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627b/X. - Bebauungsplan Nr. 2-313-0 für den Bereich Neerfeldstraße / Goldacker im Ortsteil Kellen


hier: Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer627b/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Es wird auf den Beschlussvorschlag der Drucksache 627/X. verwiesen.

Sachverhalt:


Bei der Stadt Kleve sind zwei weitere Stellungnahmen zum Bebauungsplan 2-313-0 für den Bereich Neerfeldstraße / Goldacker eingegangen.

Das Sachgebiet 53.2 (Immissionsschutz, Anlagenüberwachung, Energie) der Bezirksregierung Düsseldorf hat am 03.08.2017 eine nachträgliche Stellungnahme eingereicht. Aus Sicht der Umweltüberwachung Immissionsschutz könnte insbesondere auf Grund der vorliegenden Windsituation und der Lage der diffusen Emissionsquellen auf dem Betriebsgelände (LKW-Anlieferung über die Steinstraße sowie der Lagerort der staubenden Güter) von der Erstellung eines Staubgutachtens abgesehen werden. Aus diesem Grund wird kein Staubgutachten beauftragt.


Zudem ist eine weitere private Stellungnahme eingegangen. Auf Grund dieser Stellungnahme wird die Führung des ausgewiesene Fuß- und Radwegs geändert und eines der Baufenster etwas verschoben.


Weiterhin wurde die Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan 2-313-0 für den Bereich Neerfeldstraße / Goldacker durch das Büro Peutz Consult am 17.07.2017 vorgelegt. Inhalt der Untersuchung war die Ermittlung der vom Klinkerwerk Küsters ausgehenden Lärmimmissionen auf das im Plangebiet ausgewiesene Allgemeine Wohngebiet. Ergebnis der Untersuchung ist, dass an den Baugrenzen des Plangebäudes, welches sich an der Straßenkreuzung Neerfeldstraße / Goldacker befindet, die Immissionsrichtwerte an zwei Fassadenseiten über alle Etagen nicht eingehalten werden. Es wird daher empfohlen, gänzlich auf dieses Gebäude zu verzichten. Eine Alternative wäre der Ausschluss von öffenbaren Fenstern zu schutzbedürftigen Räumen an den betroffenen Fassaden. Dies ist jedoch auf Grund der starken Einschränkung nicht zu empfehlen.

Am nördlich davon liegenden Baufenster werden die Immissionsrichtwerte (ungerundet) an einer Fassadenseite im Dachgeschoss überschritten. Gerundet würde sich hier eine Einhaltung des Immissionsrichtwertes ergeben. Um auf der sicheren Seite zu liegen, wird in diesem Bereich jedoch die Festsetzung eines Ausschlusses von öffenbaren Fenstern zu schutzbedürftigen Räumen getroffen.

An den übrigen Baugrenzen werden die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm eingehalten.

Das Ergebnis des Lärmgutachtens wird in die Begründung sowie die Planzeichnung zum Bebauungsplan aufgenommen. Durch das Ergebnis entfällt das Baufenster an der Straßenkreuzung Goldacker / Neerfeldstraße. An dieser Stelle wird im aktuellen Entwurf ein öffentlicher Stellplatz ausgewiesen.


Über die schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 14.09.2017
Haupt- und Finanzausschuss, 27.09.2017
Rat, 11.10.2017

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