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- Bebauungsplan Nr. 2-305-0 für den Bereich van-den-Bergh-Straße / Wiesenstraße im Ortsteil Kellen


hier: Abwägung der Offenlage

Beratungsartöffentlich
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ab und beauftragt die Verwaltung das Ergebnis der Abwägung in den Planentwurf einzuarbeiten sowie diesen in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses erneut zur Beratung vorzulegen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 17.12.2014 die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan 2-305-0 für den Bereich van-den-Bergh-Straße / Wiesenstraße sowie die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Die Offenlage erfolgte vom 05.01.2015 bis zum 19.01.2015. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.12.2014 um Stellungnahme gebeten.
Am 29.04.2015 hat der Rat der Stadt Kleve die Offenlage des Bebauungsplans beschlossen. Die Offenlage wurde bislang jedoch nicht durchgeführt. Am 08.10.2015 wurde per Dringlichkeitsbeschluss ein erneuter Beschluss der Offenlage beschlossen, der vom Rat der Stadt Kleve am 04.11.2015 bestätigt wurde. Der erneute Beschluss wurde notwendig, da sich durch die aktuellen schalltechnischen Untersuchungen neue Erkenntnisse ergeben haben, die eine Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Schallschutzmaßnahmen sowie der festgesetzten Emissionskontingente notwendig machte. Die Offenlage wurde durchgeführt vom 20.10.2015 bis einschließlich 20.11.2015, die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.10.2015 um Stellungnahme gebeten.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans ergibt sich durch die Mischung aus Industrie-, Gewerbe- und Mischgebiet eine Gemengelage, die aufgrund der vorhandenen Lärmemissionen des ansässigen Industriebetriebs genauer betrachtet werden muss. Im Entwurf zur Offenlage sind zum einen bauliche Lärmschutzmaßnahmen und zum anderen Emissionskontingente sowohl im Industriegebiet als auch im eingeschränkten Gewerbegebiet im Bebauungsplan festgesetzt worden. Diese Kombination sichert die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte. Ziel der Planung ist es jedoch, den Industriebetrieb an seinem jetzigen Standort abzusichern und ihm Spielraum für weitere Entwicklungen zu gewähren zugleich jedoch auch ein hochwertiges und attraktive innenstadtnahes Mischgebiet zu entwickeln.
Über die schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der Anzahl der eingegangenen Anregungen und der Vielzahl der angesprochenen Aspekte weitere Abstimmungen durchzuführen und die Planzeichnung entsprechend der getätigten Abwägung zu ändern. Die grundsätzliche Planungsidee auf weiten Teilen der ehemaligen Margarine Union und dem ehemaligen Bensdorp-Gelände ein vielfältiges, urbanes Quartier in direkter Nähe zur Hochschule und zur Innenstadt zu entwickeln ist auch nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen noch sinnvoll und zu unterstützen. Dennoch muss aufgrund der komplizierten Ausgangslage, der vorhandenen Rahmenbedingungen und auch der Größe des Plangebiets und seiner Bedeutung für die innerstädtische Entwicklung das Gesamtkonzept in Teilen nochmals überdacht werden.
Wesentliche Aspekte, die für einen neuen Planentwurf abgestimmt werden müssen, sind:
- Betrachtung der Umsetzungsmöglichkeiten verschiedener Schallschutzmaßnahmen
- Entwicklung einer angepassten Bebauungsstruktur im Bereich des eingeschränkten Gewerbegebietes sowie des Mischgebietes zur Verbesserung der Lärmimmissionen insbesondere im Bereich des Mischgebietes
- Abstimmungen mit den betroffenen Behörden sowie Trägern öffentlicher Belange zur Sicherung der verschiedenen Leitungstrassen
Der Teilbereich des ehemaligen Verwaltungsgebäudes wird von den Änderungen nicht betroffen sein. Hier sind die Planungen des Eigentümers bereits weit fortgeschritten. Sollten die Planungen mit den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie mit den Vorgaben aus der schalltechnischen Untersuchung vereinbar sein, kann daher für diesen Bereich eine vorzeitige Genehmigung in Aussicht gestellt werden, um die beantragten Fördermittel für 2016 nicht zu gefährden und dem dringendem Bedarf gerecht zu werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 02.12.2015
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert den Sachstand.

Im Zuge der Offenlage seien zahlreiche Stellungnahmen sowohl von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange als auch von Privaten eingegangen. Einige in den Stellungnahmen genannten Aspekte müssen noch geprüft und abgestimmt werden, so dass eine Abwägung der Anregungen und ein veränderter Planentwurf bislang nicht erarbeitet werden und daher die Drucksache nicht vorgelegt werden konnte. Ebenso wie Planungen auf dem Bensdorpgelände, die den Fraktionen vom Eigentümer vorgestellt worden seien, bislang nicht eingearbeitet worden seien.

