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882/X. - Bebauungsplan Nr. 1-329-0 für den Bereich Königsallee/ Friedhof Merowinger Straße


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer882/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-329-0 für den Bereich Königsallee/ Friedhof Merowinger Straße einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 1-329-0 für den Bereich Königsallee/ Friedhof Merowinger Straße gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1-329-0 wird südwestlich von der Königsallee und südöstlich vom Friedhof Merowinger Straße eingefasst. Die Flächen sind derzeit verpachtet und weisen nur eine landwirtschaftliche Nutzung auf. Die vorhandenen zwei Tennisplätze werden nicht mehr genutzt. Die Fläche ist ca 1,5 ha groß und ist durch die Königsallee erschlossen. Um die Fläche gut zu erschließen, ist eine neue innere Erschließung notwendig. Um eine spätere Erschließung in Richtung Osten zu sichern wird die Erschließungsstraße so geplant, dass eine weitere Verdichtung möglich ist.

Ein Bebauungsplan wurde letztes Jahr aufgehoben, da dieser ein Baufenster für eine Tennishalle ausgewiesen hat und dies nicht mehr den städtischen Zielen entspricht. Die Fläche liegt daher nun im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB.

Ziel des Bebauungsplanes ist es in der Oberstadt von Kleve Wohnraum zu schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen sowie eine sinnvoll Innenstadtentwicklung voranzutreiben. Diese Entwicklung entspricht dem Stadtentwicklungskonzept sowie dem Leitbild "Innen- vor Außen-Entwicklung". Entsprechend der Umgebung sollen hier Einfamilienhäuser sowie Doppelhaushälften entwickelt werden. Vorgesehen ist ein Allgemeines Wohngebiet mit einer offenen Bauweise.
Der in der Aufstellung befindliche Flächennutzungsplan der Stadt Kleve stellt die Fläche schon als Wohnbauflächen da, so dass keine zusätzlich Flächennutzungsplanänderung angestrebt werden muss.

Um diesen Bereich einer Wohnnutzung zugänglich zu machen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-329-0 aus städtebaulicher Sicht zu empfehlen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 07.06.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.
StV Ricken erkundigt sich, aus welchem Grunde die Planung einen Wendehammer vorsehe.
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert, dass die Planung dies derzeit wegen der ruhigen Wohnsituation vorsehe. Im Rahmen des Verfahrens können Anregungen und Änderungswünsche zur Planung mit aufgenommen werden. Bei Durchstich der Straße sei zu beachten, dass Durchfahrtsverkehr entstehen könne.
StV Ricken würde eine sofortige Aufnahme einer Durchfahrtsstraße in die Planung begrüßen.
StV Schnütgen fragt an, ob die Friedhofsfläche im Bebauungsplan mit einbezogen sei und ob grundsätzlich die Möglichkeit bestehe, auf einem Friedhof Wohnbauflächen zu schaffen.
Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, dass zunächst der Einleitungsbeschluss gefasst und im weiteren Verfahren das Friedhofswesen mit einbezogen werde. Grundsätzlich sei eine Bebauung eines Friedhofs möglich.
StV Kumbrink erklärt, dass seine Fraktion eine Durchfahrtstraße begrüßen würde.
Sachk. B. Dr. Merges teilt für seine Fraktion mit, dass einer Durchfahrtsstraße zugestimmt werden könne. Als problematisch werden die betroffenen Friedhofsflächen angesehen. Die OK empfiehlt, die Flächen aus dem Bebauungsplan zu entnehmen.

StV Dr. Meyer-Wilmes führt aus, dass ihre Fraktion den Wendehammer befürworte. Damit sei ein ruhigeres Wohngebiet ohne Durchgangsverkehr verbunden.
StV Ricken beantragt die durchgehende Straße in die Planung mit aufzunehmen.
Der Ausschussvorsitzende Gebing bezieht sich auf die Äußerung des StV Ricken und stellt die Drucksache, mit der Maßgabe die Durchfahrtsstraße in die Planung aufzunehmen, zur Abstimmung.
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei 3 Gegenstimmen, so wie in der Drucksache Nr. 882/X. mit der Ergänzung zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.06.2018
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigter Posdena erläutert die geänderte Planung dahingehend, dass eine Durchfahrtsstraße anstelle des Wendehammers aufgenommen worden sei. Grabflächen seien nicht betroffen, wie dem gezeigten Luftbild zu entnehmen sei.

