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621/X. - Bebauungsplan Nr. 1-304-0 für den Bereich Welbershöhe/ Blumenstraße


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer621/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 1-304-0 für den Bereich Welbershöhe / Blumenstraße bestehend aus der Planzeichnung, dem Umweltbericht und der Begründung als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 17.12.2014 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-304-0 für den Bereich Welbershöhe / Blumenstraße sowie die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung fand statt vom 05.01.2015 bis einschließlich 19.01.2015. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.12.2014 um Stellungnahme gebeten.
Am 29.04.2015 hat der Rat der Stadt Kleve die Offenlage des Bebauungsplans beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand statt in der Zeit vom 04.10.2016 bis einschließlich 07.11.2016. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.09.2016 um ihre Stellungnahme gebeten. Aufgrund eingegangener Stellungnahmen ergaben sich nach der Offenlage noch Änderungen des Bebauungsplans. Daher hat er Rat der Stadt Kleve am 21.12.2016 die erneute Offenlage des Bebauungsplans beschlossen. Die erneute Offenlage fand in der Zeit vom 17.01.2017 bis einschließlich 03.02.2017 statt. Die Behörden und träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.01.2017 um Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplans ist es, den vorhandenen großzügigen Charakter des Wohngebiets dauerhaft zu erhalten und eine zu starke Verdichtung zu vermeiden, auch weil die vorhandene Straßeninfrastruktur ein zunehmendes Verkehrsaufkommen, welches durch eine intensivere Wohnnutzung entstünde, nicht aufnehmen kann. Aufgrund des Gebäudealters einiger Bestandsgebäude und der vorherrschenden Bausubstanz, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht, ist zu erwarten, dass mittelfristig verschiedene Gebäude abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden. Da die Grundstücke auch aufgrund der topographischen Situation großzügig geschnitten sind, ist insbesondere eine Begrenzung der überbaubaren Flächen und der zulässigen Wohneinheiten sowie eine genaue Angabe zur Höhenentwicklung notwendig.

Im Zuge der erneuten Offenlage sind keine neuen Belange eingebracht worden. Es besteht daher kein Bedarf, weitere Änderungen in der Planzeichnung oder den ergänzenden Berichten vorzunehmen.

Über die schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 16.03.2017
Wortbeitrag:
Stadtverordnete Schnütgen erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht Teil.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei einer Enthaltung, so wie in der Drucksache Nr. 621 /X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 29.03.2017
Wortbeitrag:
StV. Driever und StV. Schnütgen nehmen an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 05.04.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 1-304-0 für den Bereich Welbershöhe / Blumenstraße bestehend aus der Planzeichnung, dem Umweltbericht und der Begründung als Satzung.
Wortbeitrag:
StV. Driever und StV. Schnütgen nehmen an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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