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678/X. - Bebauungsplan Nr. 1-321-0 für den Bereich Tiergartenstraße


hier: Einleitung des Verfahrens und frühzeitige Beteiligung

Vorlagennummer678/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-321-0 für den Bereich Tiergartenstraße zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Kleve 85 für den Bereich Tiergartenstraße von Gruftstraße bis Wasserburgallee im Ortsteil Materborn und zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Materborn 3 einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Der vorgeschlagene Geltungsbereich liegt entlang der Tiergartenstraße von der Gruftstraße bis zur Wasserburgallee, jedoch ausschließlich auf der Straßenseite des Forstwaldes. Der Geltungsbereich umfasst somit große Teile des Geltungsbereichs des vorhandenen Bebauungsplans Kleve 85 vom 14.03.1968. Die Flächen, die auf der Bundesstraße liegen, werden nicht in den Geltungsbereich aufgenommen.

Der Bebauungsplan Kleve 85 ist ein einfacher Bebauungsplan, er stellt die vorhandene Bebauung sowie Teile der Erschließung dar. Dies bedeutet, dass für die weiteren baulichen Parameter der Paragraph 34 des Baugesetzbuches angewendet werden muss. Neue Bauvorhaben müssen sich deshalb an ihre Umgebung anpassen. Aufgrund der vorhandenen heterogenen Bebauung aus mehrgeschossigen Neubauten und alten Stadtvillen, ist eine Einbindung schwierig und somit eine städtebauliche Ordnung durch einen qualifizierten Bebauungsplan sinnvoll.

Ziel der Änderung ist es, Bauflächen städtebaulich geordnet auszuweisen und somit die Entwicklung des Gebietes zu unterstützen und zu steuern. Um eine sinnvolle Nutzung und Ergänzung des Bestandes zu ermöglichen, wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt und die vorhandenen Bauten mit Baufenstern versehen. Unter Berücksichtigung der umliegenden Bebauung sowie der topographischen Gegebenheiten werden die Baufenster in einer angemessenen Weise festgelegt. Weiterhin wird die Festsetzung einer offenen Bauweise im gesamten Geltungsbereich vorgenommen. Die Änderung ist an dieser Stelle städtebaulich verträglich und dient einer behutsamen Nachverdichtung in dem historisch wichtigen Eingangsbereich von Kleve.

Aus Sicht der Verwaltung ist es notwendig, diese städtebaulich wichtigen Flächen einer gelungenen Entwicklung zuzuführen. Daher wird eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Kleve 85 im beschleunigten Verfahren empfohlen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 07.06.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache und weist auf einen redaktionellen Fehler im Beschlussvorschlag der Drucksache dahingehend hin, dass der Passus "im Ortsteil Materborn und zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Materborn 3" zu streichen sei. Des Weiteren führt er zu den Gründen dazu aus, warum die Verwaltung nunmehr vorschlage, in Abweichung zur Drucksache, nicht ein Allgemeines Wohngebiet, sondern ein Besonderes Wohngebiet festzusetzen.

Auf den Wunsch von StV. Dr. Merges, diesen Bebauungsplan aufgrund seiner Zentralität im Stadtgebiet zunächst im Fachausschuss zu behandeln, entgegnet Technischer Beigeordneter Rauer, dass die Verwaltung mit dieser Drucksache dem Wunsch des Bau- und Planungsausschusses gefolgt sei, diesen Bereich zu entwickeln. Da es lediglich um den Aufstellungsbeschluss gehe, könne eine inhaltliche Beratung im weiteren Verfahren erfolgen.

StV. Gebing bestätigt diese Ausführungen.

StV. Dr. Meyer-Wilmes meldet für ihre Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 28.06.2017
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der Ausführungen des Technischen Beigeordneten Rauer beschließt der Rat der Stadt einstimmig, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-321-0 für den Bereich Tiergartenstraße zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Kleve 85 für den Bereich Tiergartenstraße von Gruftstraße bis Wasserburgallee einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu gebe
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer weist wie im Haupt- und Finanzausschuss auf einen redaktionellen Fehler hin.

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