Login

Passwort vergessen?

Inhalt

883/X. - Bebauungsplan Nr. 2-330-0 für den Bereich Selfkant/ Zum Breijpott im Ortsteil Kellen


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung

Vorlagennummer883/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2-330-0 für den Bereich Selfkant/ Zum Breijpott im Ortsteil Kellen einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Im östlichen Teil von Kellen befindet sich derzeit eine Freifläche, auf der zukünftig die Nutzung Wohnen entwickelt werden soll. Die Fläche wird derzeit durch die Straßen Selfkant und Zum Breijpott erschlossen.

Dieser Bereich befindet sich derzeit im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Um hier eine Bebauung zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Der Flächennutzungsplan in Aufstellung sieht hier bereits eine Wohnbauflächen vor, so dass der Flächennutzungsplan nicht geändert werden muss.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, angrenzend an die bestehende Bebauung in Kellen Wohnraum zu schaffen. Es wird ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, in dem eine offene Bauweise vorgegeben ist. Zur Erschließung des Plangebiets wird keine weitere Straße benötigt, sollte die Fläche erweitert werden, ist eine Erschließung für den Innenbereich jedoch noch möglich.

Um diesen Bereich einer Wohnnutzung zugänglich zu machen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes 2-330-0 aus städtebaulicher Sicht zu empfehlen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 07.06.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.
StV Goertz teilt für seine Fraktion mit, dass der Drucksache nicht zugestimmt werden könne. Vorrangig solle sich auf die Innenverdichtung fokussiert werden.
StV Dr. Meyer-Wilmes teilt mit, dass ihre Fraktion der Drucksache zustimmen werde. Es sei kein Ausbluten der Stadt erkennbar.
StV Cosar äußert für seine Fraktion, dass diese dem Beschlussvorschlag zustimmen könne. Das Naturschutzgebiet werde bereits mit Blick auf die B220n beeinträchtigt, demzufolge scheine eine Bebauung möglich.
StV Schnütgen bittet zu beachten, dass keine weiteren Flächen beplant werden. Es solle eine abgerundete Gestaltung mit Begrünung erfolgen.
Technischer Angestellter Posdena schlägt vor, den Antrag zur Ortsrandeingrünung mit in den Beschluss aufzunehmen.
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei 2 Gegenstimmen, so wie in der Drucksache Nr. 883/X. mit der Ergänzung zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.06.2018
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigter Posdena erläutert die Änderung der Planung dahingehend, dass die Ortsrandeingrünung mit 10m Breite aufgenommen worden sei und auch als Ausgleichsfläche genutzt werden könne.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderung zu folgen.
Rat, 28.06.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt unter Berücksichtigung der Änderung zur Ortsrandeingrünung mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2-330-0 für den Bereich Selfkant/ Zum Breijpott im Ortsteil Kellen einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing weist auf die Änderung zur Ortsrandeingrünung hin.

nach oben