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923/X. - Bebauungsplan Nr. 1-323-0 für den Bereich Riswicker Straße/ Geefacker


hier: Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer923/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-323-0 für den Bereich Riswicker Straße / Geefacker gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 20.12.2017 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-323-0 für den Bereich Riswicker Straße / Geeefacker einzuleiten. Zugleich wurde die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Diese fand statt vom bis einschließlich. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.12.2017 um Stellungnahme gebeten.
Hintergrund des Verfahrens ist, dass das Konrad-Adenauer-Gymnasium an einem neuen Standort in Bahnhofsnähe neu errichtet werden soll. Dazu sowie für potenzielle weitere Nutzungen soll durch den Bebauungsplan 1-323-0 für den Bereich Riswicker Straße / Geefacker das notwendige Planungsrecht geschaffen werden. Die Fläche liegt aktuell brach und ist in weiten Teilen nicht durch einen Bebauungsplan überplant.

Der aktuelle Regionalplan Düsseldorf sieht für diesen Bereich eine gewerbliche Entwicklung vor. Daher wird das Plangebiet als Gewerbegebiet ausgewiesen. Innerhalb eines Gewerbegebietes können soziale und sportliche Einrichtungen zugelassen werden. So kann die Schule und ggf. ergänzende Sportangebote dort angesiedelt werden. Durch die Ausweisung eines Gewerbegebietes können nach Realisierung der Schule die übrig bleibenden Flächen für andere Entwicklungen genutzt werden. So bleibt eine größere Flexbilität als bei einer Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit besonderer Zweckbestimmung.
Bislang liegen zwar Planungen für das Schulgelände vor, diese sind jedoch noch in einem relativ frühen Planungsstand, so dass davon auszugehen ist, dass sich noch Änderungen ergeben. Daher wird das Baufenster sehr großzügig gehalten. So können die Planungen problemlos integriert werden. Die Grundflächenzahl wird mit 0,6 versehen, was etwas unter dem Grenzwert für eine Gewerbegebiet liegt, doch soll die Schule auch über ausreichende und qualitativ hochwertige Freiflächen verfügen. Die Bebauung wird auf maximal drei Vollgeschosse beschränkt.
Da die Erschließung für eine so große neue Schule nicht ausreichend ist, wird im nördlichen Bereich des Plangebietes eine neue Straße vorgesehen, die das Plangebiet mit der Riswicker Straße und dem Geefacker verbindet. So ist ausreichend Spielraum für eine belastbare Erschließung vorhanden.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung sind zahlreiche Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen, die insbesondere die vorhandene Altlastensituation sowie Leitungen und eine Gasfernleitung betreffen, die sich innerhalb des Plangebietes befinden. diese Belange werden berücksichtigt und im weiteren Verfahren mit den zuständigen Fachbehörden abgearbeitet. Eine Bodenuntersuchung ist bereits in der Beauftragung. Zudem sind ein Verkehrsgutachten sowie eine schalltechnische Untersuchung zu vergeben, um allen Belangen gerecht zu werden.
Die Anregungen und Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen. Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt nunmehr durch Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 13.09.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV Dr. Meyer-Wilmes weist darauf hin, dass in dem Plan die Fläche des Kindergartens nicht zu sehen sei. Sie erklärt, dass man um die Probleme in diesem Gebiet wisse. Hierbei würden besonders die Altlasten/Leitungen und Höhenanpassungen genannt.

Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass die Fläche des geplanten Kindergartens an dieses Gebiet zwar angrenze, sich aber nicht in dem Plangebiet befinde und deshalb auch nicht dargestellt werde.

Technische Angestellte Rohwer ergänzt, dass sich die Beschränkung der Höhen durch Anregungen der Bundeswehr ergeben. Die Planung ließe derzeit nur eine viergeschossige Bauweise zu, also eine Höhe von ca. 12 m. Sie erklärt weiter, dass man im Rahmen der Offenlage Hinweise/Anregungen bekomme, um diese zu prüfen und entsprechend abzuwägen.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung, so wie in der Drucksache Nr. 923/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 26.09.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass die Verwaltung zum Rat einen geänderten Plan, der die Maßgaben für Schulbauten mit einer Wandhöhe von 13,50 m und einer Geschosshöhe von 4,50 m berücksichtige, vorlegen werde.

Unter Berücksichtigung der Ausführungen des Technischen Beigeordneten Rauer empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 10.10.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt unter Berücksichtigung des geänderten Plans einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 1-323-0 für den Bereich Riswicker Straße / Geefacker gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass der geänderte Plan, der die Maßgaben für Schulbauten mit einer Wandhöhe von 13,50 m und einer Firsthöhe von 16 m berücksichtige, vorliege. Auf Nachfrage von StV. Dr. Meyer-Wilmes zu den kontaminierten Böden in diesem Bereich führt er aus, dass die Gutachten vorgelegt und in den Beratungs- und Abstimmungsprozess eingebracht würden, so dass zum Satzungsbeschluss Sicherheit herrsche.

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