Login

Passwort vergessen?

Inhalt

628/X. - Bebauungsplan Nr. 1-314-0 für den Bereich Wagnerstraße/ Beethovenstraße


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer628/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 1-314-0 für den Bereich Wagnerstraße / Beethovenstraße bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 21.12.2016 beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 1-314-0 für den Bereich Wagnerstraße / Beethovenstraße einzuleiten. Zeitgleich wurde die Offenlage beschlossen. Die Offenlage fand statt vom 17.01.2017 bis einschließlich 20.02.2017. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.01.2017 um Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplans ist es ein Wohngruppenprojekt für soziale Zwecke zu ermöglichen. Derzeit ist die Fläche schon stark durch diese Nutzung geprägt. Diese Bestandsgebäude sollen nun teilweise abgerissen, neugebaut oder saniert werden.
Um die Zielsetzung des Investors bezüglich des sozialen Charakters des Vorhabens zu verdeutlichen, wird eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen" festgesetzt. Um eine zu starke Verdichtung des Gebietes zu verhindern, wird eine maximale Gebäudehöhe festgesetzt, die eine zweigeschossige Bebauung mit Dachgeschoss bzw. Staffelgeschoss ermöglicht.
Der Bereich des Bebauungsplans befindet sich zwischen Beethovenstraße und Wagnerstraße. Im Norden grenzt ein Kindergarten an.
Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt, allerdings bereits mit der Ergänzung "sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen", so dass die grundsätzliche Zielsetzung beibehalten werden kann, lediglich die Darstellung der Gemeinbedarfsfläche im Zuge der Neuaufstellung des FNPs ist anzupassen.

Im Zuge der Offenlage sind keine Belange eingebracht worden, die eine Änderung des Bebauungsplans nach sich ziehen.
Über die schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 16.03.2017
Wortbeitrag:
Die Ergänzungsdrucksache Nr. 628a /X. liegt als Tischvorlage vor und wird gemeinsam mit der Drucksache Nr. 628 /X. beraten.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 628 /X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 29.03.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 05.04.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 1-314-0 für den Bereich Wagnerstraße/ Beethovenstraße bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung als Satzung.
Wortbeitrag:
StV. Bucksteeg nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

nach oben