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435/X. - Bebauungsplan Nr. 2-303-0 für den Bereich Leitgraben im Ortsteil Kellen


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer435/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 2-303-0 für den Bereich Leitgraben im Ortsteil Kellen bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 01.10.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2-303-0 für den Bereich Leitgraben im Ortsteil Kellen einzuleiten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 27.10.2014 bis 10.11.2014 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.10.2014 um ihre Stellungnahme gebeten.
Der Rat hat am 09.03.2016 beschlossen den erneuten Beschluss der Offenlage zu fassen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 29.03.2016 bis 29.04.2016 einschließlich. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 24.03.2016 beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen haben zu einer erneuten Auslegung geführt, die am 11.05.2016 vom Rat der Stadt Kleve genehmigt worden. Die erneute Offenlage erfolgte in der Zeit vom 25.05.2016 bis einschließlich 08.06.2016, die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit den Schreiben 19.05.2016 beteiligt.

Durch die geplante Bebauung wird eine zur Zeit brachliegende Fläche, auf der sich früher ein Verkehrsübungsplatz befand, einer neuen Nutzung zugeführt. Aufgrund der sehr zentralen Lage im Ortsteil Kellen in direkter Nähe zu einem Kindergarten, einer Grundschule sowie verschiedenen Versorgungseinrichtungen ist die geplante Wohnnutzung in diesem Bereich sinnvoll und entspricht den Zielen des Stadtentwicklungskonzepts.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 09.06.2016
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Sachkundiger Bürger Dr. Josef Merges beantragt Fraktionsberatung.

Die Drucksache wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 15.06.2016
Wortbeitrag:
StV. Kumbrink meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 29.06.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 2-303-0 für den Bereich Leitgraben im Ortsteil Kellen zurück in Bau- und Planungsausschuss zu verweisen.
Wortbeitrag:
StV. Dr. Meyer-Wilmes stellt den Antrag auf Rückverweisung in den Bau- und Planungsausschuss.

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