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962/X. - Bebauungsplan Nr. 2-071-5 für Bereich Steinstraße/ Müschenfeld im Ortsteil Kellen


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer962/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2-071-5 für den Bereich Steinstraße/ Müschenfeld im Ortsteil Kellen einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 2-071-5 für den Bereich Steinstraße/ Müschenfeld im Ortsteil Kellen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der vorgeschlagene Geltungsbereich umfasst eine Fläche im Bereich Steinstraße sowie Müschenfeld im Ortsteil Kellen. Dieser Bereich ist durch Einzelhandel geprägt. Für den Bereich existiert derzeit der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 2-071-2 für den Bereich Steinstraße/ Emmericher Straße/ Briener Straße.

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet mit einer zweigeschossige und offenen Bauweise fest. Zusätzlich sind eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 1,6 vorgesehen. Der Bereich liegt im Nahversorgungszentrum Kellen/ Emmericher Straße. Das Einzelhandelskonzept der Stadt Kleve sieht eine Stärkung und Ausbau des Nahversorgungsstandorts vor. In diesem Zusammenhang liegt der Verwaltung ein Antrag zur Erweiterung des vorhandenen Textilien und Non-Food-Ladens (Kik) vor. Dieser möchte sich erweitern und das Nachbargebäude (Trödelhalle) übernehmen. Nach der Erweiterung sollte der Antragsteller eine Verkaufsgröße von 1.165 m² aufweisen, damit ist er ein Großflächiger Einzelhandel. Die Erweiterung wurde bereits in der Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes 2018 aufgenommen und als positiv für den Nahversorgungsstandort bewertet.

Großflächiger Einzelhandel ist planungsrechtlich nur im Kerngebiet sowie im Sondergebiet zulässig. Da derzeit ein Gewerbegebiet festgesetzt ist, ist eine Änderung des Bebauungsplan sinnvoll und städtebaulich zu empfehlen. Städtebauliches Ziel ist es daher, den Nahversorgungsstandort zu schützen und zu stärken.

Die Verwaltung schlägt vor, einen Teil des Bebauungsplans in ein Sondergebiet - Großflächiger Einzelhandel - festzusetzen. Hierbei wird die genaue Verkaufsgröße sowie das Sortiment des Ladens definiert.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 15.11.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache

Sachkundiger Bürger Holtfester nimmt an der Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt nicht teil.

StV Dr. Meyer-Wilmes fragt nach den Ausmaßen des Marktes.

Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass der Markt 1135 qm groß sei.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr.962/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 12.12.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschusses empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 18.12.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2-071-5 für den Bereich Steinstraße/ Müschenfeld im Ortsteil Kellen einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet.
den Bebauungsplan Nr. 2-071-5 für den Bereich Steinstraße/ Müschenfeld im Ortsteil Kellen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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