Login

Passwort vergessen?

Inhalt

507/X. - Bebauungsplan Nr. 1-296-0 für den Bereich Lindenallee/ Bresserbergstraße/ Stadionstraße/ Hellingsbüschchen


hier: Beschluss der Teilung des Plangebietes und erneuter Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer507/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-296-0 zu teilen und beschließt erneut, den Bebauungsplan Nr. 1-296-0 für den Bereich Lindenallee/ Bresserbergstraße/ Stadionstraße/ Hellingsbüschchen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 12.02.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-296-0 für den Bereich Lindenallee/ Bresserbergstraße/ Stadionstraße/ Hellingsbüschchen einzuleiten.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 07.03.2014 bis zum 24.03.2014 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.03.2014 um ihre Stellungnahme gebeten.

Der Rat hat am 17.12.2014 (Drucksache Nr. 115/ X.) den Beschluss der Offenlage gefasst. Die Offenlage wurde jedoch noch nicht durchgeführt. Da die zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Sporthalle noch nicht abschließend erarbeitet und abgestimmt sind, empfiehlt die Verwaltung das Plangebiet in der Hinsicht zu teilen, dass eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich des Allgemeinen Wohngebietes unabhängig von den Entwicklungen im Bereich der Sportnutzung erfolgen kann. Diese Änderung soll bei der Offenlage mit berücksichtigt werden.

Durch diese Teilung des Plangebietes ist der Bereich der Sportnutzung nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 1-296-0. Die Entwicklung der Sportflächen wird in einem separaten Verfahren erarbeitet werden.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. So sind auf der nordöstlich des Gustav-Hoffmann-Stadions gelegenen Freifläche überbaubare Flächen ausgewiesen, um hier innerhalb eines bebauten Bereiches eine Wohnverdichtung zu ermöglichen. Dies ist aus stadtplanerischer Sicht gewünscht und entspricht gemäß den Zielen des Stadtentwicklungskonzepts einer Nachverdichtung und einem ressourcenschonendem Umgang mit Siedlungsflächen. Ferner wird das Ziel verfolgt, die bestehende Wohnbebauung im Geltungsbereich städtebaulich zu ordnen.

Zur Erschließung der nordöstlich des Gustav-Hoffmann-Stadions gelegenen Freifläche wird im Gegensatz zum vorherigen Entwurf, in welchem eine Erschließung mit Wendemöglichkeit vorgesehen war, eine Durchgangsstraße von der Straße Hellingsbüschchen bis zur Straße Lindenallee festgesetzt. Dementsprechend sind auch die Baufenster in diesem Bereich neu strukturiert worden. Durch diese neue Erschließungssituation müssen die erhaltenswerten Bäume in diesem Bereich entfernt werden. Sollte diese Durchwegung nicht realisiert werden können, ist die Erschließungssituation laut Beiplan zu realisieren. Dieser sieht die Errichtung eines provisorischen Wendehammers vor.

Um die Teilung des Plangebietes und somit die neue Abgrenzung des Geltungsbereiches rechtssicher in die Planung einzubauen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich des Wohngebietes planungsrechtlich abzusichern, empfiehlt die Verwaltung den erneuten Beschluss der Offenlage einzuholen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 03.11.2016
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache und dass das private Grundstück für die Straße nicht erworben werden könne.

Stadtverordnete Schnütgen erinnert, dass die Fläche ursprünglich erworben werden sollte, um Straße zu sparen und dass sie einer Durchfahrt zur Lindenallee nicht zustimmen könne.

Stadtverordneter Gietemann gibt zu bedenken, dass die Stadt nicht Eigentümerin des Grundstücks und ein schützenswerter Baum vorhanden seien, weshalb sich die Situation als sehr kritisch darstelle.

Technische Angestellte Rohwer bietet an den ursprünglichen Planungsstand in die Fraktionen zu geben.

Stadtverordnete Fuchs spricht sich gegen die vorgestellte Planung aus, die keinen Schutz für eine für Kleve prägnante Straße vorsehe.

Technischer Beigeordneter Rauer kann die geäußerten Bedenken nicht nachvollziehen, da im Bereich der Lindenallee lediglich der Bestand gesichert wurde um ein Vorhaben in eine abgestimmte Gestaltung zu bringen. Für den Fall, dass den Änderungen, die aufgrund der fehlenden Eigentumsrechte notwendig wurden, nicht zugestimmt würden, seien die Planung zwecklos, da der Stadtkämmerer Verhandlungen geführt habe und ein Eigentumserwerb nicht in Aussicht gestellt werden könne.

Stadtverordnete Schnütgen beantragt Fraktionsberatung.

Die Drucksache wird ohne Empfehlung an den Rat verwiesen.
Rat, 09.11.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei 15 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen, den Bebauungsplan Nr. 1-296-0 zu teilen und beschließt erneut, den Bebauungsplan Nr. 1-296-0 für den Bereich Lindenallee/ Bresserbergstraße/ Stadionstraße/ Hellingsbüschchen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
StV. Driever nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

StV. Gebing teilt für seine Fraktion die Zustimmung zur Drucksache mit. Eine Erschließung solle zunächst über die geplante Straße mit Wendehammer erfolgen. Sofern aber eine Durchfahrtstraße möglich werde, solle kein durchgehender Verkehr ermöglicht, die Straße abgebunden und eine Zufahrt von beiden Seiten ermöglicht werden.

StV. Kumbrink teilt mit, dass seine Fraktion der Drucksache aufgrund der vorgesehenen Versiegelungsfläche, dem Wegfall des vorhandenen Baumbestandes und der nicht geklärten Fragen zur Sportstättenentwicklung nicht zustimmen werde.

StV. Dr. Meyer-Wilmes äußert, dass ihre Fraktion der Drucksache zwar ihre Zustimmung erteilen werde, damit aber nicht gleichzeitig die Zustimmung zu einer möglichen Durchfahrtstraße verbunden sei. Auch ihre Fraktion lehne eine Durchfahrt an der Stelle ab.

Da die Grundstücke an der Bresserbergstraße durch die Neuanlage der geplanten Straße sowohl im vorderen als auch im hinteren Bereich an einer Straße lägen, möchte StV. Schnütgen wissen, ob die Straßenreinigungsgebühren und die Erschließungskosten dann auch für mehrere Straßen zu entrichten seien.

Erster Beigeordneter Haas antwortet, dass er davon ausgehe, dass die Straßenreinigungspflicht aufgrund der Größe der Straße auf die Anlieger übertragen werden. Im Falle der Erschließungskosten erfolge eine anteilige Beteiligung als Hinteranlieger.

nach oben