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263/X. - Bebauungsplan Nr. 1-306-0 für den Bereich Nassauerallee/ Eisener Mann (Sternbuschklinik)


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer263/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt fasst folgenden Änderungs- bzw. Ergänzungsbeschluss:
Um den privaten Anregungen zu folgen, werden die Baufenster verkleinert. Die Baufenster umfassen dann eine Länge von ca. 30 m – 45 m. Durch diese Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr.1-306-0 für den Bereich Nassauerallee/ Eisener Mann (Sternbuschklinik) bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 17.12.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-306-0 für den Bereich Nassauerallee/ Eiserner Mann (Sternbuschklinik) einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 05.01.2015 bis 19.01.2015 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.12.2014 um ihre Stellungnahme gebeten.

Der Rat der Stadt hat am 29.04.2015 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 1-306-0 für den Bereich Nassauerallee/ Eiserner Mann (Sternbuschklinik) öffentlich auszulegen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 21.07.2015 bis zum 21.08.2015 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.07.2015 um ihre Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplans Nr. 1-306-0 ist es, die städtebauliche Entwicklung im südlichen Eingangsbereich der Stadt Kleve, an der Nassauerallee, den Zielen einer abgestimmten Gestaltung entsprechend vorzugeben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es sinnvoll die bisher noch nicht bebauten Grundstücke auch planungsrechtlich zu überplanen. Dies führt jedoch dazu, dass diese Flächen auch wieder ausgeglichen werden müssen, bei der Berechnung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung führt die Änderung zu einem Ausgleich von ca. 10.000 Ökopunkte, ein Ökopunkt wird mit 2,38€ also hier 23.800€ berechnet. Diese Ökopunkte werden vorerst aus dem Ökokonto eines privaten Dritten durch die Stadt Kleve, auf Grund entsprechender privatrechtlicher Vereinbarungen, ausgebucht. Durch die Aufstellung einer Ausgleichssatzung (Satzung der Stadt Kleve über die Erhebung eines Ersatzgeldes für Eingriffe in den Naturhaushalt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1-306-0, Drucksache Nr. 251/X.) können bei Überbauung dieser Baufenster die Kosten der Ökopunkte wieder vom Bauherrn eingefordert werden.

Der Rat der Stadt hat über die schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 20.08.2015
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert, der Bebauungsplan liege derzeit noch bis zum 21.08.2015 aus. Es sei geplant den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses für die Sitzung am 02.09.2015 eine Drucksache zur Beratung vorzulegen.
Heute seien Anregungen von über dreißig Nachbarn, meist Anwohnern der Nassauerallee, eingegangen. Die Anwohner führen unter anderem aus,
- dass kein notwendiger Planungsanlass vorliege,
- ein bereits bebautes Gebiet planungsrechtlich neu überplant werde,
- Nutznießer ausschließlich drei Eigentümer seien. Zusätzlich bestehe keine städtebauliche Unordnung, die
überplant und geordnet werden müsse,
- die Festsetzung eines besonderen Wohngebietes (WB) sei nicht gerechtfertigt, in einem Allgemeinen
Wohngebiet seien untergeordnete gewerbliche Anlagen zulässig.
- die rechtsverbindlichen Bebauungspläne für diesen Bereich würden eine eingeschossige und offene
Bauweise mit der Grundflächenzahl (GRZ) 0,3 ausweisen. Diese Festsetzungen würden eine besondere
Qualität festsetzen, welche bewahrt werden solle,
- in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung äußern Sie Bedenken gegen die Festsetzung von zwei
Vollgeschossen bis zu 11,0 m, insbesondere werde befürchtet, dass durch den Höhenunterschied die
zukünftig geplanten Gebäude 2 m höher liegen werden,
- aus dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag ergebe sich, dass extern hochwertige
Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, die wiederum zu hohen Kosten für die Stadt führen
würden.
- durch die Überplanung des Bestandes würden die anliegenden Wohnhäuser an Wert verlieren.
Haupt- und Finanzausschuss, 03.09.2015
Wortbeitrag:
Die Fraktionen sprechen sich dafür aus, diese Drucksache aufgrund ihres Umfangs in den Bau- und Planungsausschuss zurückzuverweisen, um einer seriösen Beratung gerecht zu werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, diesen Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung in den Bau- und Planungsausschuss zurückzuverweisen.
Rat, 09.09.2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, die Drucksache "Bebauungsplan Nr. 1-306-0 für den Bereich Nassauerallee/ Eiserner Mann (Sternbuschklinik); hier: Satzungsbeschluss" zur weiteren Beratung in den Bau- und Planungsausschuss zurückzuverweisen.
Wortbeitrag:
Die Fraktionen einigen sich darauf, diesen Tagesordnungspunkt in den Bau- und Planungsausschuss zurückzuverweisen, um sich mit den vielen Anregungen noch einmal sachgerecht beschäftigen zu können.

