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505/X. - Bebauungsplan Nr. 2-305-0 für den Bereich van-den-Bergh-Straße / Wiesenstraße im Ortsteil Kellen


hier: Weiterführung des Verfahrens

Vorlagennummer505/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die Teilung des Bebauungsplans Nr. 2-305-0 nicht durchzuführen, sondern das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 2-305-0 wie am 09.03.2016 vom Rat beschlossen weiterzuführen.

Sachverhalt:


Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 2-305-0 wurde am 17.12.2014 eingeleitet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2-305-0 umfasst zum einen die überwiegend brachliegende Fläche der ehemaligen Margarine Union und zum anderen das ehemalige Bensdorp-Gelände, welches zurzeit durch verschiedene Gewerbetreibende genutzt wird. Diese Nutzungen stellen nach Aussage des Eigentümers jedoch lediglich eine Zwischenlösung in den Bestandsgebäuden dar. Langfristig ist eine Umstrukturierung des Bereichs geplant.
Die Offenen Klever beantragen die Teilung des Plangebiets. Der westliche Bereich des Plangebietes, das ehemalige Bensdorp-Gelände, soll als neuer Bebauungsplan weitergeführt werden. Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 2-305-0 soll ohne diesen Bereich weitergeführt werden.
Ziel des neuen Bebauungsplans soll es sein, die Durchführung der aktuellen Planungen des Eigentümers, welche im Bau- und Planungsausschuss am 15.09.2016 vorgestellt wurden, planungsrechtlich zu ermöglichen. Die im Bebauungsplan Nr. 2-305-0 vorgenommenen Festsetzungen entsprechen diesen Planungen nicht.
Folgende Aspekte sollen gemäß dem Antrag in den Bebauungsplan aufgenommen werden:
- Ausweisung eines Mischgebietes für den gesamten Bereich,
- Beibehaltung der alten Verkehrsführung, um die Gasleitung von Bebauung freizuhalten,
- Freistellen des denkmalgeschützten Gebäudes und Ergänzung durch neue zwei- bis dreigeschossige Baukörper, die das Denkmal nicht verdecken,
- Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes (nahversorgungsrelevante Kernsortiment) mit den notwendigen Stellplätzen.

Die Teilung des Bebauungsplans Nr. 2-305-0 wird als nicht sinnvoll erachtet, da es für das Verfahren keinen Zeitgewinn bedeutet. Die aktuell laufende erneute Offenlage des Bebauungsplans 2-305-0 sollte zunächst abgewartet werden (Offenlage vom 25.10.2016 bis 11.11.2016).
Zudem gibt es Abstimmungsbedarf mit dem Eigentümer bezüglich der geplanten Nutzungen sowie der Größe und Höhe der neu geplanten Baukörper.

Die meisten Festsetzungen können auch in dem Bebauungsplanverfahren Nr. 2-305-0 durchgeführt werden, indem eine zweite erneute Offenlage durchgeführt wird.
Die Beibehaltung der vorhandenen Straßenführung der Wiesenstraße hat Änderungen in den angrenzenden Bereichen zur Folge, da dann der geplante Park&Ride Parkplatz verlegt und die neu geplant Straßenführung verändert werden muss.

Wenn der Eigentümer an den Planungen eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten festhält und dafür Planungsrecht geschaffen werden soll, bedingt das die Ausweisung eines Sondergebietes. Diese bedingt eine Änderung des Einzelhandelsgutachtens aus dem Jahre 2014 für die Gesamtstadt und die Untersuchung des Vorhabens auf seine Verträglichkeit. Da das Vorhaben außerhalb der zurzeit definierten Zentralen Versorgungsbereiche liegt, ist hier eine konkrete Untersuchung notwendig. Weiterhin sind dann eine neue schalltechnische Untersuchung sowie ein Verkehrsgutachten zu erstellen, um die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung und das Plangebiet zu untersuchen. Erst wenn alle Gutachten eine Verträglichkeit dargelegt haben, kann das Verfahren abgeschlossen werden.
Weiterhin ist parallel zum Bebauungsplanverfahren eine Flächennutzungsplanänderung durchzuführen.
Ein Entwurf eines Zeitplans für die Verfahren ist der Drucksache als Anlage beigefügt.
Aufgrund der dargestellten Sachlage empfiehlt die Verwaltung von einer Teilung des Plangebietes abzusehen und das Bebauungsplanverfahren 2-305-0 weiterzuführen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 03.11.2016
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Stadtverordnete Dr. Meyer-Wilmes gibt zu bedenken, dass die Teilung ein Vorschlag sei, der davon ausgehe, dass eine gewisse Schnelligkeit in das Verfahren gebracht werde. Sie sei erstaunt, dass von Seiten des Fachbereichs Planen und Bauen nicht an die Hand gegeben werde, wie das Verfahren beschleunigt werden könne, stattdessen halte sie die gemachten Vorschläge für blockierend. Ein Zeitplan, bei dem die Investoren drei Jahre warten müssen sei für sie nicht nachvollziehbar. Der Netto Marken-Discount werde die gegenwärtig angemieteten Räumlichkeiten Ende 2017 verlassen, so dass es notwendig sei, Überlegungen anzustellen.

