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591/X. - Bebauungsplan Nr. 2-056-4 für den Bereich van-den-Bergh-Straße bis Klever Ring im Ortsteil Kellen


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer591/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 2-056-4 für den Bereich Riswicker Straße bis Klever Ring bestehend aus der Planzeichnung, Umweltbericht und der Begründung als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 17.12.2014 die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan 2-056-4 und die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung fand statt vom 05.01.2015 bis einschließlich 19.01.2015. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.12.2014 um Stellungnahme gebeten.
Der Rat der Stadt Kleve hat am 25.02.2015 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beschlossen. Die Offenlage fand in der Zeit vom 29.09.2015 bis zum 02.11.2015 einschließlich statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit den Schreiben vom 24.09.2015 beteiligt. .
Der Rat der Stadt Kleve hat am 11.05.2016 die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beschlossen. Die erneute Offenlage fand in der Zeit vom 05.09.2016 bis einschließlich 19.09.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.08.2016 um Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplans ist es, dass Gewerbegebiet an aktuelle Anforderungen anzupassen und durch eine neue Erschließungsstruktur eine kleinteiligere Parzellierung der gewerblichen Grundstücke zu ermöglichen. Zudem sollen die festgelegten Regelungen für eine gewerbliche Nutzung an heutige Standards angepasst werden. Das Gewerbegebiet soll für kleinteilige Gewerbebetriebe durch eine Erschließung angepasst werden, so dass eine schnellere und bessere Vermarktung möglich ist.

Über die schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 26.01.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordnete der Stadt Kleve erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, so wie in der Drucksache 591/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 01.02.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 08.02.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 2-056-4 für den Bereich Riswicker Straße bis Klever Ring bestehend aus der Planzeichnung, Umweltbericht und der Begründung als Satzung.

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