Login

Passwort vergessen?

Inhalt

572/X. - Bebauungsplan Nr. 1-315-0 für den Bereich Siegertstraße/ Sackstraße/ Triftstraße


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung

Vorlagennummer572/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-315 für den Bereich Siegertstraße/ Sackstraße/ Triftstraße einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Der Bereich des Bebauungsplanes befindet sich in fußläufiger Entfernung zum EOC. Der Geltungsbereich umfasst die Bauflächen innerhalb der Straßenzüge Siegertstraße, Sackstraße und Triftstraße. Zusätzlich werden die kommunalen Straßen Siegertstraße und Sackstraße überplant, die Triftstraße als Kreisstraße wird nicht in den Geltungsbereich aufgenommen.

Derzeit ist der Bereich sehr heterogen und durch unterschiedliche Bebauungsstrukturen entlang der vorhandenen Straßen geprägt. Die Grundstücke weisen auf der einen Seite Gebäude und Lager bis in die dritte Reihe auf, auf der anderen Seite sind sehr große Gärten mit einer Tiefe von bis zu bis zu 45 m vorhanden. Der gesamte Bereiche soll nun städtebaulich geordnet werden, um weitere Möglichkeiten zur Innenentwicklung zu schaffen. Aufgrund der sehr zentralen Lage in der Stadt und der überdurchschnittlich guten Versorgungssituation durch das angrenzende EOC wird hier ein besonderes Entwicklungspotenzial gesehen.
Zur Einleitung des Verfahrens wird zunächst nur der Geltungsbereich abgegrenzt, so kann in der frühzeitigen Beteiligung mit den Betroffenen eine sinnvolle Entwicklung abgestimmt und weiter verfolgt werden.
Die Erschließung ist grundsätzlich durch die vorhandenen Straßen gegeben, die Innenbereiche sollen durch weitere Planstraßen erschlossen werden.

Eine Ausweisung weiterer Baufenster sowie die Festsetzung einer Verkehrsfläche zur Erschließung weiterer Flurstücke trägt zu einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden bei und ist daher aus städtebaulicher Sicht zu empfehlen. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird bereits im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 01.12.2016
Beschluss:
Stadtverordneter Gietemann beantragt Fraktionsberatung. Die Drucksache wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 21.12.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-315 für den Bereich Siegertstraße/ Sackstraße/ Triftstraße einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Wortbeitrag:
StV. Janssen nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

nach oben