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930/X. - Bebauungsplan Nr. 3-029-3 für den Bereich Kiesstraße im Ortsteil Rindern


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung

Vorlagennummer930/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3-029-3 für den Bereich Kiesstraße im Ortsteil Rindern einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Am 27.12.2017 ist bei der Stadt Kleve ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 3-029-2 für den Bereich Keekener Straße / Breite Straße / Janssenstraße / Kiesstraße im Ortsteil Rindern eingegangen. Ziel des Antrags ist es im rückwärtigen Bereich der Hohe Straße auf dem Flurstück 392 neben den Gebäuden Kiesstraße 10b und 10c eine Bebauung zuzulassen. Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht für diesen Bereich keine überbaubare Fläche vor. Dieser Bereich wurde jedoch durch den jetzt gültigen Bebauungsplan Nr. 3-029-2 aus dem Jahre 1993 überplant. Hier werden die hinterliegenden Bereiche von einer Bebauung freigehalten.
Das angefragte Flurstück liegt in einem Innenbereich, der aufgrund seiner Größe und Lage grundsätzlich für eine Nachverdichtung geeignet wäre. Es wird jedoch davon abgeraten lediglich dem Bereich, für den eine Bauvoranfrage vorliegt, Baurecht zu verschaffen. Vielmehr ist es im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung, den gesamten Innenbereich zu überplanen, um so möglichst viel Bauland durch eine verträgliche Nachverdichtung im Innenbereich zu schaffen. Zudem kann so der Bereich durch eine öffentliche Erschließung dauerhaft und geordnet erschlossen werden.
Die Stadtverwaltung sieht somit den gesamten Bereich als Potenzialfläche für eine Nachverdichtung an.
Zurzeit besteht nicht die Möglichkeit, den Innenbereich durch eine öffentliche Verkehrsfläche zu erschließen. Um eine Erschließung von der Kiesstraße aus zu ermöglichen müssen verschiedene private Grundstücke in Anspruch genommen werden, die zum Teil durch Nebengebäude oder Garagen beansprucht sind. Weiterhin sind die Grundstücke so aufgeteilt, dass eine Bebauung des Bereichs nur dann möglich ist, wenn sich mehrere Eigentümer einigen. Im weiteren Verfahren wird daher geklärt, ob ggf. eine Umlegung notwendig ist. Dies soll aber erst nach der frühzeitigen Beteiligung entschieden werden.
Dennoch wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 3-029-3 einzuleiten. Der vorliegende Planentwurf wird so verstanden, dass er allen Betroffen zunächst nur die Möglichkeit einer Entwicklung aufzeigt. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung kann das grundsätzliche Interesse einer Nachverdichtung in diesem Bereich abgefragt und Anregungen zum Planentwurf gesammelt werden. Dann kann der Entwurf für die weiteren Verfahrensschritte angepasst werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 13.09.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache

StV Schnütgen teilt mit, dass sie gerne die Abfrage der betroffenen Eigentümer vor der Einleitung des Verfahrens gesehen hätte. Dies sei sinnvoller.

Technischer Beigeordneter Rauer erklärt , dass ohne einen Einleitungsbeschluss die Politik von den Betroffenen angesprochen werde. Die Einhaltung der Verfahrensschritte werde als sinnvoll erachtet.

Ausschussvorsitzender Gebing erklärt, dass man sich bemühe Flächen im Innenbereich zu erschließen und dieses Gebiet würde sich zur langfristigen Erschließung anbieten.

StV Dr. Meyer-Wilmes äußert, dass sie die Planung aufgrund der Bestandsgebäude (Garagen) für unrealistisch halte.

StV Gietemann erinnert, dass diese Planung zum Stadtentwicklungskonzept passe und erklärt, dass die Vorgehensweise befürwortet werde.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei drei Enthaltungen, so wie in der Drucksache Nr.930/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 26.09.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 10.10.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3-029-3 für den Bereich Kiesstraße im Ortsteil Rindern einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass bereits eine negative Stellungnahme vorliege, die Verwaltung das Verfahren aber dennoch einleiten wolle, um so allen Betroffenen die Beteiligung im Verfahren zu ermöglichen.

StV. Dr. Meyer-Wilmes meint, dass die Verwaltung gut daran tue, bei künftigen Fällen zunächst Gespräche mit den Betroffenen zu führen.

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