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1066/X. - Bebauungsplan Nr. 2-305-0 für den Bereich Van-den-Bergh-Str. / Wiesenstraße im Ortsteil Kellen


hier: erneuter Beschluss der zweiten erneuten Offenlage

Vorlagennummer1066/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt erneut, den Bebauungsplan Nr. 2-305-0 für den Bereich van-den-Bergh-Straße / Wiesenstraße gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 17.12.2014 die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 2-305-0 für den Bereich Van-den-Bergh-Straße / Wiesenstraße sowie die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Die Offenlage erfolgte vom 05.01.2015 bis zum 19.01.2015. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.12.2014 um Stellungnahme gebeten.
Am 29.04.2015 hat der Rat der Stadt Kleve die Offenlage des Bebauungsplans beschlossen. Die Offenlage wurde jedoch nicht durchgeführt. Am 08.10.2015 wurde per Dringlichkeitsbeschluss ein erneuter Beschluss der Offenlage beschlossen, der vom Rat der Stadt Kleve am 04.11.2015 bestätigt wurde. Der erneute Beschluss wurde notwendig, da sich durch die aktuellen schalltechnischen Untersuchungen neue Erkenntnisse ergeben haben, die eine Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Schallschutzmaßnahmen sowie der festgesetzten Emissionskontingente notwendig machte. Die Offenlage wurde durchgeführt vom 20.10.2015 bis einschließlich 20.11.2015, die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.10.2015 um Stellungnahme gebeten.
Am 09.03.2016 wurde durch den Rat der Stadt Kleve die erneute Offenlage beschlossen, da im Zuge der Offenlage zahlreiche Anregungen eingegangen sind, die zu Änderungen des Bebauungsplans führten. Die erneute Offenlage wurde durchgeführt vom 25.10.2016 bis einschließlich 11.11.2016. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.10.2016 um Stellungnahme gebeten.
Der Rat der Stadt Kleve hat am 20.12.2017 die zweite erneute Offenlage beschlossen. Die Offenlage wurde jedoch nicht durchgeführt, da sich zwischenzeitlich Änderungen in den Planungen ergeben haben.
Neben den Änderungen, die bereits im Dezember 2017 beschlossen wurden, haben sich folgende weitere Änderungen ergeben:
- Änderung der Baufenster im Bereich östlich der denkmalgeschützten Halle
- Festsetzung einer privaten Grünfläche
- Festsetzung einer Tiefgarage
- Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für einen Kindergarten
- Änderung der Erschließungsstraßen
- Änderung der Geschossigkeit

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 08.05.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV. Gebing teilt die Zustimmung der CDU-Fraktion mit, da diese Lösung städtebaulich gelungen sei. Industrielle Brachflächen würden einer Bebauung zugeführt und der Standort der Kindertagesstätte sei besser gewählt.

Auf die Frage von StV. Schnütgen zur fehlenden Eintragung der überbaubaren Fläche für die Kindertagesstätte antwortet Technischer Beigeordneten Rauer, dass diese Ausweisung für Gemeinbedarfsflächen nicht notwendig sei.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 15.05.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig erneut, den Bebauungsplan Nr. 2-305-0 für den Bereich van-den-Bergh-Straße / Wiesenstraße gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut zu beteiligen.

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