Das Plangebiet befinde sich in einer Gemengelage, die durch die räumliche Nähe verschiedener Nutzungen geprägt sei. Die schalltechnische Untersuchung habe ein Maßnahmenbündel ergeben, welches umgesetzt werden müsse, um die notwendigen Grenzwerte für das geplante Mischgebiet einhalten zu können. Es sei zu prüfen, ob die bisherigen schalltechnischen Untersuchungen ausreichend seien, da aufgrund einer Stellungnahme die Rahmenbedingungen des ansässigen Betriebes erneut zu prüfen seien. Der ansässige Betrieb sehe sich durch die Festsetzungen im Bebauungsplan in seiner Bestandsicherheit und seiner Erweiterungsmöglichkeit gefährdet. Es sei geplant, erneut das Gespräch mit dem Betrieb zu suchen, um beide Interessen überein zu bringen. Die Prüfung der technischen Umsetzbarkeit stünde noch aus. Es werde geprüft, ob durch die Festsetzung einer angepassten Bebauungsstruktur im Bereich des eingeschränkten Gewerbegebietes sowie des Mischgebietes eine Verbesserung der Lärmimmissionen insbesondere im Bereich des Mischgebietes erreicht werden könne. Dazu seien weitere schalltechnische Untersuchungen notwendig, die noch ausstünden.

Aufgrund seiner zentrale Lage im innerstädtischen Bereich sowie in Bahnhofsnähe sei es von besonderer Bedeutung, diesen Bereich auch einer Wohnnutzung zuzuführen. Hierbei sollten beide Interessen berücksichtigt werden.

Der Tagesordnungspunkt wird zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 09.12.2015
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert den aktuellen Sachstand.
Der ansässige Industriebetrieb habe eine Stellungnahme mit neuen Anregungen abgegeben, durch die alle bisherigen Abstimmungen in Frage gestellt worden seien. Der neue Planentwurf sei auch den Fraktionen zur Verfügung gestellt worden. Die Verwaltung habe die neue Situation durch das beauftragte Gutachterbüro betrachten lassen. Ihr sei wichtig, die beiderseitigen Interessen angemessen zu berücksichtigen und so weder den Industriebetrieb in seiner Entwicklung noch die Interessen des Klever Investors, die mit den städtebaulichen Zielen der Entwicklung eines Mischgebietes an der Stelle konform gingen, zu behindern. Es sei erfreulich, dass den Emissionen durch den entstehenden Gebäuderiegel (Hochgarage und Bürogebäude) begegnet werden könne. Allerdings benötigten diese Gebäude aufgrund der Emissionsquelle auf dem Dach eine entsprechende Höhe. Das Gutachterbüro habe bestätigt, dass die geänderten Entwicklungen positiv durchgeführt werden könnten. Die Details seien noch abzustimmen. Er bittet den Ausschuss bzw. den Rat um ein Signal, ob die Verwaltung den eingeschlagenen Weg weiter verfolgen solle.

StV. Gebing bittet um weitere Informationen und meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 16.12.2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beauftragt die Verwaltung einstimmig, die Etablierung eines Mischgebietes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2-305-0 für den Bereich van-den-Bergh-Straße/ Wiesenstraße weiter voranzutreiben und die vom Technischen Beigeordneten Rauer vorgetragenen Maßnahmen kurzfristig in einem ersten Bauabschnitt umzusetzen. Die neuen Planungen werden in der Februarsitzung des Bau- und Planungsausschusses vorgestellt.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass sich seit der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses kein wesentlich neuer Sachstand ergeben habe. Allerdings sei am heutigen Tage der Bauantrag für die Errichtung einer Pflegeeinrichtung sowie dem dazugehörigen ersten Wohnbauabschnitt eingegangen. Er führt weiter zum aktuellen Sachstand aus. Die Verwaltung wolle die Maßnahmen kurzfristig in einem ersten Bauabschnitt umsetzen. Er wünsche sich dazu die Zustimmung des Rates, diese Projektierung zur Etablierung eines Mischgebietes unter Berücksichtigung der Interessen des ansässigen Industriebetriebes und des Investors weiter voranzutreiben. Für die Umsetzung seien u.a. auch städtebauliche Verträge erforderlich, die zu Beginn des kommenden Jahres fertiggestellt sein sollten. Die neue Planung solle in der kommenden Sitzung des Bau- und Planungsausschusses im Februar vorgestellt werden.

StV. Gebing äußert, dass seine Fraktion es ausdrücklich begrüße, wenn das Verfahren wie in der vorgestellten Form weiter vorangetrieben werde. Es müsse ein Ausgleich zwischen dem städtebaulichen Konzept und den Interessen der vorhandenen Industriebetriebe herbeigeführt werden, wobei der Erhalt der Industriebetriebe sicherzustellen sei.

Auch StV. Gietemann schließt sich den Ausführungen vollumfänglich an. Im Bau- und Planungsausschuss habe Einigkeit darüber bestanden, dass ein Mischgebiet mit zentrumsnahem Wohnen ermöglicht werden solle. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung, den die SPD-Fraktion unterstütze und deshalb ihre Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens erteile.

StV. Dr. Meyer-Wilmes teilt für ihre Fraktion ebenfalls die Zustimmung mit.

StV. Rütter führt aus, dass auch seine Fraktion die Planungen ausdrücklich begrüße. Die angedachten Maßnahmen dürften die Bedenken des Industriebetriebes ausräumen. Da es sich an dieser Stelle aufgrund der Nähe zur Hochschule und zum Bahnhof um die Arrondierung des Stadtkernes handele, sei es wichtig dort auch Wohnen zuzulassen und so ein attraktives Quartier zu schaffen, das sich für die Stadt nur als dienlich erweisen könne. Die FDP-Fraktion stimme daher ebenfalls zu.

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