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784/X. - Bebauungsplan Nr. 1-324-0 für den Bereich Königsgarten/ Stadtbadstraße


hier: Einleitung des Verfahrens und frühzeitige Beteiligung

Vorlagennummer784/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-324-0 für den Bereich Königsgarten/Stadtbadstraße einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1-324-0 umfasst die Fläche des Hallenbads sowie die Flächen hinten den Gebäuden entlang der Straße "In den Galleien" bis zum Kermisdahl. Das Hallenbad soll zukünftig durch das neue Stadtbad Sternbusch ersetzt werden, so dass die Flächen einer neuen Nutzung zugeführt werden können. Teile des Geltungsbereichs befinden sich derzeit im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Um hier eine Bebauung zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Die Fläche zwischen "In den Galleien" und dem Kermisdahl (Flurstück 236) ist eine öffentliche Fläche und wird derzeit aber meist von den Anwohner als Garten sowie als Bolzplatz genutzt. Eine Erschließung wäre über die Stadtbadstraße möglich. Neben den Schwimmbad mit Parkplatz ist auch der Fläche auch ein Kanuverein vorhanden, dessen Fläche bis an den Kermisdahl heran reicht. An der Straße Königsgarten befindet sich zur Zeit ein Spielplatz.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, angrenzend an die bestehende Bebauung in Kleve innenstadtnah Wohnraum zu schaffen. Derzeit stellt der Bebauungsplanentwurf lediglich den Geltungsbereich dar. Der Geltungsbereich kann auch noch im Laufe des Verfahrens verkleinert oder erweitert werden. Ziel der frühzeitigen Beteiligung ist es unter anderem den Fuß- und Radweg entlang des Kermisdahl zu entwickeln und ein Meinungsbild darüber zu erhalten, ob eine Spiel- und Erholungsfläche und welche Art von Bebauung gewünscht wird.

Um diesen Bereich einer Wohn- und Erholungsnutzung zugänglich zu machen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-324-0 aus städtebaulicher Sicht zu empfehlen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 06.12.2017
Wortbeitrag:
StV. Ricken führt für die CDU-Fraktion aus, dass die Initiative der Stadtverwaltung begrüßt werde. Es werde für diesen sensiblen Bereich eine hochwertige Planung gewünscht. Der langgestreckte Bereich am Ufer des Kermisdahls solle die Möglichkeit einer Uferbegehung durch Fahrräder und Fußgänger erfahren.

StV. Meyer-Wilmes schließt sich den Aussagen der CDU-Fraktion grundsätzlich an. Der Fraktion B´90 Die Grünen sei es wichtig, dass auch eine Freiflächenplanung erfolgt und nicht nur eine reine Wohnnutzung in diesem Bereich. Es solle eine in die Natur eingepasste Bebauung angestrebt werden. Daher werde vorgeschlagen, den Geltungsbereich bis zum südlich angrenzenden B-Plan 1-272-0 zu erweitern.

StV. Kumbrink teilt mit, dass der Kermisdahl erlebbar gemacht werden müsse. Es sei darauf zu achten, dass bei der Vergrößerung des Geltungsbereichs auch private Flächen betroffen seien.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 784 /X unter Berücksichtigung des vergrößerten Geltungsbereichs, zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.12.2017
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing weist auf die in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 06.12.2017 empfohlene Vergrößerung des Geltungsbereichs zum südlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 1-272-0 hin hin.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache unter Berücksichtigung des vergrößerten Geltungsbereichs zu folgen.
Rat, 20.12.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-324-0 für den Bereich Königsgarten/Stadtbadstraße, unter Berücksichtigung der Vergrößerung des Geltungsbereichs zum südlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 1-272-0 hin, einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing weist auf die empfohlene Vergrößerung des Geltungsbereichs zum südlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 1-272-0 hin hin.

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