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849/X. - Bebauungsplan Nr. 1-327-0 für den Bereich Krohnestraße


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung

Vorlagennummer849/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-327-0 für den Bereich Krohnestraße einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Aufgrund der Nutzungsaufgabe des im Geltungsbereich ansässigen Betriebs sowie der Ausprägung des Bereichs sollen auf der Fläche weitere städtebaulich geordnete Möglichkeiten zur Innenentwicklung geschaffen werden. Derzeit ist für den Bereich kein Bebauungsplan vorhanden, eine Neubebauung nach § 34 BauGB lässt keine adäquate wohnbauliche Entwicklung der vorhanden Flächen zu.

Es liegen Planungen für die Errichtung von 4 Mehrfamilienhäusern in zweigeschossiger Bauweise und einem Staffelgeschoss vor. Zur Unterbringung der Stellplätze ist eine Tiefgarage geplant.
Entlang der Krohnestraße sowie im hinterliegenden Bereich weist der Bebauungsplan je 2 Bauflächen aus, in welchen Gebäude in zweigeschossiger Bauweise realisiert werden können. Für die Erschließung der im hinteren Bereich liegenden Flächen wird ein Geh-; Fahr- und Leitungsrecht ausgewiesen. Zur Unterbringung der Stellplätze wird im Bebauungsplan 1-327-0 ein Bereich für eine Tiefgarage festgesetzt. Die vorliegende Planung fügt sich in die bauliche Umgebung ein und wird aus städtebaulicher Sicht für sinnvoll erachtet.

Ziel des Bebauungsplans ist es, eine städtebaulich sinnvolle Verdichtung in diesem Bereich voranzutreiben. Der geforderten Innenentwicklung gemäß dem Stadtentwicklungskonzept wird in vollem Maße durch die Planung entsprochen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 26.04.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV. Ricken führt aus, dass diese Entwicklung grundsätzlich zu begrüßen sei. Er sei jedoch von verschiedenen Anwohnern angesprochen worden, dass das Plangebiet erweitert werde. Weitere Grundstücke sollen mit einbezogen werden, um attraktiven Wohnraum zu schaffen. Bedenken bestehen jedoch gegen die geplanten 48 Wohneinheiten. Es werde befürwortet, hier eine Reduzierung vorzunehmen, auch in Hinblick auf die Nachbarschaft.

Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, dass es sich um 32 Wohneinheiten (4 x 8 WE) handele. Es werde vorgeschlagen, die benachbarten Anregungen im Verfahren mit aufzunehmen, jedoch bereits jetzt das Verfahren zu beginnen. Es müsse zunächst geprüft werden, was die Anwohner wünschen. Dies sei durch das weitere Verfahren möglich.

Technischer Beigeordnter werde den bisherigen Planentwurf dahingehend zum Haupt- und Finanzausschuss anpassen, die Wohneinheiten auf 4 x 6 WE zu reduzieren und den Ausschluss von oberirdischen Stellplätzen vorsehen. Der gesamte hintere Bereich solle von Stellplätzen freigehalten bleiben.

Sachkundiger Bürger Krebber nimmt an der Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt nicht teil.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 849 /X zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 02.05.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer informiert über das Anliegen des Antragstellers, die in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses empfohlenen Festsetzungen noch einmal zu überdenken und erläutert die Hintergründe. Er sagt zu, den Fraktionen bis zur Ratssitzung weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.

StV. Dr. Merges meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

StV. Schnütgen meint, ob nicht auch die Flächen im Hinterland mit einbezogen werden sollten und daher über den Bebauungsplan neu diskutiert werden sollte.

StV. Gebing und StV. Tekath sprechen sich für die Einleitung des Verfahrens aus, um das offizielle Beteiligungsverfahren durchzuführen und die weiteren Entwicklungen abzuwarten.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 16.05.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-327-0 für den Bereich Krohnestraße einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Wortbeitrag:
Da die an den Bebauungsplan angrenzenden Grundstückseigentümer ebenfalls gerne Wohnraum schaffen würden, halte seine Fraktion es für sinnvoll, den Bebauungsplan um die Flurstücke 130, 137 und 140 zu erweitern, so StV. Dr. Merges.

Es folgt eine Aussprache zu möglichen Entwicklungen im Verfahren, in der die Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und Offenen Klever deutlich machen, dass das Verfahren auf Grundlage der Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses zur Errichtung von jeweils sechs Wohneinheiten unter Berücksichtigung einer verträglichen Innenstadtverdichtung sowie der Prüfung der Interessen von Investoren ergebnisoffen eingeleitet werden solle und die Entwicklungen um Laufe des Verfahren abgewartet werden sollten.

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