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass am heutigen Tage eine weitere Stellungnahme eingegangen sei, die allerdings keine neuen Inhalte aufweise. Sie werde den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Bau- und Planungsausschuss, 02.12.2015
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Stadtverordnete Dr. Meyer-Wilmes stellt den Antrag folgende Änderungen in den Bebauungsplan zu übernehmen:

1. Die Baugrenze vorne an der Nassauer Allee solle entsprechend des vorhandenen Gebäudebestandes, der sich im vorderen Bereich durch eine ausreichende Begrünung auszeichne, (mit Ausnahme von Haus Belevue) verlaufen,
2. Festlegung einer Einzelhausbebauung mit maximal 2-3 Wohneinheiten pro Gebäude,
3. Keine Reihenhaus- oder Mehrfamilienhausbebauung und keine Doppelhäuser,
4. Die Firsthöhe inklusive Dachgeschoss solle 8 Meter nicht überschreiten,
5. Die GFZ zur Nassauer Allee solle auf 40, dahinter, am Eisernen Mann, auf 30 festgesetzt werden,
6. Der erhaltenswerte Baumbestand solle geschützt werden.

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Gietemann ergänzt, dass es beabsichtigt sei, den Bereich als Gartendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Kleve einzutragen und stellt den Antrag Nr. 7. die Bebauung der Hangkante von einer möglichen Bebauung freizuhalten.

Stadtverordnete Schnütgen stellt den Antrag Nr. 8. für die Gebäude zur Straße eine maximale Zweigeschossigkeit ohne Dachaufbauten (z.B. Staffelgeschoss) festzusetzen. Ob für den hinteren Bereich dieser Häuser eine Dreigeschossigkeit in Betracht käme, sei noch zu diskutieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beantragten Änderungen in einer erneuten Drucksache zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorzulegen.

Stadtverordneter Kumbrink beantragt Fraktionsberatung.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 09.12.2015
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass der Investor den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes und bauliche Realisierung auf dem in Rede stehenden Grundstück zurückgezogen habe. Der Rat habe nun die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen, das Verfahren aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrensstandes auf Grundlage der neuen Drucksache Nr. 263a/X. weiterzuverfolgen oder aufgrund der bereits getroffenen Abwägung den Satzungsbeschluss zu fassen.

Es werden Fraktionsberatungen für erforderlich gehalten.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 16.12.2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, diesen Tagesordnungspunkt, der die Drucksachen Nrn. 263/X. und 263a/X. umfasst, zur weiteren Beratung in den Bau- und Planungsausschuss zurückzuverweisen.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer weist auf eine weitere Stellungnahme der Anwohner hin, die die Beratungen aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses aufnehme und dem Rat zugeleitet worden sei. Gegenstand der Beratungen sei die Höhenentwicklung im Bereich der Nassauerallee zur Straße und zum Park hin gewesen. Da die Beratungen zur Höhenentwicklung nicht ganz eindeutig gewesen seien, halte er eine weitere Beratung für sinnvoll.

StV. Gebing spricht sich dafür aus, diesen Tagesordnungspunkt in den Bau- und Planungsausschuss zurückzuverweisen. Das Verfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes solle abgeschlossen und nicht eingestellt werden.

Auch StV. Dr. Merges spricht sich ebenfalls für die Zurückverweisung und zudem für eine konkretere Ausarbeitung des Bebauungsplanes aus. Mit Blick auf die Anregungen der Bürger halte seine Fraktion diese Vorgehensweise für den besten Weg.

StV. Dr. Meyer-Wilmes meint, dass die von den Bürgern und vom Rat angeregten Punkte bereits in die Vorlage eingearbeitet worden seien. Auch sie befürworte die Zurückverweisung in den Bau- und Planungsausschuss wobei es bei den Beratungen nur noch um die Geschossigkeit im hinteren Bereich bzgl. der Lösung des Problems einer möglichen Dreigeschossigkeit, die von den Bürgern nicht gewünscht sei, gehen könne. Zur Straße hin bestehe bereits ein Konsens hinsichtlich einer Zweigeschossigkeit.

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