Technischer Beigeordneter Rauer weist darauf hin, dass der Verwaltung kein Auftrag erteilt worden sei. Eine Abstimmung über eine Änderung des Verfahren sowie eine entsprechende Beschlussfassung im Rat seien nicht erfolgt. Für die Umsetzung der geplanten Änderungen sei die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) notwendig. Er erinnert daran, dass der Rat vor zwei Jahren das Einzelhandelskonzept beschlossen habe. Die Änderung des Baurechts mache eine Änderung des Einzelhandelskonzepts notwendig, für die wiederum die Zustimmung der Bezirksregierung eingeholt werden müsse. Wenn dieses Ziel durch den Rat beschrieben werde, dann können diese Schritte in dem im Zeitplan angegebenen Ablauf gegangen werden.

Stadtverordneter van Ackeren erkundigt sich, ob sich das Verfahren durch eine Teilung des Plangebietes beschleunigen lasse.

Technischer Beigeordneter Rauer empfiehlt zunächst den Auftrag an die Verwaltung zu erteilen, die notwendigen Gutachten zu erstellen. Ein Auftrag das Plangebiet zu teilen werde den Stand nach § 33 Baugesetzbuch (BauGB) gefährden. Eine Beschleunigung des Verfahrens ergebe sich durch die vorgeschlagene Teilung nicht. Die Teilung des Plangebietes sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig und könne auch zu einem späteren Zeitpunkt noch beauftragt werden.

Stadtverordneter Dr. Fabian Merges wundert sich, dass der Bebauungsplan offengelegt wurde, obwohl ein Antrag auf Änderung des Verfahrens vorgelegen habe und entsprechende Signale von der Politik gekommen seien.

Technischer Beigeordneter Rauer macht deutlich, dass er keine klaren Signale von Seiten der Politik erhalten habe. Ein entsprechender Beschluss liege nicht vor.

Stadtverordneter Dr. Fabian Merges schlägt vor das Gebiet zu teilen, da man mit einem verkleinerten Gebiet besser planen könne. Er gebe dem Technischen Beigeordneten Rauer recht, dass für diesen Bereich ein Sondergebiet (SO) auszuweisen sei und stelle hiermit den Antrag im Bebauungsplan ein Sondergebiet (SO) und nicht ein Mischgebiet (MI) für dieses Gebiet auszuweisen.

Technischer Beigeordneter Rauer weist erneut darauf hin, dass der Verwaltung ein entsprechender Beschluss auf Änderung der Planungsgrundlagen bisher nicht vorliege. Er erhoffe sich jetzt einen konkreten Auftrag. Der Rat habe beschlossen, die Offenlage durchzuführen und diesen Beschluss nicht aufgehoben. Er sei diesem Auftrag gefolgt und habe den Bebauungsplan offengelegt. Für die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) werden entsprechende Grundlagen benötigt. Zum jetzigen Zeitpunkt sei eine Teilung nicht erforderlich.

Stadtverordneter Ricken merkt an, dass die Signale der Politik eindeutig da gewesen seien. Er habe persönlich auf die Notwendigkeit der Beschleunigung des Verfahrens hingewiesen, wolle damit aber nicht sagen, dass eine Teilung des Plangebietes eine Beschleunigung des Verfahrens herbeiführe. Die Aussagen der Vorredner begrüße er.

Stadtverordneter Gietemann schlägt vor, zunächst ein Gutachten in Auftrag zu geben um zu prüfen, ob die geplanten Änderungen in diesem Bereich überhaupt möglich seien. Wenn das Gutachten und die Ergebnisse vorliegen, könne man die Angelegenheit erörtern, ohne ein entsprechendes Gutachten sei dies nicht möglich.

