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1145/X. - Bebauungsplan Nr. 2-310-0 für den Bereich Van-Houten-Straße / Medline-Straße / Wilhelm-Sinsteden-Straße / Hermann-Pardun-Straße im Ortsteil Kellen


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer1145/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 2-310-0 für den Bereich Van-Houten-Straße / Medline-Straße / Wilhelm-Sinsteden-Straße / Hermann-Pardun-Straße im Ortsteil Kellen, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten, als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 11.05.2016 die Einleitung des Verfahrens sowie die frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplans 2-310-0 für den Bereich Van-Houten-Straße / Medline-Straße / Wilhelm-Sinsteden-Straße / Hermann-Pardun-Straße im Ortsteil Kellen beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.05.2016 um Stellungnahme gebeten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat stattgefunden vom 25.05.2016 bis einschließlich 08.06.2016.
Der Rat der Stadt Kleve hat am 28.09.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2-310-0 öffentlich auszulegen. Bei der weiteren Erarbeitung zeigte sich, dass die Planungen zur Verlängerung der Van-Houten-Straße im nord-östlichen Bereich des Geltungsbereichs zur Erschließung und Nutzung der gewerblichen und industriellen Flächen nicht notwendig ist. Daher hat der Rat der Stadt Kleve am 18.12.2018 erneut die Offenlage mit einem geänderten Geltungsbereich beschlossen.
Die Offenlage fand statt vom 19.02.2019 bis einschließlich 22.03.2019. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.02.2019 um Stellungnahme gebeten.
Im Zuge der Offenlage sind Anregungen und Stellungnahmen eingegangen, die zu Änderungen in der Planzeichnung führten. Daher wurde durch den Rat der Stadt Kleve am 26.06.2019 eine erneute Offenlage beschossen. Diese wurde in der Zeit vom 15.07.2019 bis einschließlich 02.08.2019 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.07.2019 um Stellungnahme gebeten.
Im Zuge der erneuten Offenlage sind keine neuen Belange genannt worden, die zu einer Änderung der Planzeichnung oder der ergänzenden Unterlagen führen.
Ziel des Bebauungsplans ist es, die verschiedenen bestehenden Bebauungspläne in eine Planung zu vereinigen und zudem die Planungen an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen.
Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 12.09.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV Verhoeven erklärt, dass positiv aufgenommen werde, dass die Verbindungsstraße derzeit nicht gebaut werde.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei 2 Gegenstimmen, so wie in der Drucksache Nr. 1145/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 25.09.2019
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 09.10.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 2-310-0 für den Bereich Van-Houten-Straße / Medline-Straße / Wilhelm-Sinsteden-Straße / Hermann-Pardun-Straße im Ortsteil Kellen, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten, als Satzung.

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