Auf Nachfrage von StV. Rütter zur historischen Nutzung als Grabflächen sagt Erster Beigeordneter Haas eine Prüfung bis zum Rat zu.

StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion die Planung begrüße, da dadurch innerstädtischer Wohnraum geschaffen werde. Zur Gewinnung weiterer Baugrundstücke solle zunächst ohne Wendehammer geplant und es sollten die Reaktionen im Beteiligungsverfahren abgewartet werden. Seine Fraktion wolle die Durchgängigkeit der Straße, aber keinen Durchgangsverkehr.

StV. Dr. Meyer-Wilmes verdeutlicht, warum ihre Fraktion an der Planung mit Wendehammer festhalte.

Auf Nachfrage von StV. Driever zur Berücksichtigung der Größe der Abwasserkanäle teilt Erster Beigeordneter Haas, dass diese noch geprüft werde, die Verwaltung aber davon ausgehe, dass es Lösungen gebe. Hinsichtlich des Parkverhaltens bei Spielen des 1. FC Kleve weist er darauf hin, dass diesbezüglich besondere Rahmenbedingungen vereinbart würden.

StV. Schnütgen bittet darum, das Luftbild den Fraktionen zur Verfügung zu stellen und verweist auf eine Entscheidung im Rat.

StV. Bay erinnert an den einstimmigen Beschluss mit der Maßgabe "innen wohnen, außen schonen" und fragt nach einer rationalen Begründung dafür, dieses Gebiet nicht einer noch stärker verdichteten Wohnbebauung zuzuführen.

Tariflich Beschäftigter Posdena und Erster Beigeordneter führen in Ergänzung zueinander aus, warum eine noch stärkere Verdichtung an dieser Stelle nicht realisiert werde bzw. werden könne.

StV. Gebing und StV. Kumbrink bestätigen diese Ausführungen. StV. Kumbrink bittet zudem um Prüfung, ob weitere Bauflächen ausgewiesen werden könnten.

StV. Goertz äußert, dass der Rat auch im Auge behalten müsse, dass er Wohnraum für Familien mit kleinem Einkommen schaffe.

StV. Dr. Meyer-Wilmes hält dem entgegen, dass es für diese Familien immer schwer sei, Eigentum zu erwerben.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 28.06.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-329-0 für den Bereich Königsallee/ Friedhof Merowinger Straße einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet.
den Bebauungsplan Nr. 1-329-0 für den Bereich Königsallee/ Friedhof Merowinger Straße gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass keine Grabflächen berührt seien und die Reaktion der Bürger zum Durchstich der Straße im weiteren Verfahren abzuwägen sei.

StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion zustimmen werde, einen Wendehammer und Durchstich der Straße nicht, sondern lediglich die Zufahrt zu den Grundstücken wünsche.

StV. Schnütgen stellt klar, dass der Bebauungsplan keine Friedhofsflächen beinhalte, sondern die in Rede stehende Fläche nur Grünland sei, die ebenfalls einer Bebauung zugeführt werden könne. Da die im süd-westlichen Bereich geplanten Reihenhäuser sehr nah an der Allee geplant und sogar zwei Linden überplant seien, regt sie an, dass sich die Verwaltung vor Ort ein Bild mache und die Reihenhäuser so plane, dass die vorhandenen Bäume nicht tangiert würden. Für ihre Fraktion gebe es noch einiges an Optimierungsbedarf auch hinsichtlich der Grundstückszufahrten, einer Einleitung des Verfahrens könne sie aber zustimmen.

Technischer Beigeordneter Rauer entgegnet, dass die Alleenbäume berücksichtigt und nicht tangiert seien. Bzgl. der weiteren Bäume müsse im Rahmen der Abwägung eine Entscheidung getroffen werden.

StV. Dr. Meyer-Wilmes kritisiert das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen, welches sich offensichtlich nicht an den vorhandenen Gegebenheiten orientiere und beantragt, das Baufenster für das untere Reihenhaus zum Schutz und Erhalt der zwei älteren Linden zu verändern.

Erster Beigeordneter Haas sagt zu, die Anregungen zu prüfen und zu berichten.

Da es sich um die Einleitung des Verfahrens handele, sagt StV. Tekath die Zustimmung ihrer Fraktion zu. Die Interessen der Anwohner seien im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und abzuwägen.

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