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779/X. - Bebauungsplan Nr. 1-323-0 für den Bereich Riswicker Straße / Geefacker


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung

Vorlagennummer779/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-323-0 für den Bereich Riswicker Straße / Geefacker einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 08.02.2017 den jetzigen Standort des Konrad-Adenauer-Gymnasiums aufzugeben und einen neues Schulgebäude in der Nähe des Bahnhofs an der Riswicker Straße zu errichten. Dazu sowie für potenzielle weitere Nutzungen soll durch den Bebauungsplan 1-323-0 für den Bereich Riswicker Straße / Geefacker das notwenige Planungsrecht geschaffen werden. Die Fläche liegt aktuell brach und ist in weiten Teilen nicht durch einen Bebauungsplan überplant.
Auf Teilbereichen des Gebietes befindet sich eine Altlastenverdachtsfläche, die jedoch zurzeit gutachterlich untersucht wird. Sollten die Ergebnisse einen Handlungsbedarf nach sich ziehen, wird eine Sanierung in Auftrag gegeben.
Bislang liegen für das neue Schulgebäude noch keine konkreten Planungen vor. Daher wird das Verfahren zunächst lediglich mit der Abgrenzung des Geltungsbereichs und ohne weitere Inhalte eingeleitet. Sobald sich die Planungen konkretisiert haben, kann der Bebauungsplan detailliert werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 06.12.2017
Wortbeitrag:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei einer Enthaltung, so wie in der Drucksache Nr. 779/X zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.12.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 20.12.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-323-0 für den Bereich Riswicker Straße / Geefacker einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

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