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1038/X. - Bebauungsplan Nr. 2-305-1 für den Bereich Wiesenstraße im Ortsteil Kellen


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer1038/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 2-305-1 für den Bereich Wiesenstraße im Ortsteil Kellen bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 28.06.2017 die Einleitung des Verfahrens sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 2-305-1 für den Bereich Wiesenstraße im Ortsteil Kellen beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung fand statt vom 12.07.2017 bis einschließlich 28.07.2017. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.06.2017 um Stellungnahme gebeten.
Am 11.10.2017 hat der Rat der Stadt Kleve die Offenlage des Bebauungsplans beschlossen. Diese Beschlussfassung wurde getätigt mit dem Wissen, dass die Ergebnisse des Einzelhandelsgutachten sowie die Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf zu diesem Thema noch ausstehen. Diesbezüglich haben sich nun neue wesentliche Erkenntnisse ergeben, welche zu deutlichen Änderungen in der Planung führen. Daher hat der Rat der Stadt Kleve am 10.10.2018 erneut den Beschluss der Offenlage gefasst. Die Offenlage fand statt vom 08.01.2019 bis einschließlich 11.02.2019 statt. Die Träger und sonstigen Behörden öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.01.2019 um Stellungnahme gebeten.
Im Zuge der Offenlage ist eine Stellungnahmen eingegangen, welche auf das nicht Vorhandensein von Lärmpegelbereichen und den ergänzenden Festsetzungen in der Planzeichnung hinweist. Diese resultieren aus einer schalltechnischen Untersuchung des Gebietes im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2-305-0. Die Festsetzung betrifft ausschließlich einen Eigentümer und sie betrifft auch nur den Schallschutz bezogen auf Verkehrslärm. Die Festsetzungen formulieren Vorgaben für passiven Schallschutz an den Gebäuden.
Aufgrund der Betroffenheit lediglich eines Eigentümers wird auf eine erneute Offenlage verzichtet und stattdessen eine Betroffenenbeteiligung durchgeführt. Der Betroffenen wurde durch die Stadtverwaltung am 28.02.2019 postalisch über die notwendigen Änderungen informiert und um Stellungnahme gebeten. Sollten Anregungen eingehen, kann eine Ergänzungsdrucksache bis zum Rat erstellt werden.
Über die bislang eingegangenen Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 06.03.2019
Wortbeitrag:
Technischer Angestellter Posdena erläutert die Drucksache. Er teilt weiter mit, dass bei den Anregungen, der Hinweis einer ansässigen Firma zu berücksichtigen sei. Dabei handele es sich um den Lärmpegel für Verkehrslärm, dieser sei in den Bebauungsplan einzutragen. Da es sich bei dem Betroffenen nur um einen Eigentümer handele, habe man sich kurzfristig für eine Betroffenheitsbeteiligung entschieden. Diese laufe noch bis zum 08.03.2019. Sollten aus dieser Beteiligung Anregungen hervor gehen, so werde man diese in einer Ergänzungsdrucksache zum Haupt- und Finanzausschuss nachreichen.

StV Gietemann erklärt, dass man sich so kurzfristig nicht in den neuen Sachverhalt einarbeiten konnte und bittet den Tagesordnungspunkt 4 in den nächsten Bau- und Planungsausschuss zu verweisen.

StV Dr. Meyer-Wilmes folgert, dass es sich bei den neuen Informationen lediglich um das Lärmpegelgutachten handele und dass sie durchaus eine Entscheidung treffen könne.

StV Dr. Meyer-Wilmes von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt Fraktionsberatung.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.03.2019
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigter Posdena teilt mit, dass im Rahmen der Betroffenenbeteiligung keine Eingabe erfolgt sei und dies somit als Einverständnis gewertet werde.

StV. Kumbrink meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

Auf Nachfrage von StV. Gebing zur Situation des ansässigen Gewerbebetriebes führt Technischer Beigeordneter Rauer zur Rechtslage und möglichen Überprüfbarkeit des Bebauungsplanes aus.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 20.03.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt mehrheitlich bei 13 Gegenstimmen aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 2-305-1 für den Bereich Wiesenstraße im Ortsteil Kellen bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer wiederholt die Ausführungen der Verwaltung aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

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