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1142/X. - Bebauungsplan Nr. 1-329-0 für den Bereich Königsallee/ Friedhof Merowinger Straße


hier: Beschluss der erneuten Offenlage

Vorlagennummer1142/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-329-0 für den Bereich Königsallee / Friedhof Merowinger Straße gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 28.06.2018 beschlossen, den Bebauungsplan 1-329-0 für den Bereich Königsallee / Friedhof Merowinger Straße aufzustellen sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Offenlage fand in der Zeit vom 25.09.2018 bis einschließlich 26.10.2018 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.09.2018 um eine Stellungnahme gebeten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1-329-0 wird südwestlich von der Königsallee und südöstlich vom Friedhof Merowinger Straße eingefasst. Ein Bebauungsplan für diesen Bereich wurde am 11.10.2017 aufgehoben, da dieser ein Baufenster für eine Tennishalle ausgewiesen hat und dies nicht mehr den städtischen Zielen entspricht. Die Fläche liegt daher nun im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Die vorhandenen zwei Tennisplätze auf dieser Fläche werden nicht mehr genutzt und liegen derzeit brach. Die Fläche ist ca 1,5 ha groß und ist durch die Königsallee erschlossen. Zur inneren Erschließung des Plangebiets wird eine Planstraße mit Wendemöglichkeit ausgewiesen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, in der Oberstadt von Kleve Wohnraum zu schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen sowie eine sinnvolle Innenentwicklung voranzutreiben. Diese Entwicklung entspricht dem Stadtentwicklungskonzept sowie dem Leitbild "Innen- vor Außen-Entwicklung". Entsprechend der Umgebung sollen hier Einfamilienhäuser sowie Doppelhaushälften entwickelt werden. Vorgesehen ist ein Allgemeines Wohngebiet mit einer offenen Bauweise.

Während der durchgeführten Offenlage sind verschiedene Anregungen eingegangen, infolgedessen sich folgende wesentliche Änderungen ergaben:
Änderung des Verlaufs der Planstraße, um die Wassertransportleitung in ihrer derzeitigen Form zu berücksichtigen,
Ausweisung der Planstraße mit einer Wendeanlage zur Sicherstellung einer angemessenen Verkehrssituation,
Festsetzung des Gehölzstreifens am Hang im nordwestlichen Bereich des Plangebiets zum Schutz der Allerweltsarten,
weiteres Abrücken der überbaubaren Flächen von der vorhandenen Allee entlang der Königsallee zur Minimierung zukünftiger Konflikte in Bezug auf Bäume,
Ausweisung einer Versickerungsfläche,
Ausweisung einer Fläche für Stellplätze zur Bereitstellung von Parkmöglichkeiten nahe der Marienschule sowie
Ausweisung von ausschließlich Einfamilien- und Doppelhäusern


Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 12.09.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV Schnütgen berichtet über die Gespräche mit den Anwohnern. Sie sehe in dem neuen Vorschlag eine einvernehmliche Lösung. Sie möchte wissen, wie viele Parkplätze dort entstehen sollen.

Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass ca. 16 Parkplätze geplant seien.

StV Görtz bitte zu erläutern, wie die Versickerung des Abwasser geplant sei.

Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass grundsätzlich ein Anschluss- und Benutzungszwang für die vorhandene Kanalisation bestehe. Davon könne bei bestimmten Voraussetzungen abgesehen werden.

Sachk. Bürger Holtfester erklärt, dass er Bäume grundsätzlich für erhaltenswert halte und gegebenenfalls der Parkplatz verkleinert werden müsse. Er bittet darum, dass dies bei der Planung berücksichtigt werde.

Technische Angestellte Rohwer antwortet, dass man dies prüfen werde. Man habe Anregungen zu den Stellplätzen von der Polizei und den Anwohnern bekommen. Insbesondere die Sicherheit der Schulkinder stehe hier im Fokus.

StV Gietemann beantragt Fraktionsberatung.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat gegeben.
Haupt- und Finanzausschuss, 25.09.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer weist auf einen Fehler in der Abwägungsdarstellung dahingehend hin, dass die Abwägung zu Anregung Privat 9_2 auf Seite 25 nicht vollständig abgedruckt sei. Der letzte Satz laute vollständig: "Aussagen zum "Verhökern" werden strikt zurückgewiesen, da die Planung keinerlei Eindruck erweckt, dass hier eine Bebauung forciert wird, bei der eine Gewinnmaximierung im Vordergrund steht."

StV. Gebing teilt die Zustimmung seiner Fraktion mit, da sie die Entwicklung außerordentlich begrüße und das Konzept insgesamt als gelungen bewerte.

StV. Schnütgen äußert, dass ihre Fraktion anstelle der 16 Parkplätze die Bäume erhalten wolle, zumal die Parkplätze am Friedhof ausreichen sollten. Im Übrigen stellt sie klar, dass ihre Fraktion entgegen den Ausführungen Dritter zu keiner Zeit die Friedhofsfläche habe bebauen wollen und dies anhand der Niederschriften nachvollzogen werden könne.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 09.10.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 1-329-0 für den Bereich Königsallee / Friedhof Merowinger Straße gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

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