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1088/X. - Bebauungsplan Nr. 2-310-0 für den Bereich Van-Houten-Straße / Medline-Straße / Wilhelm-Sinsteden-Straße / Hermann-Pardun-Straße im Ortsteil Kellen


hier: Beschluss der erneuten Offenlage

Vorlagennummer1088/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 2-310-0 für den Bereich Van-Houten-Straße / Medline Straße / Wilhelm-Sinsteden-Straße / Hermann-Pardun-Straße im Ortsteil Kellen gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 11.05.2016 die Einleitung des Verfahrens sowie die frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplans 2-310-0 für den Bereich Van-Houten-Straße / Medline-Straße / Wilhelm-Sinsteden-Straße / Hermann-Pardun-Straße im Ortsteil Kellen beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.05.2016 um Stellungnahme gebeten. Die frühzeitige Beteiligung der ,,Öffentlichkeit hat stattgefunden vom 25.05.2016 bis einschließlich 08.06.2016.
Der Rat der Stadt Kleve hat am 28.09.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2-310-0 öffentlich auszulegen.
Bei der weiteren Erarbeitung zeigte sich, dass die Planungen zur Verlängerung der Van-Houten-Straße im nord-östlichen Bereich des Geltungsbereichs zur Erschließung und Nutzung der gewerblichen und industriellen Flächen nicht notwendig ist. Daher hat der Rat der Stadt Kleve am 18.12.2018 erneut die Offenlage mit einem geänderten Geltungsbereich beschlossen.
Die Offenlage fand statt vom 19.02.2019 bis einschließlich 22.03.2019. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.02.2019 um Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Anregungen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind in Kopie der Drucksache als Anlage beigefügt.
Im Zuge der Offenlage sind Anregungen und Stellungnahmen eingegangen, die zu Änderungen in der Planzeichnung führen. Folgende Änderungen werden notwendig:
- Anpassung der Festsetzung im Bereich der öffentlichen Grünfläche am Schwartkoppschen Graben: Der Bereich nördlich des Grabens soll einen 5 m statt wie bislang 3 m breiten Streifen zur Pflege beinhalten, der von Gehölzen freizuhalten ist.
- Anpassung der privaten Grünflächen: Entfernen des Grünstreifens südlich der Wilhelm-Sinsteden-Straße und Differenzierung in zwei Kategorien mit unterschiedlichen Festsetzungen zur Begrünung
- Ergänzung eines Bereichs für Ver- und Entsorgung (Elektrizität) für eine Ortsnetzstation im östlichen Plangebiet
Aufgrund der notwendigen Änderungen schlägt die Verwaltung vor den Bebauungsplan Nr. 2-310-0 erneut offenzulegen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 06.06.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 2 Enthaltungen, so wie in der Drucksache Nr. 1088/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 12.06.2019
Wortbeitrag:
StV. Gebing teilt die Zustimmung seiner Fraktion mit. Aus der Bevölkerung sei vorgetragen worden, dass eine mögliche Abkürzung zum Gewerbegebiet vermieden werden solle. Dies könne durch ordnungsrechtliche bzw. verkehrliche Anordnungen erfolgen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 26.06.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig bei fünf Enthaltungen, den Bebauungsplan Nr. 2-310-0 für den Bereich Van-Houten-Straße / Medline Straße / Wilhelm-Sinsteden-Straße / Hermann-Pardun-Straße im Ortsteil Kellen gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
StV. Gebing teilt die Zustimmung seiner Fraktion mit und verweist auf seine Ausführungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur ordnungsrechtlichen und verkehrlichen Anordnung, um die Abkürzung über die Straße Hammscher Weg in das Gewerbegebiet zu vermeiden.

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