.

StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion eine Bebauung der Grünflächen ablehne. Sie wünsche eine maximal dreigeschossige, vom Bestand abgerückte Bebauung ohne Wohnnutzung rechts neben dem Bahnhofsgebäude.

Auch die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN lehnt eine Wohnnutzung rechts neben dem Bahnhofsgebäude ab.

Technischer Beigeordneter Rauer sagt zu, bis zum Rat zu prüfen, ob oder wie dies bauleitplanerisch umgesetzt werden könne. Grundsätzlich sei Wohnnutzung in einem Mischgebiet zulässig.

Aufgrund der Informationen in der nichtöffentlichen Sitzung meldet StV. Tekath für ihre Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 05.04.2017
Beschluss:
Auf Grundlage der Ausführungen des Technischen Beigeordneten Rauer zur geänderten Ausweisung des Bebauungsplanes beschließt der Rat der Stadt Kleve einstimmig,
den Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-293-0 um die Flächen nördlich der Bahntrasse zu reduzieren.
den Bebauungsplan Nr. 1-293-0 für den Bereich Bahnhofsumfeld/ Bahnhofsplatz gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, dass die Verwaltung den Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Rechnung getragen und den Bebauungsplan dahingehend geändert habe, dass die Flächen um den Busbahnhof als Grünflächen ausgewiesen würden und Wohnen rechts neben dem Bahnhofsgebäude durch die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes ausgeschlossen würde. Der geänderte Plan hänge aus.

StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion dem geänderten Plan zustimmen könne, weil dieser den Vorstellungen seiner Fraktion entspreche.

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