Login

Passwort vergessen?

Inhalt

436/X. - Bebauungsplan Nr. 1-296-0 für den Bereich Lindenallee/ Bresserbergstraße/ Stadionstraße/ Hellingsbüschchen


hier: Beschluss der Teilung des Plangebietes und erneuter Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer436/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-296-0 zu teilen und beschließt erneut, den Bebauungsplan Nr. 1-296-0 für den Bereich Lindenallee/ Bresserbergstraße/ Stadionstraße/ Hellingsbüschchen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 12.02.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-296-0 für den Bereich Lindenallee/ Bresserbergstraße/ Stadionstraße/ Hellingsbüschchen einzuleiten.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 07.03.2014 bis zum 24.03.2014 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.03.2014 um ihre Stellungnahme gebeten.

Der Rat hat am 17.12.2014 (Drucksache Nr. 115/ X.) den Beschluss der Offenlage gefasst. Die Offenlage wurde jedoch noch nicht durchgeführt. Da die zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Sporthalle noch nicht abschließend erarbeitet und abgestimmt sind, empfiehlt die Verwaltung das Plangebiet in der Hinsicht zu teilen, dass eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich des Allgemeinen Wohngebietes unabhängig von den Entwicklungen im Bereich der Sportnutzung erfolgen kann. Diese Änderung soll bei der Offenlage mit berücksichtigt werden.

Durch diese Teilung des Plangebietes ist der Bereich der Sportnutzung nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 1-296-0. Die Entwicklung der Sportflächen wird in einem separaten Verfahren erarbeitet werden.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. So sind auf der nordöstlich des Gustav-Hoffmann-Stadions gelegenen Freifläche überbaubare Flächen ausgewiesen, um hier innerhalb eines bebauten Bereiches eine Wohnverdichtung zu ermöglichen. Dies ist aus stadtplanerischer Sicht gewünscht und entspricht gemäß den Zielen des Stadtentwicklungskonzepts einer Nachverdichtung und einem ressourcenschonendem Umgang mit Siedlungsflächen. Ferner wird das Ziel verfolgt, die bestehende Wohnbebauung im Geltungsbereich städtebaulich zu ordnen.

Um die Teilung des Plangebietes und somit die neue Abgrenzung des Geltungsbereiches rechtssicher in die Planung einzubauen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich des Wohngebietes planungsrechtlich abzusichern, empfiehlt die Verwaltung den erneuten Beschluss der Offenlage einzuholen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 09.06.2016
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Stadtverordneter Kumbrink beantragt Fraktionsberatung.

Stadtverordnete Schnütgen erkundigt sich, warum die an den Bereich der Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung angrenzenden drei Baufelder so groß dargestellt worden seien und warum nicht die Darstellung von mehreren kleineren Baufeldern gewählt wurde.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert, dass es in diesem Bereich keinen Druck gebe, eine kleinteiligere Darstellungsform zu wählen. Durch die festgesetzte Anzahl der Geschosse sowie der Wohneinheiten könne mit dieser Darstellung flexibler auf den Markt reagiert werden.

Die Drucksache wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 15.06.2016
Wortbeitrag:
StV. Driever nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

StV. Kumbrink meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 29.06.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 1-296-0 für den Bereich Lindenallee/ Bresserbergstraße/ Stadionstraße/ Hellingsbüschchen zurück in Bau- und Planungsausschuss zu verweisen.
Wortbeitrag:
StV. Driever nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

StV. Kumbrink stellt den Antrag auf Rückverweisung in den Bau- und Planungsausschuss

StV. Gebing ist mit der Verweisung einverstanden und bittet die Verwaltung zu prüfen, ob als Alternative auch die Erschließung über die Straße Hellingsbüschchen ermöglicht werden könne.
Bau- und Planungsausschuss, 15.09.2016
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache. Er teilt mit, dass eine Erschließung über die Straße Hellingsbüschchen nur sehr schwierig möglich sei, da ein schützenswerter Baum, bereits durch Realisierung eines Fuß- und Radweges, stark beeinträchtigt würde. Aufgrund des starken Höhenunterschieds in diesem Bereich sei eine Umsetzung der Straße zudem nur sehr schwer und mit Aufschüttungen möglich. Bei den Anwohnern sei die Bereitschaft zum Verkauf von Flächen angefragt worden. Eine Rückmeldung stehe bislang noch aus.

Stadtverordneter Kumbrink beantragt Fraktionsberatung.

Die Drucksache wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 21.09.2016
Wortbeitrag:
StV. Tekath meldet für ihre Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 28.09.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, diesen Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung und Klärung der von StV. Gebing angesprochenen Fragen in den Bau- und Planungsausschuss zurückzuverweisen.
Wortbeitrag:
StV. Driever nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

StV. Gebing beantragt im Namen seiner Fraktion die Rückverweisung in den Bau- und Planungsausschuss, um noch einmal die Fragen des Grunderwerbs der Straße Hellingsbüschchen sowie eine Erschließung über die Straße Hellingsbüschchen zu klären.

nach oben