Stadtverordnete Fuchs schließt sich den Ausführungen der Stadtverordneten Meyer-Wilmes und Ricken an und empfindet die Drucksache als blockierend. Sie weist darauf hin, dass sie diese Örtlichkeit für einen Nahversorger befürworte und verweist auf den sich in der Nähe befindenden Edeka-Markt.

Technische Angestellte Rohwer empfiehlt von einer Teilung des Plangebietes abzusehen, da die Erschließung im unteren Bereich dann auf den anderen Bebauungsplan überginge und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zusammengeführt werden müsse. Die Bebauungspläne müssten vor diesem Hintergrund abgestimmt werden. Die verkehrliche Erschließung im unteren Bereich habe auch Auswirkungen für den geplanten Park + Ride Parkplatz. Daher sei es nicht empfehlenswert zum jetzigen Zeitpunkt zu teilen. Eine Teilung sei auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich. Weiterhin befinde sich der Edeka-Markt im Hauptversorgungszentrum der Innenstadt, der eine andere Funktion als das Nahversorgungszentrum in Kellen habe. Für die Ausweisung in Kellen müsse ein Gutachten erstellt werden. Eine vehemente Kontrolle des Verfahrensablaufs durch die Bezirksregierung mache diese Vorgehensweise erforderlich.

Stadtverordneter Gietemann erinnert daran, dass das Einzelhandelskonzept erstellt worden sei, um die Innenstadt zu schützen. Im Randbereich oder in Bereichen wo es das Konzept nicht gebe, sei eine erneute Überprüfung notwendig.

Stadtverordnete Hedwig Meyer-Wilmes gibt zu bedenken, dass das vom Rat beschlossene Einzelhandelskonzept vorgebe, was möglich sei. Sie selbst habe Kontakt zur Bezirksregierung aufgenommen und ihr sei von dort mitgeteilt worden, dass eine Änderung eines Versorgungsbereichs nicht gleichzusetzen sei mit einer Änderung des ganzen Konzepts. Sie fragt, warum es erforderlich sei erneut ein Verkehrsgutachten und ein Lärmgutachten erstellen zu lassen.

Technische Angestellte Rohwer erläutert, das jetzige Gutachten beziehe sich auf die jetzige Nutzung. Bei einer Änderung der Nutzung von derzeit Mischgebiet (MI) in Sondergebiet (SO) müsse ein neues Gutachten erstellt werden. Der Gesetzgeber sehe vor, dass sämtliche Problematiken im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgearbeitet werden müssen.

Stadtverordnete Hedwig Meyer-Wilmes erkundigt sich, ob die Erstellung eines Gutachtens für jedes Projekt notwendig sei.

Technischer Angestellter Posdena führt aus, die Erstellung eines Gutachtens werde durch die Änderung des Gebietscharakters notwendig und stehe nicht in direktem Zusammenhang mit einzelnen Nutzungen. Im vorliegenden Fall werde durch die geplante Änderung der Ausweisung als Mischgebiet (MI) in ein Sondergebiet (SO) die Erstellung von Gutachten erforderlich.

Stadtverordneter Cosar weist darauf hin, dass es sich bei den in der vergangenen Sitzung vorgestellten Planungen um den ersten städtebaulich ansprechenden Vorschlag für diesen Bereich handele. Er habe eine Diskussion darüber erwartet, wie man diesen Vorschlag möglich machen könne. Die Drucksache sei diesbezüglich eher gegenläufig.

Stadtverordneter van Ackeren gibt zu bedenken, dass eine Teilung des Plangebietes keinen Zeitgewinn bedeuten werde. Er befürchte, dass sich eine Erwartungshaltung bei den Kollegen ergeben werde, dass das Verfahren beschleunigt werde, die sich schließlich nicht realisieren ließe. Er schlägt vor, der Verwaltung mitzuteilen, dass das Tjaden Projekt gewünscht sei mit dem Auftrag, dieses schnellstmöglich umzusetzen.

Technischer Beigeordneter Rauer erklärt sein Unverständnis über die Kritik an der Drucksache. Er weist darauf hin, dass es auch die Möglichkeit gebe in einem laufenden Verfahren Genehmigungen zu erteilen, wenn bestimmte Verfahrensschritte abgeschlossen seien.

