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1081/X. - Bebauungsplan Nr. 1-321-0 für den Bereich Tiergartenstraße


hier: Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer1081/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-321-0 für den Bereich Tiergartenstraße gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 28.06.2017 die Einleitung des Bebauungsplans 1-321-0 für den Bereich Tiergartenstraße beschlossen. Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a. Dennoch wurde in einem ersten Schritt zusammen mit der Einleitung des Verfahrens die frühzeitige Beteiligung beschlossen.

Ziel des Bebauungsplans ist es, Bauflächen städtebaulich geordnet auszuweisen und somit die Entwicklung des Gebietes zu unterstützen und zu steuern. Um eine sinnvolle Nutzung und Ergänzung des Bestandes zu ermöglichen, wird ein Besonderes Wohngebiet festgesetzt und die vorhandenen Bauten mit Baufenstern versehen. Unter Berücksichtigung der umliegenden Bebauung sowie der topographischen Gegebenheiten werden die Baufenster in einer angemessenen Weise festgelegt. Weiterhin wird die Festsetzung einer offenen Bauweise im gesamten Geltungsbereich vorgenommen. Die Änderung ist an dieser Stelle städtebaulich verträglich und dient einer behutsamen Nachverdichtung in dem historisch wichtigen Eingangsbereich von Kleve.

Die frühzeitige Beteiligung fand vom 28.08.2017 bis einschließlich 12.09.2017 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.08.2017 informiert.
In der Planzeichnung wurden noch folgende Änderungen vorgenommen:
Festsetzung der Firstrichtung in dem Nutzungsgebiet WB 1,
Festsetzung von maximal sechs Wohneinheiten je Baufenster in dem Nutzungsgebiet WB 1 und
Festsetzung einer Dachneigung von 30 - 45° in dem Nutzungsgebiet WB 1.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 06.06.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV Fuchs bittet darum den Tagesordnungspunkt in den Ausschuss für Kultur- und Stadtgestaltung zu verweisen. Die Offenen Klever befürworten weiter, das Objekt zurückzukaufen, um für die vorhandenen Denkmäler eine Freifläche zu belassen. Sie sei mit der Vorgehensweise durch die Stadtverwaltung nicht einverstanden.

Technischer Beigeordneter Rauer weist diesen Vorwurf zurück, die Idee werde verfolgt weil der Rat ein Grundstück mit Bauoption verkauft und die Verwaltung den Auftrag des Rates umgesetzt habe.

StV Gietemann erklärt, dass man bereits in der Vergangenheit mit dem Grundstück kritisch umgegangen sei. Man werde der Offenlage zustimmen, allerdings das Verfahren weiter kritisch sehen.

StV Dr. Meyer-Wilmes befürwortet ebenfalls, dass der Tagesordnungspunkt im Ausschuss für Kultur- und Stadtgestaltung besprochen werde. Das Grundstück sei hoch sensibel, könne aber eine Bebauung vertragen.

StV Fuchs entschuldigt sich und bittet darum, dass die Stadtverwaltung sehr vorsichtig mit solchen sensiblen Grundstücken umgehe.

StV Görtz fragt nach, ob die Anmerkungen vom Regionalforstamt berücksichtigt seien.

Technische Angestellte Rohwer erklärt, dass das Forstamt mit der Entwicklung zufrieden sei und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens abermals beteiligt werde.

StV Verhoeven erklärt, dass seine Fraktion der Offenlage zustimmen werde.

Ausschussvorsitzender Gebing bittet um Abstimmung über den Verweis in den Ausschuss- für Kultur- und Stadtgestaltung vor oder nach der Offenlage.

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt mehrheitlich für einen Verweis in den Ausschuss- für Kultur- und Stadtgestaltung nach der Offenlage.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei 2 Gegenstimmen, so wie in der Drucksache Nr. 1081/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 12.06.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass die textlichen Festsetzungen für diesen Bebauungsplan sowie die Bebauungspläne unter den Tagesordnungspunkten 13. und 16. um Vorgaben zur Vorgartengestaltung, konkret das Ausschließen von Kies- und Splittgärten, ergänzt würden, um eine Reaktion und Meinung dazu im Rahmen der Offenlage zu erfahren.

