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404/X. - Bebauungsplan Nr. 2-310-0 für den Bereich Van-Houten-Straße/ Medline-Straße/ Wilhelm-Sinsteden-Straße/ Hermann-Pardun-Straße im Ortsteil Kellen
hier: Einleitung des Verfahrens
Vorlagennummer | 404/X. |
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Beratungsart | öffentlich |
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2-310-0 für den Bereich Van-Houten-Straße/ Medline-Straße/ Wilhelm-Sinsteden-Straße/ Hermann-Pardun-Straße im Ortsteil Kellen zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Nr. 2-123-1 für den Bereich Hammscher Hof im Ortsteil Kellen, Nr. 2-246-0 Wilhelm-Sinsteden-Straße im Ortsteil Kellen sowie Nr. 2-246-1 für den Bereich Marie-Curie-Straße im Ortsteil Kellen einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Sachverhalt:
In 2014 hat die Firma Medline ein großes Grundstück im Bereich des Gewebegebietes in Kellen erworben, um dort ein Logistikzentrum zu errichten. Inzwischen wurden die Gebäude sowie die dazugehörigen Nebenanlagen weitestgehend errichtet. Das Grundstück befindet ich innerhalb der Geltungsbereiche mehrerer Bebauungspläne.
Aufgrund der Größe des Betriebes konnten die Festsetzungen der vorhandenen Bebauungspläne in Teilen nicht eingehalten werden. Nun sollen die vorhandenen Bebauungspläne zum einen in einen neuen Plan zusammengeführt werden und zum anderen sollen die Bereiche der Firma Medline, in denen nicht bebauungsplankonform gebaut werden konnte, an den genehmigten Zustand angepasst werden.
Daher ergeben sich folgende Änderungen:
- Änderung der Baufenster
- Änderung der Straßenführung und Anpassung an den genehmigten Zustand
- Anpassung der textlichen Festsetzungen an die aktuellen Rahmenbedingungen
Die bislang vorhandene Festsetzung der Gebietskategorien von Gewerbe- und Industriegebiet bleibt erhalten.
Aus städtebaulicher Sicht sind die geplanten Änderungen der bestehenden Bebauungspläne verträglich und sinnvoll, daher empfiehlt die Verwaltung die Einleitung des Verfahrens.
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Bau- und Planungsausschuss, 21.04.2016
Wortbeitrag: | Technischer Angestellter Posdena erläutert die Drucksache. Stadtverordnete Dr. Meyer-Wilmes erkundigt sich, ob innerhalb der im Bebauungsplan dargestellten überbaubaren Flächen noch ein weiteres Gebäude in der gleichen Größe wie das bereits bestehende Gebäude entstehen könne, da sie eine solche Bebauung nicht befürworte Technischer Angestellter Posdena erläutert in diesem Bereich sei ein Industriegebiet (GI) ausgewiesen, welches die Errichtung großer Anlagen erlaube. Technischer Beigeordneter Rauer ergänzt, dass eine Bebauung in der gleichen Größenordnung an dieser Stelle nicht mehr entstehen könne, weil in diesem Bereich nicht mehr ausreichend Flächen zur Verfügung stünden. Sachkundiger Bürger Dr. J. Merges erkundigt sich, ob die Bebauung durch die Firma Medline mit dem derzeit gültigen Bebauungsplan im Einklang stehe, oder ob die Bebauungsplanänderung im Nachhinein erforderlich geworden sei. Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, die Genehmigung des Bauvorhabens der Firma Medline sei zum damaligen Zeitpunkt über Befreiungen erfolgt. Ferner erinnert er daran, dass die Genehmigung in Abstimmung mit dem Rat erfolgt sei. Eine Änderung des Bebauungsplans sei im vorliegenden Fall nicht erforderlich um Baurecht nachträglich zu schaffen. Die vorliegende Drucksache sehe eine Überplanung des gesamten Bereichs vor. Im Rahmen dieser Überplanung werde der Bebauungsplan an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und die Erschließung neu geordnet. Stellvertretender Ausschussvorsitzender Gietemann bestätigt, dass dem Bauvorhaben der Firma Medline in Abstimmung mit den Fraktionen sowie dem Rat zugestimmt worden sei. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 404/ X. zu beschließen. |
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Haupt- und Finanzausschuss, 27.04.2016
Wortbeitrag: | Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen. |
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Rat, 11.05.2016
Beschluss: | Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2-310-0 für den Bereich Van-Houten-Straße/ Medline-Straße/ Wilhelm-Sinsteden-Straße/ Hermann-Pardun-Straße im Ortsteil Kellen zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Nr. 2-123-1 für den Bereich Hammscher Hof im Ortsteil Kellen, Nr. 2-246-0 Wilhelm-Sinsteden-Straße im Ortsteil Kellen sowie Nr. 2-246-1 für den Bereich Marie-Curie-Straße im Ortsteil Kellen einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. |
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