Stadtverordnete Dr. Meyer-Wilmes befürwortet den Vorschlag des Stadtverordneten van Ackeren. Sie regt an, den Auftrag zu erteilen, dass Einzelhandelskonzept zu ändern und dem Rat für seine nächste Sitzung eine Empfehlung auszusprechen. Weiterhin solle dem Investor ein Signal über den weiteren Verfahrensablauf sowie den möglichen Zeitpunkt für die Erteilung einer Genehmigung gegeben werden. Sie erkundigte sich, wann ein entsprechendes Signal an den Investor frühestens möglich sei.

Technischer Beigeordneter Rauer hofft auf Verständnis dafür, dass eine Teilung in diesem Bereich nicht möglich sei. Ein erstes Signal an den Investor sei sicherlich eine Auftragserteilung für das Einzelhandelskonzept durch den Rat. Im weiteren Verlauf seien die Ergebnisse der Gutachten sowie die Zustimmung der Bezirksregierung erforderlich. Erst nach erfolgter Zustimmung durch die Bezirksregierung könne der Investor informiert werden. Bei entsprechender Auftragserteilung sei die Verwaltung bemüht kurzfristig ein Büro zu beauftragen. Es sei eine Vergabe erforderlich, so dass der Auftrag voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres erteilt werden könne. Derzeit sei nicht vorhersehbar, wie lange das Büro für die Erstellung des Gutachtens brauche.

Stadtverordneter Dr. Fabian Merges wiederholt seine Empfehlung das Gebiet zu teilen und die einzelnen Gebiete forciert anzugehen.

Ausschussvorsitzender Gebing stellt ein grundsätzliches Einvernehmen für das Projekt fest. Für eine Teilung ergebe sich noch Beratungsbedarf. Eine Beschleunigung des Verfahrens unter anderem durch eine Auftragserteilung in 2016 und durch eine Rücksprache mit dem Büro, dass diese nur vier Monate für die Bearbeitung benötigen, halte er für möglich.

Stadtverordneter Gietemann empfiehlt den Antrag auf Teilung abzulehnen und dem Rat zu empfehlen alle notwendigen Schritte einzuleiten.

Stadtverordneter Dr. Fabian Merges beantragt Fraktionsberatung.

Die Drucksache wird ohne Empfehlung an den Rat verwiesen.
Rat, 09.11.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve fasst mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve unterstützt ausdrücklich die vorgelegten Planungen zur Entwicklung des Bensdorp-Geländes. Die bisher vom Rat der Stadt Kleve beschlossene Entwicklung zum Gelände der Margarine-Union soll fortgeführt werden. Die zurzeit stattfindende Offenlage soll abgeschlossen werden. Eine Abwägung findet nicht statt. Nach Abschluss der Offenlagefrist ist der Bebauungsplan zu teilen. Die notwendigen Gutachten zur Entwicklung des Bensdorp-Geländes sind unverzüglich und gleichzeitig zu beauftragen (insbesondere Einzelhandelsgutachten, Lärmgutachten, Verkehrsgutachten). Die von der Stadt vorgelegten Planungsschritte sind so durchzuführen, dass die von der Stadtspitze dem Eigentümer und Projektentwickler dargelegte Zeitschiene - Mitte 2018 - zu realisieren ist.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer versichert, dass die Verwaltung das Vorhaben weder behindern noch boykottieren wolle. Es sollten vielmehr die rechtlichen Grundlagen für eine Realisierung aufgezeigt werden. Vor zwei Wochen habe ein Gespräch mit dem Eigentümer stattgefunden, in dem auch der Zeitplan mit einem Abschluss in 2018 einvernehmlich besprochen worden sei. Der der Drucksache anhängende Zeitplan sei nicht korrekt. Die Erreichung dieses Ziels sei allerdings vom positiven Ausgang des Verfahrens, der Zustimmung der Bezirksregierung, abhängig.
Er führt weiter aus, dass die rechtlichen Folgen einer Teilung des Gebietes bereits durch die Diskussion über mögliche Inhalte, die auf dem Gelände realisiert werden sollten, eingetreten seien. Die Genehmigungsfähigkeit der bislang vorliegenden Anträge sei daher neu zu prüfen. Er informiert ergänzend über die Eingabe des Eigentümers eines Lebensmitteldiscounters.

StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion sich mit den Fraktionen Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und Offene Klever abgestimmt habe. Sie beantragten, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:
"Der Rat der Stadt Kleve unterstützt ausdrücklich die vorgelegten Planungen zur Entwicklung des Bensdorp-Geländes. Die bisher vom Rat der Stadt Kleve beschlossene Entwicklung zum Gelände der Margarine-Union soll fortgeführt werden. Die zurzeit stattfindende Offenlage soll abgeschlossen werden. Eine Abwägung findet nicht statt. Nach Abschluss der Offenlagefrist ist der Bebauungsplan zu teilen. Die notwendigen Gutachten zur Entwicklung des Bensdorp-Geländes sind unverzüglich und gleichzeitig zu beauftragen (insbesondere Einzelhandelsgutachten, Lärmgutachten, Verkehrsgutachten). Die von der Stadt vorgelegten Planungsschritte sind so durchzuführen, dass die von der Stadtspitze dem Eigentümer und Projektentwickler dargelegte Zeitschiene - Mitte 2018 - zu realisieren ist."
Er merkt zudem an, dass die Planungen immer im Prozess gewesen seien und nun zu überzeugenden Ergebnissen geführt hätten.

Technischer Beigeordneter Rauer weist darauf hin, dass eine Offenlage erst mit der Abwägung abgeschlossen sei. Der letzte Satz müsse zudem unter den Vorbehalt der Zustimmung durch die Bezirksregierung bzw. der Beteiligung anderer Träger gestellt werden.

StV. Gebing stellt klar, dass die Stadt natürlich keine Verantwortung für die Tätigkeiten von anderen Behörden übernehmen könne, die Tätigkeiten im Rahmen ihrer Zuständigkeit aber entsprechend umsetzen solle.

StV. Dr. Meyer-Wilmes macht deutlich, dass vermieden werden solle, dass Investoren unterschiedlich behandelt würden. Die Politik verfolge die Zielsetzung, dieses Projekt genauso zu behandeln wie das Projekt auf dem Gelände der ehemaligen Margarine-Union und möchte die Verwaltung dafür in die Verantwortung nehmen.

Vor dem Hintergrund, dass die vorliegenden Bauanträge noch nicht beschieden seien, möchte StV. Tekath wissen, ob Schadenersatzansprüche aufgrund bereits beantragter Fördergelder im Raum stünden und durch wen diese zu begleichen seien.

Technischer Beigeordneter Rauer äußert, dass die Genehmigungsfähigkeit der vorliegenden Anträge neu zu prüfen sei. Weitere Ausführungen könne er in öffentlicher Sitzung nicht machen.
StV. Dr. Merges teilt mit, dass seine Fraktion froh darüber sei, dass für beide Gelände eine Lösung gefunden werde. Er sehe ein gewisses Geschmäckle in der Tatsache, dass seine Fraktion erst einen schriftlichen Antrag auf Beratung habe stellen müssen, nachdem der Antrag in der letzten Ratssitzung noch zurückgewiesen worden sei.

Bürgermeisterin Northing weist den Vorwurf einer Bevorteilung von Investoren bzw. das Blockieren von einzelnen Projekten durch den Technischen Beigeordneten und die Mitarbeiter seines Dezernates sowie den Ausdruck des "Geschmäckle" mit aller Entschiedenheit zurück.

Den Ausführungen von StV. Dr. Merges hält Technischer Beigeordneter Rauer entgegen, dass der Antrag in der vergangenen Ratssitzung schon aus formalen Gründen abzulehnen gewesen sei. Er weist weiter darauf hin, dass eine Teilung des Plangebietes nicht zur Beschleunigung des Verfahrens führe, da zunächst die Grundlagen zu erarbeiten seien. Dazu habe es bislang keinen Auftrag von Seiten des Rates gegeben.

StV. Bay stellt einen zur Geschäftsordnung auf Schluss der Aussprache und Abstimmung.

StV. Tekath äußert formale Gegenrede.

Bürgermeisterin Northing lässt daraufhin über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei 13 Gegenstimmen den Schluss der Aussprache.

StV. Tekath erinnert an die Äußerung des Technischen Beigeordneten Herrn Rauer, dass es weitere Erläuterungen nichtöffentlicher Natur gebe. Ohne deren Kenntnis sei eine Abstimmung nicht möglich.



Die Öffentlichkeit wird für diesen Zweck ausgeschlossen. Herstellung der Nichtöffentlichkeit um 19.56 Uhr.



Fortsetzung II. Nichtöffentliche Sitzung.



Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt. Fortsetzung der öffentlichen Sitzung um 20.00 Uhr.



Bürgermeisterin Northing lässt über den von StV. Gebing formulierten geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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