StV. Dr. Meyer-Wilmes und StV. Gebing teilen für ihre Fraktionen mit, dass es sich um ein sehr sensibles Grundstück handele, das einen sorgfältigen Umgang erfordere. StV. Dr. Meyer-Wilmes äußert, dass ihre Fraktion ein Staffelgeschoss ablehne. StV. Gebing erbittet zudem eine Beratung im Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung.

Es werden Fraktionsberatungen für erforderlich gehalten. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 26.06.2019
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur Vorgartengestaltung beschließt der Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen, den Bebauungsplan Nr. 1-321-0 für den Bereich Tiergartenstraße gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass die textlichen Festsetzungen für diesen Bebauungsplan sowie die Bebauungspläne unter den Tagesordnungspunkten 15., 18. und 23. um Vorgaben zur Vorgartengestaltung, konkret das Ausschließen von Kies- und Splittgärten, ergänzt worden seien, um eine Reaktion und Meinung dazu im Rahmen der Offenlage zu erfahren. Er verliest den Textvorschlag.

StV. Gebing äußert, dass es sich um einen sehr sensiblen Bereich handele, daher eine Beratung im Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung erfolgen müsse und seine Fraktion sich eine Bebauung vorstellen könne, die sich an dem vorhandenen Bereich orientiere und keinen Fremdkörper darstelle. Die CDU-Fraktion sei grundsätzlich bereit, die Vorgaben zur Vorgartengestaltung mit aufzunehmen, habe aber Bedenken zur Umsetzung der 50 %-Regelung, die daraufhin vom Technischen Beigeordneten Rauer am Beispiel von zwei Doppelhaushälften erläutert wird.

StV. Dr. Meyer-Wilmes bedankt sich für den Vorschlag zur Vorgartengestaltung. Ihre Fraktion werde der Drucksache zustimmen. Sie sei aber misstrauisch, ob die Planung für dieses wertvolle Grundstück passend sei.

StV. Dr. Merges führt an, dass seine Fraktion sich eine vorgeschaltete Beratung im Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung gewünscht hätte, um die Anregungen in der Offenlage berücksichtigen zu können. Sie habe Probleme mit den möglichen sechs Wohneinheiten. Den Festsetzungen zur Vorgartengestaltung könne sie zustimmen.

Auf Nachfrage von StV. Goertz erläutern Technischer Beigeordneter Rauer und Tariflich Beschäftigter Posdena in Ergänzung zu einander den dritten Absatz der Festsetzungen zur Vorgartengestaltung.

StV. Fuchs macht deutlich, dass sie gegen jede Form der Bebauung sei und daher nicht zustimmen werde.

StV. Rütter äußert, dass seine Fraktion die Festsetzungen zur Vorgartengestaltung begrüße. Sie wünsche sich aber auch, dass der Bestand durch positive Anreize, wie Prämien oder Wettbewerbe, angegangen werde. Der Drucksache stimme sie zu, wenn sich die Bebauung am Bestand orientiere.

Technischer Beigeordneter führt aus, dass die Denkmalpfleger Wert darauf legten, dass in diesen Bereichen keine historisierenden Nachbauten, sondern Bauten in zeitgenössischer Architektur errichtet würden, um die vorhandenen Denkmäler nicht zu entwürdigen. Auf die Gestaltung könne aber lediglich im Rahmen der Baugenehmigung Einfluss genommen werden.
Auf Hinweis von StV. Schmidt erläutert er, warum die Möglichkeit der Verwendung von wasserdurchlässiger Pflasterung nicht aufgenommen worden sei.

StV. Schnütgen spricht sich noch einmal dafür aus, auch die bestehenden Vorgärten in den Fokus zu nehmen, die auf Grundlage der bestehenden Gestaltungssatzung schon landschaftsgärtnerisch hätten gestaltet werden müssen.

Technischer Beigeordneter Rauer verweist auf den Bestandsschutz und den Antrag zum Ausschuss für Bürgeranträge, der von seiner grundsätzlichen Bedeutung her im Umwelt- und Verkehrsausschuss behandelt werde. Die Bürgerinnen und Bürger seien durch Öffentlichkeitsarbeit, Förderprogramme, etc. zum Umdenken zu motivieren.

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